# taz.de -- Urteil des Landgerichts Berlin: Schlappe für Facebook | |
> Firmen dürfen personenbezogene Daten nur verwenden, wenn die Betroffenen | |
> zugestimmt haben. Das Berliner Gericht sieht Facebook in der Pflicht, | |
> nachzubessern. | |
Bild: Das Landgericht Berlin zeigte Facebook die rote Karte – zumindest in ei… | |
Berlin dpa | Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in | |
Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich | |
mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des | |
Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. | |
Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. | |
In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- | |
und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen | |
Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien | |
teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O | |
341/15). | |
Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. [1][Der Konzern] verwies in | |
einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien von | |
Facebook seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. | |
Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen | |
weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien | |
vor. | |
Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: „Facebook versteckt | |
datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, | |
ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren“, sagte Heiko | |
Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Das reicht für eine informierte | |
Einwilligung nicht aus.“ | |
## Fünf Voreinstellungen für unwirksam erklärt | |
Das Landgericht gab dem Verband in seiner Auffassung in weiten Teilen | |
recht: Unzulässig ist dem Urteil zufolge eine Klausel, mit der sich Nutzer | |
verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. | |
Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die | |
Werbeaussage „Facebook ist kostenlos“ verbieten zu lassen. | |
Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der | |
Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen | |
aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den | |
Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen | |
Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden | |
nun von dem Landgericht für rechtswidrig erklärt. | |
Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern | |
monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht | |
gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen | |
werden. | |
Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für | |
unwirksam. In dem Kleingedruckten müssen sich die Facebook-Anwender bislang | |
damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild | |
der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen | |
und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Mit solchen vorformulierten | |
Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt | |
werden, heißt es in dem Urteil. | |
## Werben als „kostenlose“ Plattform ist zulässig | |
Untersagt wurde auch die Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem | |
Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. „Anbieter von | |
Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter | |
Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen“, erklärte Verbraucherschützer | |
Dünkel. „Das schreibt das Telemediengesetz vor.“ Nach Auffassung des | |
Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer | |
damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten. | |
Das Landgericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung | |
der Verbraucherschützer, der Werbespruch „Facebook ist kostenlos“ sei | |
irreführend. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten | |
die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Das | |
Landgericht Berlin hielt die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle | |
Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen. | |
Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in | |
der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise | |
und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine | |
vertraglichen Regelungen. Gegen diese Passagen, in denen sich Facebook | |
durchgesetzt hat, wird der Verband Berufung zum Kammergericht einlegen. | |
Eine Facebook-Sprecherin erklärte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung | |
sorgfältig. „Wir stellen fest, dass das Gericht uns in einer Reihe von | |
Aspekten zugestimmt hat.“ Facebook arbeite hart daran, sicherzustellen, | |
dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die | |
von Facebook angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden | |
Gesetzen stünden. | |
12 Feb 2018 | |
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der Österreicher. |