# taz.de -- nord🐾thema: Was tun, wenn der Diesel stinkt? | |
> 2019 wird das Jahr der Dieselfahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe hat | |
> mehrere Klagen gewonnen, andere Entscheidungen stehen noch aus. In | |
> Hamburg sind Fahrverbote schon in Kraft. Doch wie sieht es rechtlich | |
> eigentlich aus? Und: Was kann ich tun, wenn ich einen Diesel fahre? | |
Bild: Ungesund: Diesel-Abgase | |
Von Florian Maier | |
Software-Manipulation, Abgasskandal, Euronormen, Wertverlust – wer zu den | |
etwa 30 Prozent der Deutschen gehört, die Diesel fahren, hat sich in | |
letzter Zeit mit Dingen beschäftigen müssen, die ihm vorher wohl nicht so | |
dringend erschienen. Doch dann räumte Volkswagen im September 2015 | |
Manipulationen an Dieselmotoren ein, mittlerweile betrifft ein | |
Pflichtrückruf rund 2,5 Millionen VW-Autos. Und dann die Fahrverbote: Für | |
Dieselautos sind sie im Mai 2018 in Hamburg erstmals in Kraft getreten; 580 | |
Meter der Max-Brauer-Allee sowie 1,6 Kilometer Stresemannstraße dürfen nur | |
Autos befahren, die der Abgasnorm Euro-6 entsprechen. Die | |
Durchfahrtsbeschränkungen waren notwendig, weil Hamburg an diesen Orten | |
regelmäßig den EU-Grenzwert für Stickoxide überschreitet. Inzwischen stehen | |
auch in anderen Städten Fahrverbote an, zahlreiche Klagen sind anhängig. | |
Was bedeutet das für die Verbraucher? Was droht mir mit meinem Diesel? Und: | |
Können wir uns rechtlich wehren? | |
Wie hoch ist der Grenzwert für Umweltbelastungen? | |
Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter | |
im Jahresmittel. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem | |
Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen | |
Zeitpunkt zur Einhaltung des Jahresmittelwerts festgelegt. | |
Wie sieht es rechtlich auf kommunaler Ebene aus? | |
Vor allem Städte versuchen durch Maßnahmen wie Luftreinhaltepläne, die | |
Vorgaben einzuhalten. Nichtregierungsorganisationen wie der Deutschen | |
Umwelthilfe (DUH) geht das nicht schnell genug. Die DUH klagt deshalb auf | |
Fahrverbote – und führt nach eigenen Angaben Gerichtsverfahren in 34 | |
Städten. Ein „einklagbares Recht auf saubere Luft“ beteht laut DHU erst | |
seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig | |
vom 5. September 2013. Für zahlreiche Kommunen ordneten Gerichte bereits | |
Fahrverbote an. | |
Wen betreffen die Durchfahrverbote? | |
In Hamburg zum Beispiel sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee | |
rund 168.000 Hamburger Diesel-Pkw betroffen, die nicht die Euro-6-Norm | |
einhalten. Für Anwohner*innen gilt die Norm nicht, Besucher*innen und | |
andere Anlieger*innen sind ebenfalls nicht betroffen. Die | |
Durchfahrtsbeschränkung auf der Stresemannstraße gilt weiterhin nur für | |
LKW, die die Grenzwerte überschreiten. In Hannover könnte ab September 2019 | |
im gesamten Gebiet der Umweltzone ein Fahrverbot für Euro-4- und | |
Euro-5-Diesel eingerichtet werden. In anderen Städten, wie jüngst etwa | |
Darmstadt, wo ein Fahrverbot ab Juni 2019 gelten soll, treffen die | |
Beschränkungen Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5, aber auch alte Benziner | |
bis zur Euronorm 2. Ausnahmen soll es auch dort geben: für mit | |
Stickoxid-Katalysatoren nachgerüstete Fahrzeuge, Anwohner, Taxis sowie | |
Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie beispielsweise Rettungsdienste. | |
Was sind mögliche Konsequenzen? | |
Die Polizei in Hamburg führt in den Straßenabschnitten vermehrt Kontrollen | |
durch. Eine Plakette oder ähnliche Fahrzeug-Kennzeichnungen gibt es bisher | |
nicht. Bei Zuwiderhandlung winkt ein Bußgeld. Seit 21. Juni kostet ein | |
Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot etwa 20 Euro. Bei LKW liegt die Strafe | |
etwa bei 60 Euro. | |
Wehren sich Länder wegen der Abgasmanipulation? | |
Ja. Das Land Baden-Württemberg will Volkswagen wegen des Dieselskandals auf | |
Schadensersatz verklagen. Die grün-schwarze Landesregierung wirft dem | |
Autohersteller eine „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ vor. Unter | |
anderem die Piratenpartei fordert das auch von der niedersächsischen | |
Regierung. | |
Wie kann ich mich als Dieselfahrer*in wehren? | |
Die Verbraucherzentrale informiert, dass es sich laut Bundesgesetzbuch um | |
einen Mangel handelt, sobald in das Dieselfahrzeug eine | |
Manipulationssoftware eingebaut und aktiviert wurde. Dadurch sind | |
rechtliche Schritte möglich. Denn nach geltendem EU-Recht ist diese | |
Software unzulässig. Jede betroffene Person kann einzeln klagen oder sich | |
einer sogenannten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen anschließen. | |
Was ist diese Muster-Klage? | |
Die Musterfeststellungsklage wurde erst kürzlich eingeführt. Der | |
Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und der Automobilclub ADAC | |
haben gemeinsam eine solche Klage gegen VW eingereicht – stellvertretend | |
für vom Abgasskandal betroffenen Kunden. VW hat die Forderungen übrigens | |
zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. | |
Gibt es Risiken, wenn ich mich an der Klage beteilige? | |
Laut Verbraucherzentrale ist die Eintragung in das Klageregister kostenlos | |
und frei von Prozesskostenrisiken. Bei der Musterfeststellungsklage | |
übernehmen die Verbraucherschützer das Prozessrisiko. Der ADAC gibt aber | |
den Hinweis: „In der Musterfeststellungsklage geht es nicht um Ansprüche | |
Einzelner, sondern um deren grundlegende Voraussetzungen, also ob zum | |
Beispiel VW unrechtmäßig gehandelt hat.“ Die Ansprüche einzelner | |
Betroffener würden nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses durch | |
individuelle Klagen geltend gemacht werden können. | |
Wie erfolgreich ist die Muster-Klage bislang? | |
Die Klage war zulässig, sobald sich 50 betroffene Verbraucher*innen in das | |
Register eingetragen hatten. Anfang Dezember informierte der VZBV, dass | |
sich inzwischen mehr als 81.000 Autokäufer angeschlossen hätten. Ein paar | |
Tage später berichtete der ADAC von bereits rund 155.000 betroffenen | |
Dieselfahrern, die sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Eintragung | |
ins Klageregister angemeldet hätten. Die Juristen des ADAC würden seit | |
Eröffnung des Klageregisters Ende November etwa 25.000 Anfragen pro Woche | |
erhalten. | |
Wer kann sich der Klage anschließen? | |
Laut ADAC kann sich nur eintragen, wer ein vom Abgasskandal betroffenes | |
Auto gekauft hat. Das sind Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda | |
mit Dieselmotoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter), sofern in | |
ihnen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sei. Betroffen | |
sei, wer vom Kraftfahrtbundesamt oder dem Hersteller ein entsprechendes | |
Rückrufschreiben erhalten und zum Update aufgefordert worden sei. | |
Wie melde ich zur mich Musterfeststellungsklage an? | |
Man kann sich sowohl per Post als auch elektronisch eintragen. Auf der | |
Website des Bundesamts für Justiz gibt es eine Anmeldung zum Klageregister | |
als Download. Auch stellt diese eine Ausfüllanleitung zur Verfügung, um den | |
Anmeldeprozess zu vereinfachen. Weiterhin hat der VZBV eine eigene Website | |
mit nützlichen Informationen speziell zur Musterfeststellungsklage | |
eingerichtet. Der ADAC bietet sogar auf Youtube Tutorials zum richtigen | |
Ausfüllen der Klage an. | |
Bis wann kann ich mich für die Klage registrieren? | |
Bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins im Musterfeststellungsverfahren | |
ist es möglich, sich in das Klageregister einzutragen. Das | |
Bundesjustizministerium wird den Termin auf seiner Website veröffentlichen. | |
Die Verbraucherschützer raten allerdings, sich noch in diesem Jahr in das | |
Klageregister einzutragen, um einer möglichen Verjährungsfrist von zwei | |
Jahren zu entgehen. | |
An wen kann ich mich wenden? | |
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät ADAC-Mitgliedern, sich für juristischen | |
Beistand an den Automobilclub zu wenden. Für alle anderen wurde eine | |
Hotline eingerichtet, mit der man sich bei der Verbraucherzentrale über die | |
Klage informieren kann. Diese ist allerdings laut Website „Aufgrund extrem | |
hoher Anrufzahlen zur Zeit nur eingeschränkt erreichbar“. | |
22 Dec 2018 | |
## AUTOREN | |
Florian Maier | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |