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# taz.de -- organspende: Mehr Spenden
> Bundestag debattiert über konkurrierende Gesetzentwürfe
Am Mittwoch, dem 26. Juni, debattiert der Bundestag über zwei
konkurrierende Gesetzentwürfe zur Steigerung der Organspendenrate.
Deutschland gehört europaweit zu den Ländern mit den wenigsten
Organspendern. Aus diesem Grund verhandelt die Politik seit vergangenem
Herbst über Änderungen des Transplantationsgesetzes. Der Fraktionszwang ist
für die Abstimmung am Mittwoch aufgehoben, der Ausgang völlig offen.
Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erarbeitete Entwurf
beinhaltet eine Widerspruchsregelung (Opt-out): Danach gilt jede Person als
Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter
Widerspruch vor. Zudem werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ihnen
ein Widerspruch des Verstorbenen bekannt ist.
Dagegen wendet sich der interfraktionelle Gesetzentwurf zur „Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“. Er sieht eine Zustimmungslösung
(Opt-in) vor, also dass Spender*innen sich weiter aktiv zur Organspende
bereit erklären müssen. Steigen soll die Rate vor allem infolge von
strukturellen Veränderungen und intensivierter Aufklärung.
## Hausärzte sollen regelmäßig aufklären
Dafür sollen das Sozialgesetzbuch, die Approbationsordnung für Ärzte und
die Fahrerlaubnis-Verordnung verändert werden. Außerdem ist vorgesehen, ein
digitales Register einzurichten, in dem sich die Spender*innen eintragen
lassen, aber auch jederzeit ihre Erklärung widerrufen können. Hausärzte
sollen alle zwei Jahre auf diese Möglichkeit hinweisen und regelmäßig über
die Organspende aufklären.
In 20 von 28 EU-Staaten gibt es Widerspruchslösungen. In einigen wie
Luxemburg ist seither die Spendenrate zurückgegangen, in anderen gestiegen.
Die politische Debatte wird von einer breiten wissenschaftlichen
Kontroverse begleitet. So hat eine [1][Studie] von Kevin Schulte vom
Universitätsklinikum Kiel nachgewiesen, dass der Rückgang der Organspenden
in Deutschland auf ein Erkennungs- und Meldedefizit von möglichen
Organspendern zurückzuführen ist. Eine Meta-[2][Studie] von Adam Arshad,
University of Birmingham, hat festgestellt, dass es „keinen signifikanten
Unterschied bei der Spenderate zwischen Opt-out- und Opt-in-Ländern gibt“.
Als Spender infrage kommen faktisch nur Menschen, die einen Hirntod infolge
von Hirnblutungen, -tumoren, Schlaganfällen, Hirnhautentzündungen oder
Unfallverletzungen [3][erleiden,] und zwar im Krankenhaus, wo der Hirntod
sachgemäß festgestellt und die Organe unmittelbar danach entnommen werden
können: Das traf im Jahr 2018 nur auf 4.000 Menschen zu, also weniger als
0,5 Prozent aller Sterbenden. (gre)
25 Jun 2019
## LINKS
[1] https://link.springer.com/article/10.1007/s00120-019-0962-x
[2] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0085253819301851
[3] https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod/definition-und-ursachen…
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
Greta Schemmel
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