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# taz.de -- Kommentar von Cornelius Runtsch über den homophoben Angriff in Bre…
Diejenigen, die verdächtigt werden, am Wochenende im Bremer Bürgerpark ein
Hassverbrechen begangen zu haben, waren allesamt sehr jung und männlich.
Ihre Tat – eine Art „Checkpoint“, an dem sie die sexuelle Orientierung
abfragten, sowie verbale Attacken auf vorbeifahrende Männer: Sie ist so
erschreckend wie hinterhältig. Es wäre grundfalsch, sie als bloßen Streich
impulsiver Lausbuben anzusehen.
Hassverbrechen sind eine komplexe Tat: für die Opfer – aber auch für die
Ausübenden. Aus der Perspektive der Täter macht solche Taten komplex, dass
sie zumindest eine gewisse Auseinandersetzung voraussetzen mit der
Minderheit, gegen die sich das Verbrechen richtet. Dazu gehört etwa die
Planung der Straftat, beispielsweise herauszubekommen: Welches ist der
beste Ort, wenn ich Angehörige einer bestimmten Minderheit antreffen
möchte? Und wann ist dafür der beste Zeitpunkt?
Die Verdächtigten des Bremer Bürgerparks taten das. Sie organisierten sich
als Gruppe und sie wussten, dass sich an einer bestimmten Stelle abends
vornehmlich schwule Männer treffen. Dass es verhältnismäßig junge Männer
waren, die die hinterhältige Tat vorbereitet und durchgeführt haben, ist
mehr erschreckend, als dass es etwas entschuldigen könnte.
Für die Opferseite ist ein Hassverbrechen doppelt traumatisch: Zur
Erfahrung der Attacke selbst kommt die Gewissheit, dass es zu dieser
Attacke kam wegen eines persönlichen, eines besonderen Merkmals: Hautfarbe,
Herkunft oder auch sexuelle Orientierung. Und diese Dimension wirkt über
den einzelnen Vorfall hinaus: Verunsichert, geängstigt werden ja auch alle
weiteren Inhaber der jeweiligen Eigenschaft, alle weiteren Angehörigen der
betreffenden Minderheit.
Die Bremer Polizei hat bisher richtig reagiert. Sie hat die Verdächtigen
noch vor Ort festgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ebenso
richtig ist es, dass sie die Tat als Hassverbrechen eingeordnet und somit
den Staatsschutz aktiviert hat, der für politische Verbrechen zuständig
ist. Ein Verbrechen gegen eine dezidierte Menschengruppe ist in der Tat
hochpolitisch, weil sie sich nicht gegen ein Individuum richtet, sondern
gegen eine Gruppe.
Je offener sich aber der Hass gegen Juden, Menschen mit
Migrationshintergrund oder eben queere Menschen zeigt, desto wichtiger ist
es, dass der Staat und seine Polizei solche Opfergruppen ernst nehmen – und
ihre Rechte schützen.
30 Apr 2019
## AUTOREN
Cornelius Runtsch
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