Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- geleakt: Die Polizei löscht nur Pornos und Katzenvideos
Am Donnerstag hat die Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ wieder
zugeschlagen. Polizisten haben die Wohnungen von fünf Tatverdächtigen
durchsucht, die bei den G20-Protesten 2017 Steine geworfen haben sollen.
Auf die Schliche gekommen sind sie den vier Männern und einer Frau durch
öffentliche Fahndungen und das Auswerten teils privaten Videomaterials.
Dabei ist die eingesetzte Software zur Gesichtserkennung rechtswidrig. Zu
diesem Schluss ist Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bereits
im August 2018 gekommen. „Im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich
zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint“,
sagte Caspar damals.
Auch in seinem nun veröffentlichten Datenschutzbericht kritisiert Caspar
erneut das Zusammentragen von mehr als 30.000 Dateien aus polizeiinternem
Bildmaterial, Aufnahmen aus Bussen und Bahnen, aus den Medien und auch aus
privaten Videoaufnahmen. Caspar forderte, die Daten zu löschen, weil sie
einen „erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoß“ darstellten. Gelöscht
worden seien bei einer groben Sichtung aber nur „Pornos oder Katzenvideos“.
Die Polizei ignoriert, dass die meisten Leute keinen Anlass zur Überwachung
geben. Ein weiteres Problem ist, dass die von Privatleuten hochgeladenen
Aufnahmen nicht ausreichend auf Echtheit geprüft werden. Wer kontrolliert,
dass einer nicht einfach seinen Nachbarn anschwärzt?
Natürlich rechtfertigen die teils schwerwiegenden Straftaten, die es
während der G20-Proteste gab, ein massives Vorgehen der Polizei. Trotzdem
gibt es Grenzen. Auch die Polizei darf sich nicht über den Rechtsstaat
hinwegsetzen und ihre eigenen Gesetze machen. Von der Polizei verlautete
noch am Donnerstag, dass sie „an dem erfolgreichen Instrument der
Öffentlichkeitsfahndung festhalten“ will.
Den Datenschutz wird sie also weiter ignorieren und mutmaßliche Straftäter
weiterhin an den digitalen Pranger stellen. Im Zweifel für den Angeklagten?
Nicht in Hamburg. Nach dieser Logik kann man sich schon mal mit Fackeln und
Mistgabeln bewaffnen. Bald ist Selbstjustiz nicht nur online, sondern auch
wieder auf den Straßen erlaubt. Jana Eggemann
23 Feb 2019
## AUTOREN
Jana Eggemann
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.