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# taz.de -- Adil-Kicker dürfen erst mal bleiben
> Der Hamburger Fußballverband will den Wilhelmsburger Klub Adil
> ausschließen, aber so einfach ist das nicht
Von Marinus Reuter
Der unter Extremismusverdacht stehende Fußballverein Adil wird vorerst
nicht aus dem Hamburger Fußballverband (HFV) ausgeschlossen. Das ist das
Ergebnis der Verhandlung am Mittwochabend vor dem Sportgericht.
Laut Verfassungsschutz gehören zahlreiche Gründungsmitglieder, die
Vereinsführung und mehrere Spieler der Kreisklasse-Mannschaft von Adil der
verbotenen islamistischen Vereinigung Hizb ut-Tahrir an. Der Klub aus
Wilhelmsburg sei nur eine Tarnung, um Anhänger anzuwerben. In der
Verhandlung vor dem Sportgericht forderte das Präsidium des HFV deshalb den
Ausschluss von Adil.
Das Sportgericht hat nun aber entschieden, das Präsidium müsse für einen
Vereinsausschluss zunächst weitere „stichhaltige Beweise“ vom
Verfassungsschutz einholen, teilte der stellvertretende Geschäftsführer des
HFV, Carsten Byernetzki, der taz mit. „Es besteht ein Dissens: Dem
Präsidium genügen die Beweise, das Sportgericht sieht das nicht so.“ Diese
Entscheidung des unabhängigen Gerichts wird respektiert. „Für einen
Vereinsausschluss gibt es relativ hohe Hürden“, erklärte Marten Malczak,
Sprecher des ebenfalls involvierten Hamburger Sportbundes (HSB). Die
Hamburger Sportverbände müssen dem Klub Adil nachweisen können, dass der
Verein tatsächlich der islamistischen Organisation angehört. Der Anwalt des
Vereins spricht hingegen von unbewiesenen Vermutungen.
„Für ein Sportgericht ist das ein besonderer Fall“, sagte Carsten
Byernetzki. Das Sportgericht bearbeitet hauptsächlich Feldverweise und
Spieler-Sperrungen. Der Prozess ist auch deshalb eine Herausforderung, weil
der Verein Adil gegen die Entscheidung des Sportgerichts, die bis zum 8.
Mai erwartet wird, wiederum Einspruch vor dem Verbandsgericht einlegen
kann.
Wird ein Verein jedoch in einem Verfassungsschutzbericht als islamistisch
aufgeführt, stellt sich die Lage ohnehin anders dar. Die zuständige
Finanzbehörde kann die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung aberkennen. In diesem
Fall gilt eine Beweislastumkehr. Adil wäre dazu verpflichtet nachzuweisen,
dass die Vorwürfe des Verfassungsschutzes unbegründet sind: Dass es dem
Verein also nur um Fußball geht.
26 Apr 2019
## AUTOREN
Marinus Reuter
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