# taz.de -- Das war: Umstrittenes Urteil gefallen | |
Im Prozess gegen den wegen versuchten Totschlags angeklagten Ramadan A. ist | |
am Mittwoch ein Urteil gefallen. Das Landgericht Lüneburg sprach den | |
38-Jährigen frei und ordnete zugleich die Verwahrung in einer | |
psychiatrischen Klinik an. A. soll am 29. Juli 2018 mehrere Menschen mit | |
einem Ziegelstein verletzt haben. Die örtliche Antifa hatte auf den Fall | |
aufmerksam gemacht, denn die rassistischen Beleidigungen, die zu der | |
Prügelei geführt hatten, blieben in der Anklage unerwähnt. | |
In den frühen Morgenstunden des besagten Tages waren eine Gruppe aus dem | |
Sudan, darunter A., und drei Deutsche aneinandergeraten. Eine Beteiligte | |
soll die Sudanesen schon vorher als „Scheiß Neger“ beleidigt haben. Wer | |
dann zuerst zuschlug, ist auch nach dem Prozess nicht klar – das Gericht | |
betonte aber, die Deutschen hätten sich zuvor untereinander gestritten und | |
sich abreagieren wollen. | |
In dem Prozess ergab sich, dass A. mehrmals versuchte, die Schlägerei | |
aufzulösen. Erst als er sah, wie einer seiner Freunde brutal verprügelt | |
wurde, und er glaubte, ihn sterben zu sehen, warf er einen Ziegelstein auf | |
einen der Deutschen. Der erlitt Schädelbrüche und Gesichtsverletzungen. | |
Der Anblick seines vermeintlich sterbenden Freundes habe in dem durch | |
Folter traumatisierten A. einen Affekt ausgelöst, so formulierte es der | |
Sachverständige im Verfahren. Das Gericht befand ihn deshalb für vermindert | |
schuldfähig. Man müsse aber davon ausgehen, dass A. in einer ähnlichen | |
Situation wieder so handeln könnte, heißt es im Urteil. | |
„Mein Mandant ist sein ganzes Leben lang vor Gewalt geflüchtet, und hat | |
auch in seinen fünf Jahren in Deutschland keine Straftat begangen“, sagt | |
einer seiner Verteidigerinnen, Fenna Busmann. Mit dem Urteil ist sie nicht | |
einverstanden – dem Gutachten nach sei nicht zu erwarten, dass A. in einer | |
ähnlichen Situation erneut so handeln würde wie an jenem Sonntag. „Der | |
Sachverständige bestätigt, dass eine ambulante Therapie sinnvoller wäre“, | |
erklärt sie. Ob sie Revision einlegen, prüfen die Verteidigerinnen noch: | |
Denn solange das Verfahren läuft, könnte A. keine Therapie beginnen. | |
Die Lüneburger Antifa nannte das Urteil „skandalös“. Die Gruppe hatte | |
bereits im Dezember „Solidarität mit Ramadan“ gefordert. Sie kritisierte | |
außerdem, dass der Nebenkläger, trotz vorliegenden Haftbefehls, das | |
Krankenhaus verlassen konnte. Der ist, abgesehen von der Anklageverlesung, | |
zu keinem Termin erschienen – auch nicht als er als Zeuge geladen war. | |
Gegen die beiden deutschen Männer laufen weiterhin Verfahren wegen der | |
Schlägerei. | |
Carlotta Hartmann | |
9 Mar 2019 | |
## AUTOREN | |
Carlotta Hartmann | |
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