| # taz.de -- Urteil des Landgerichts Berlin: Schlappe für Facebook | |
| > Firmen dürfen personenbezogene Daten nur verwenden, wenn die Betroffenen | |
| > zugestimmt haben. Das Berliner Gericht sieht Facebook in der Pflicht, | |
| > nachzubessern. | |
| Bild: Das Landgericht Berlin zeigte Facebook die rote Karte – zumindest in ei… | |
| Berlin dpa | Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in | |
| Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich | |
| mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des | |
| Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. | |
| Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. | |
| In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- | |
| und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen | |
| Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien | |
| teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O | |
| 341/15). | |
| Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. [1][Der Konzern] verwies in | |
| einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien von | |
| Facebook seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. | |
| Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen | |
| weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien | |
| vor. | |
| Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: „Facebook versteckt | |
| datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, | |
| ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren“, sagte Heiko | |
| Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Das reicht für eine informierte | |
| Einwilligung nicht aus.“ | |
| ## Fünf Voreinstellungen für unwirksam erklärt | |
| Das Landgericht gab dem Verband in seiner Auffassung in weiten Teilen | |
| recht: Unzulässig ist dem Urteil zufolge eine Klausel, mit der sich Nutzer | |
| verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. | |
| Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die | |
| Werbeaussage „Facebook ist kostenlos“ verbieten zu lassen. | |
| Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der | |
| Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen | |
| aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den | |
| Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen | |
| Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden | |
| nun von dem Landgericht für rechtswidrig erklärt. | |
| Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern | |
| monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht | |
| gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen | |
| werden. | |
| Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für | |
| unwirksam. In dem Kleingedruckten müssen sich die Facebook-Anwender bislang | |
| damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild | |
| der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen | |
| und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Mit solchen vorformulierten | |
| Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt | |
| werden, heißt es in dem Urteil. | |
| ## Werben als „kostenlose“ Plattform ist zulässig | |
| Untersagt wurde auch die Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem | |
| Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. „Anbieter von | |
| Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter | |
| Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen“, erklärte Verbraucherschützer | |
| Dünkel. „Das schreibt das Telemediengesetz vor.“ Nach Auffassung des | |
| Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer | |
| damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten. | |
| Das Landgericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung | |
| der Verbraucherschützer, der Werbespruch „Facebook ist kostenlos“ sei | |
| irreführend. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten | |
| die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Das | |
| Landgericht Berlin hielt die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle | |
| Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen. | |
| Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in | |
| der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise | |
| und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine | |
| vertraglichen Regelungen. Gegen diese Passagen, in denen sich Facebook | |
| durchgesetzt hat, wird der Verband Berufung zum Kammergericht einlegen. | |
| Eine Facebook-Sprecherin erklärte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung | |
| sorgfältig. „Wir stellen fest, dass das Gericht uns in einer Reihe von | |
| Aspekten zugestimmt hat.“ Facebook arbeite hart daran, sicherzustellen, | |
| dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die | |
| von Facebook angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden | |
| Gesetzen stünden. | |
| 12 Feb 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] /!5480026/ | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Meta | |
| Schwerpunkt Meta | |
| Datenschutz | |
| Schwerpunkt Meta | |
| Schwerpunkt Meta | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Facebook-Algorithmen sollen Leben retten: Geht es dir gut? | |
| Facebook betreibt jetzt Suizidprävention. Mit künstlicher Intelligenz | |
| werden Posts überprüft. Nebenbei greift das Unternehmen sehr private Daten | |
| ab. | |
| Max Schrems über das Facebook-Urteil: „Von allen guten Geistern verlassen“ | |
| Der Jurist Max Schrems darf zwar keine Sammelklage gegen Facebook in Wien | |
| einreichen, aber eine einzelne. Damit sei ein wichtiger Punkt geklärt, so | |
| der Österreicher. |