| # taz.de -- Polizeigewalt in Leipzig: Wegen Körperverletzung verurteilt | |
| > Ein Bereitschaftspolizist hatte 2015 brutal eine Sitzblockade geräumt. | |
| > Jetzt ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. | |
| Bild: Festnahme eines Gegendemonstranten am 20. April 2015 in Leipzig | |
| Leipzig taz | Das Amtsgericht Leipzig hat einen Dresdner | |
| Bereitschaftspolizisten am Dienstag wegen Körperverletzung zu neun Monaten | |
| Haft auf Bewährung verurteilt. Beim Einsatz auf einer Demonstration gegen | |
| den Pegida-Ableger Legida im April 2015 hatte der Beamte an der gewaltsamen | |
| Auflösung einer Sitzblockade in der Leipziger Innenstadt teilgenommen. | |
| Nach Berichten der Leipziger Volkszeitung (LVZ) hat das Amtsgericht dem | |
| Angeklagten nachgewiesen, damals einem 17-jährigen Gegendemonstranten | |
| grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem sprühte er ohne | |
| Vorwarnung Reizgas auf Teilnehmende einer Sitzblockade und trat mehrfach | |
| mit schweren Einsatzstiefeln in Richtung der Sitzenden, womit er ihre | |
| Verletzungen billigend in Kauf nahm, so das Gericht. Beim Prozessauftakt im | |
| November hatte die Staatsanwaltschaft Nico S. insgesamt sieben verschiedene | |
| Angriffe auf Gegendemonstranten vorgeworfen und elf Monate Haft gefordert. | |
| Wie Gerichtssprecher Stefan Blaschke auf Anfrage bestätigte, verurteilte | |
| das Amtsgericht Nico S. am Dienstag schließlich in drei Fällen wegen | |
| versuchter Körperverletzung sowie wegen gefährlicher und vorsätzlicher | |
| Körperverletzung im Amt zu neun Monaten Haft. Weil Nico S. nicht | |
| vorbestraft ist, wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Zudem soll er | |
| 1000 Euro an den Verein Opferhilfe zahlen. | |
| Die polizeilichen Übergriffe bei den Legida-Gegendemos hatten vor | |
| zweieinhalb Jahren zu großer Medienaufmerksamkeit geführt. Zur Verurteilung | |
| des Polizisten hatten am Ende auch Videoaufzeichnungen seiner Übergriffe in | |
| den Medien beigetragen, die das Gericht ausgewertet hat. Darauf waren | |
| individuelle Merkmale zu sehen, berichtete die LVZ im November: Taktische | |
| Beschriftung auf seiner Uniform, spezielle Aufnäher auf der Kluft sowie | |
| Protektoren und Helm ließen auf seine Identität schließen. Außerdem hatte | |
| Nico S. bei seinen Angriffen auf die Gegendemonstranten eine Kamera zur | |
| Beweissicherung in der Hand. | |
| Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sächsischen Linkspartei | |
| hatte nach den Legida-Gegendemonstrationen schwere Vorwürfe gegen die in | |
| Leipzig eingesetzten Polizisten erhoben. [1][Auf Youtube veröffentlichte | |
| der Politiker zum Protestauftakt einen Zusammenschnitt von Videos], die | |
| Polizeigewalt verschiedener Beamter bei der Räumung von Blockaden an jenem | |
| 20. April 2015 zeigen, an dem auch Nico S. gewaltsam gegen Demonstranten | |
| vorgegangen war. „Ich habe damals auch Anzeige gegen die betreffende | |
| Polizeieinheit gestellt. Ohne Erfolg, weil die betreffenden Polizisten | |
| nicht identifiziert werden konnten“, erklärte er zum Video. Es gehe auch | |
| nicht um einen einzelnen Polizisten, „sondern um eine ganze Gruppe und | |
| einen Einsatzleiter der dies befeuert hat“, so Böhme. | |
| [2][Nach dem LVZ-Bericht] erklärte Richterin Martina Kadler-Orthen, | |
| Demonstranten hätten natürlich auch kein Recht darauf, eine Kreuzung zu | |
| blockieren: „Das sind Störer, aber das rechtfertigt nicht den Einsatz jeden | |
| Mittels. Auch Störer haben ein Recht auf persönliche Unversehrtheit“. Bei | |
| allem, was Polizeibeamten zugemutet werde, hätten sie doch die Pflicht, | |
| sich an Recht und Gesetz zu halten. Es dürfe nicht geduldet werden, dass | |
| Polizeibeamte Gesetze brechen. Ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das | |
| Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt. | |
| 20 Dec 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.youtube.com/watch?v=ftzo4w1jMsI | |
| [2] http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Polizist-nach… | |
| ## AUTOREN | |
| Helke Ellersiek | |
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