# taz.de -- geleakt: Die Polizei löscht nur Pornos und Katzenvideos | |
Am Donnerstag hat die Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ wieder | |
zugeschlagen. Polizisten haben die Wohnungen von fünf Tatverdächtigen | |
durchsucht, die bei den G20-Protesten 2017 Steine geworfen haben sollen. | |
Auf die Schliche gekommen sind sie den vier Männern und einer Frau durch | |
öffentliche Fahndungen und das Auswerten teils privaten Videomaterials. | |
Dabei ist die eingesetzte Software zur Gesichtserkennung rechtswidrig. Zu | |
diesem Schluss ist Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bereits | |
im August 2018 gekommen. „Im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich | |
zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint“, | |
sagte Caspar damals. | |
Auch in seinem nun veröffentlichten Datenschutzbericht kritisiert Caspar | |
erneut das Zusammentragen von mehr als 30.000 Dateien aus polizeiinternem | |
Bildmaterial, Aufnahmen aus Bussen und Bahnen, aus den Medien und auch aus | |
privaten Videoaufnahmen. Caspar forderte, die Daten zu löschen, weil sie | |
einen „erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoß“ darstellten. Gelöscht | |
worden seien bei einer groben Sichtung aber nur „Pornos oder Katzenvideos“. | |
Die Polizei ignoriert, dass die meisten Leute keinen Anlass zur Überwachung | |
geben. Ein weiteres Problem ist, dass die von Privatleuten hochgeladenen | |
Aufnahmen nicht ausreichend auf Echtheit geprüft werden. Wer kontrolliert, | |
dass einer nicht einfach seinen Nachbarn anschwärzt? | |
Natürlich rechtfertigen die teils schwerwiegenden Straftaten, die es | |
während der G20-Proteste gab, ein massives Vorgehen der Polizei. Trotzdem | |
gibt es Grenzen. Auch die Polizei darf sich nicht über den Rechtsstaat | |
hinwegsetzen und ihre eigenen Gesetze machen. Von der Polizei verlautete | |
noch am Donnerstag, dass sie „an dem erfolgreichen Instrument der | |
Öffentlichkeitsfahndung festhalten“ will. | |
Den Datenschutz wird sie also weiter ignorieren und mutmaßliche Straftäter | |
weiterhin an den digitalen Pranger stellen. Im Zweifel für den Angeklagten? | |
Nicht in Hamburg. Nach dieser Logik kann man sich schon mal mit Fackeln und | |
Mistgabeln bewaffnen. Bald ist Selbstjustiz nicht nur online, sondern auch | |
wieder auf den Straßen erlaubt. Jana Eggemann | |
23 Feb 2019 | |
## AUTOREN | |
Jana Eggemann | |
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