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# taz.de -- Das war: Umstrittenes Urteil gefallen
Im Prozess gegen den wegen versuchten Totschlags angeklagten Ramadan A. ist
am Mittwoch ein Urteil gefallen. Das Landgericht Lüneburg sprach den
38-Jährigen frei und ordnete zugleich die Verwahrung in einer
psychiatrischen Klinik an. A. soll am 29. Juli 2018 mehrere Menschen mit
einem Ziegelstein verletzt haben. Die örtliche Antifa hatte auf den Fall
aufmerksam gemacht, denn die rassistischen Beleidigungen, die zu der
Prügelei geführt hatten, blieben in der Anklage unerwähnt.
In den frühen Morgenstunden des besagten Tages waren eine Gruppe aus dem
Sudan, darunter A., und drei Deutsche aneinandergeraten. Eine Beteiligte
soll die Sudanesen schon vorher als „Scheiß Neger“ beleidigt haben. Wer
dann zuerst zuschlug, ist auch nach dem Prozess nicht klar – das Gericht
betonte aber, die Deutschen hätten sich zuvor untereinander gestritten und
sich abreagieren wollen.
In dem Prozess ergab sich, dass A. mehrmals versuchte, die Schlägerei
aufzulösen. Erst als er sah, wie einer seiner Freunde brutal verprügelt
wurde, und er glaubte, ihn sterben zu sehen, warf er einen Ziegelstein auf
einen der Deutschen. Der erlitt Schädelbrüche und Gesichtsverletzungen.
Der Anblick seines vermeintlich sterbenden Freundes habe in dem durch
Folter traumatisierten A. einen Affekt ausgelöst, so formulierte es der
Sachverständige im Verfahren. Das Gericht befand ihn deshalb für vermindert
schuldfähig. Man müsse aber davon ausgehen, dass A. in einer ähnlichen
Situation wieder so handeln könnte, heißt es im Urteil.
„Mein Mandant ist sein ganzes Leben lang vor Gewalt geflüchtet, und hat
auch in seinen fünf Jahren in Deutschland keine Straftat begangen“, sagt
einer seiner Verteidigerinnen, Fenna Busmann. Mit dem Urteil ist sie nicht
einverstanden – dem Gutachten nach sei nicht zu erwarten, dass A. in einer
ähnlichen Situation erneut so handeln würde wie an jenem Sonntag. „Der
Sachverständige bestätigt, dass eine ambulante Therapie sinnvoller wäre“,
erklärt sie. Ob sie Revision einlegen, prüfen die Verteidigerinnen noch:
Denn solange das Verfahren läuft, könnte A. keine Therapie beginnen.
Die Lüneburger Antifa nannte das Urteil „skandalös“. Die Gruppe hatte
bereits im Dezember „Solidarität mit Ramadan“ gefordert. Sie kritisierte
außerdem, dass der Nebenkläger, trotz vorliegenden Haftbefehls, das
Krankenhaus verlassen konnte. Der ist, abgesehen von der Anklageverlesung,
zu keinem Termin erschienen – auch nicht als er als Zeuge geladen war.
Gegen die beiden deutschen Männer laufen weiterhin Verfahren wegen der
Schlägerei.
Carlotta Hartmann
9 Mar 2019
## AUTOREN
Carlotta Hartmann
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