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# taz.de -- Polizeigewalt in Leipzig: Wegen Körperverletzung verurteilt
> Ein Bereitschaftspolizist hatte 2015 brutal eine Sitzblockade geräumt.
> Jetzt ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Bild: Festnahme eines Gegendemonstranten am 20. April 2015 in Leipzig
Leipzig taz | Das Amtsgericht Leipzig hat einen Dresdner
Bereitschaftspolizisten am Dienstag wegen Körperverletzung zu neun Monaten
Haft auf Bewährung verurteilt. Beim Einsatz auf einer Demonstration gegen
den Pegida-Ableger Legida im April 2015 hatte der Beamte an der gewaltsamen
Auflösung einer Sitzblockade in der Leipziger Innenstadt teilgenommen.
Nach Berichten der Leipziger Volkszeitung (LVZ) hat das Amtsgericht dem
Angeklagten nachgewiesen, damals einem 17-jährigen Gegendemonstranten
grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem sprühte er ohne
Vorwarnung Reizgas auf Teilnehmende einer Sitzblockade und trat mehrfach
mit schweren Einsatzstiefeln in Richtung der Sitzenden, womit er ihre
Verletzungen billigend in Kauf nahm, so das Gericht. Beim Prozessauftakt im
November hatte die Staatsanwaltschaft Nico S. insgesamt sieben verschiedene
Angriffe auf Gegendemonstranten vorgeworfen und elf Monate Haft gefordert.
Wie Gerichtssprecher Stefan Blaschke auf Anfrage bestätigte, verurteilte
das Amtsgericht Nico S. am Dienstag schließlich in drei Fällen wegen
versuchter Körperverletzung sowie wegen gefährlicher und vorsätzlicher
Körperverletzung im Amt zu neun Monaten Haft. Weil Nico S. nicht
vorbestraft ist, wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Zudem soll er
1000 Euro an den Verein Opferhilfe zahlen.
Die polizeilichen Übergriffe bei den Legida-Gegendemos hatten vor
zweieinhalb Jahren zu großer Medienaufmerksamkeit geführt. Zur Verurteilung
des Polizisten hatten am Ende auch Videoaufzeichnungen seiner Übergriffe in
den Medien beigetragen, die das Gericht ausgewertet hat. Darauf waren
individuelle Merkmale zu sehen, berichtete die LVZ im November: Taktische
Beschriftung auf seiner Uniform, spezielle Aufnäher auf der Kluft sowie
Protektoren und Helm ließen auf seine Identität schließen. Außerdem hatte
Nico S. bei seinen Angriffen auf die Gegendemonstranten eine Kamera zur
Beweissicherung in der Hand.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sächsischen Linkspartei
hatte nach den Legida-Gegendemonstrationen schwere Vorwürfe gegen die in
Leipzig eingesetzten Polizisten erhoben. [1][Auf Youtube veröffentlichte
der Politiker zum Protestauftakt einen Zusammenschnitt von Videos], die
Polizeigewalt verschiedener Beamter bei der Räumung von Blockaden an jenem
20. April 2015 zeigen, an dem auch Nico S. gewaltsam gegen Demonstranten
vorgegangen war. „Ich habe damals auch Anzeige gegen die betreffende
Polizeieinheit gestellt. Ohne Erfolg, weil die betreffenden Polizisten
nicht identifiziert werden konnten“, erklärte er zum Video. Es gehe auch
nicht um einen einzelnen Polizisten, „sondern um eine ganze Gruppe und
einen Einsatzleiter der dies befeuert hat“, so Böhme.
[2][Nach dem LVZ-Bericht] erklärte Richterin Martina Kadler-Orthen,
Demonstranten hätten natürlich auch kein Recht darauf, eine Kreuzung zu
blockieren: „Das sind Störer, aber das rechtfertigt nicht den Einsatz jeden
Mittels. Auch Störer haben ein Recht auf persönliche Unversehrtheit“. Bei
allem, was Polizeibeamten zugemutet werde, hätten sie doch die Pflicht,
sich an Recht und Gesetz zu halten. Es dürfe nicht geduldet werden, dass
Polizeibeamte Gesetze brechen. Ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das
Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
20 Dec 2017
## LINKS
[1] https://www.youtube.com/watch?v=ftzo4w1jMsI
[2] http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Polizist-nach…
## AUTOREN
Helke Ellersiek
## TAGS
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Legida
Polizei Sachsen
Schwerpunkt taz Leipzig
Schwerpunkt taz.meinland
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