# taz.de -- Demoverbotszone auf dem Prüfstand | |
> G20-Nachwehen: Weitere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zur | |
> Verteidigung des Demonstrationsrechts | |
Von Kai von Appen | |
Das generelle Demonstrationsverbot für die Hamburger Innenstadt während des | |
G20-Gipfels steht ab sofort ein weiteres Mal auf dem Prüfstand: Die | |
globalisierungskritische Organisation Attac hat am Dienstag Klagen über die | |
Frankfurter Rechtsanwältin Judith Verleih vor dem Verwaltungsgericht | |
eingereicht, weil Attac am 7. Juli vergangenen Jahres drei Kundgebungen | |
verboten worden sind. | |
Das ist die erste Klage, die sich direkt gegen die „Allgemeinverfügung“ der | |
Polizei zum Schutz des Präsidentengipfels richtet, wodurch die gesamte | |
westliche innere City bis zum Fuhlsbüttler Airport zur Demoverbotszone | |
erklärt worden war. Darin sieht Attac eine Verletzung der Grundrechte auf | |
Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit. „Ziel der Klagen ist es auch, | |
die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone | |
während des G20-Gipfels feststellen zu lassen“, sagt Judith Amler von | |
Attac. | |
Konkret richten sich die Klagen gegen das Verbot dreier kleiner | |
Kundgebungen, mit denen Attac am 7. Juli seine inhaltliche Kritik an der | |
Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen wollte. Die Polizei untersagte | |
jedoch die Kundgebungen ohne Angaben von Gründen, weil diese sich in der | |
von ihr per Allgemeinverfügung selbst definierten blauen Zone befanden, in | |
der jedwede politische Manifestation verboten war. | |
„Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten Innenstadt und weit | |
darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone“, | |
kritisiert Amler. „Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte | |
darf sich nicht wiederholen“, ergänzt Attac-Kollegin Sabine Lassauer, | |
selbst Opfer von Polizeigewalt beim G20-Gipfel in der Elbmetropole. „Darum | |
ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir gegen die | |
Aktionsverbote rechtlich vorgehen.“ | |
4 Apr 2018 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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