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# taz.de -- Frauen wollen selbst entscheiden
> Tagung gegen den Paragrafen 219a
Von Annika Lasarzik
Es ist paradox. ÄrztInnen dürfen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – doch
öffentlich drüber sprechen sollten sie besser nicht. Wer zum Beispiel
online über Methoden und Risiken informiert, macht sich laut Paragraf 219a
des Strafgesetzbuches strafbar. Und riskiert, angezeigt und verurteilt zu
werden, so wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Wie kann das sein?
Am Dienstag kommt Hänel selbst zu Wort, auf einer Fachtagung von Pro
Familia spricht sie in Hamburg über ihren Protest gegen das umstrittene
Informationsverbot. Der Titel der Tagung ist zugleich eine klare Forderung:
„Weg mit der Kriminalisierung, hin zur sexuellen Selbstbestimmung!“ Geplant
sind Vorträge von ÄrztInnen und JuristInnen. Helga Seyler, Frauenärztin im
Familienplanungszentrum Hamburg, wird etwa über die Versorgungssituation in
Deutschland sprechen. Ulrike Lembke, Professorin für Gender im Recht, und
Ulrike Busch, Professorin für Familienplanung, klären rechtliche Grundlagen
und diskutieren die Frage, ob ungeborenes Leben „weniger geschützt wäre,
wenn es den § 219a nicht mehr geben würde“. Die Gäste können mitdiskutier…
– und Redebedarf gibt es: 150 TeilnehmerInnen kommen, mehr als vorgesehen.
„Wie groß das Interesse ist, hat uns selbst überrascht“, sagt Kerstin Fal…
die Geschäftsführerin von Pro Familia Hamburg.
Der Verein fordert die Abschaffung von § 219a. Es gehöre „viel Biss und
Durchhaltevermögen dazu“, sich wie Kristina Hänel öffentlich gegen das
Verbot zu stellen, sagt Falk. Und Mut: Radikale Abtreibungsgegner stellen
ÄrztInnen auf Seiten wie „babykaust.de“ an den Pranger, bedrohen und zeigen
sie an, dabei berufen sie sich auf das Informationsgebot. Die Folge: Viele
ÄrztInnen scheuen vor Abtreibungen zurück. „Die Hemmschwelle ist größer
geworden, gerade in ländlichen Regionen befürchten viele, angezeigt zu
werden“, sagt Falk. So entstehe eine Versorgungslücke: „Kommen etwa in
Niedersachsen oder in Bayern Schwangere, die abtreiben wollen, in die
Konfliktberatung, müssen wir sie zu Ärzten in die nächstgrößere Stadt
schicken.“
In Hamburg ist die Lage indes entspannt, ÄrztInnen werden selten
angefeindet. Dazu trägt auch die Haltung der Gesundheitsbehörde bei, die
auf ihrer Homepage Praxen auflistet, in denen Schwangerschaftsabbrüche
möglich sind.
Etwas Gutes habe die neu entbrannte Debatte aber: „In der breiten
Öffentlichkeit war 219a vorher kaum bekannt. Jetzt erkennen viele jüngere
Frauen, dass ihr Recht auf Selbstbestimmung eben nicht selbstverständlich
ist. Und dass es sich lohnt, dafür zu kämpfen.“
5 May 2018
## AUTOREN
Annika Lasarzik
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