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# taz.de -- Demoverbotszone auf dem Prüfstand
> G20-Nachwehen: Weitere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zur
> Verteidigung des Demonstrationsrechts
Von Kai von Appen
Das generelle Demonstrationsverbot für die Hamburger Innenstadt während des
G20-Gipfels steht ab sofort ein weiteres Mal auf dem Prüfstand: Die
globalisierungskritische Organisation Attac hat am Dienstag Klagen über die
Frankfurter Rechtsanwältin Judith Verleih vor dem Verwaltungsgericht
eingereicht, weil Attac am 7. Juli vergangenen Jahres drei Kundgebungen
verboten worden sind.
Das ist die erste Klage, die sich direkt gegen die „Allgemeinverfügung“ der
Polizei zum Schutz des Präsidentengipfels richtet, wodurch die gesamte
westliche innere City bis zum Fuhlsbüttler Airport zur Demoverbotszone
erklärt worden war. Darin sieht Attac eine Verletzung der Grundrechte auf
Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit. „Ziel der Klagen ist es auch,
die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone
während des G20-Gipfels feststellen zu lassen“, sagt Judith Amler von
Attac.
Konkret richten sich die Klagen gegen das Verbot dreier kleiner
Kundgebungen, mit denen Attac am 7. Juli seine inhaltliche Kritik an der
Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen wollte. Die Polizei untersagte
jedoch die Kundgebungen ohne Angaben von Gründen, weil diese sich in der
von ihr per Allgemeinverfügung selbst definierten blauen Zone befanden, in
der jedwede politische Manifestation verboten war.
„Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten Innenstadt und weit
darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone“,
kritisiert Amler. „Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte
darf sich nicht wiederholen“, ergänzt Attac-Kollegin Sabine Lassauer,
selbst Opfer von Polizeigewalt beim G20-Gipfel in der Elbmetropole. „Darum
ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir gegen die
Aktionsverbote rechtlich vorgehen.“
4 Apr 2018
## AUTOREN
Kai von Appen
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