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# taz.de -- die nachricht: Die wohlbekannten Kartellanten sollen zahlen
> Deutsche Bahn, Bundeswehr und Logistiker klagen Schadenersatz wegen des
> Lkw-Kartells ein. Konzerne hatten sich jahrelang abgesprochen und mussten
> dafür bereits Strafen zahlen
Das Neue
Die bundeseigene Deutsche Bahn AG hat am Donnerstag mit der Bundeswehr und
über 40 Firmen Klage gegen die am Lkw-Kartell beteiligten Unternehmen
eingereicht. Es geht um Schadenersatzansprüche gegen die Konzerne DAF,
Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. „Mit den illegalen Preisabsprachen
wurde uns und den anderen Geschädigten ein enormer Schaden zugefügt“,
erklärte DB-Vorstandsmitglied Ulrich Weber. Die Klage wurde beim
Landgericht München eingereicht.
Der Kontext
Von 1997 bis 2011 haben Daimler, Iveco, DAF, MAN und Volvo/Renault
untereinander Informationen ausgetauscht. Es ging um Preise und die
Einführung klimaschonender Technik. Die EU-Kommission wertete das als
Kartell und verhängte eine heftige Geldbuße von insgesamt knapp 4
Milliarden Euro. Daimler musste 1 Milliarde Euro zahlen. Die VW-Tochter MAN
musste als Kronzeugin nichts zahlen.
Mit der nun eingereichten Klage macht die Deutsche Bahn gebündelt
Schadensersatzansprüche für unerlaubte Preisabsprachen bei rund 35.000 vom
Kartell betroffenen Lastern geltend. Dabei geht es um ein Einkaufsvolumen
von deutlich über 2 Milliarden Euro. Die Höhe des Schadens, der der
Deutschen Bahn mit ihren Logistiktöchtern entstanden ist, ist allerdings
noch unklar.
Die Reaktionen
Weil mit dem Ende dieses Jahres Verjährungen in den Verfahren greifen
könnten, kommen nun auch andere Geschädigte in die Gänge. Der Europäische
Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (Elvis) strebt mit einer
Initiative vor dem Stuttgarter Landgericht Schadenersatz in Höhe von 176
Millionen Euro an. Die gut 300 Firmen hatten nach eigenen Angaben rund
16.600 Laster gekauft und dabei pro Fahrzeug teilweise mehr als 10.000 Euro
zu viel bezahlt. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und
Entsorgung (BGL) will juristisch aktiv werden. Der Branchenverband des
Logistikgewerbes vertritt rund 3.000 Spediteure.
Die Konsequenz
Ob und wann die Konzerne Schadenersatz zahlen müssen, ist noch nicht
abzusehen. Solche Verfahren sind langwierig und kompliziert. Letztlich
müssen die Geschädigten nämlich nachweisen, welcher Schaden ihnen als
Kunden wegen der Absprachen der Hersteller entstanden ist. Das ist
schwierig, da sie – salopp gesprochen – ja wohl kaum mit Wanzen bei den
Kartellabsprachen dabei waren. Auch dürfte ihnen schwerfallen, belastende
Schriftstücke aufzutreiben – so sie überhaupt vorhanden sind.
Vor Gericht dürften also Gutachter mit Schadensschätzungen auftreten, die
die gewieften Anwälte der Konzerne versuchen werden auseinanderzunehmen.
Ein Argument der Konzerne könnte sein: Absprachen über die
Bruttolistenpreise seien noch keine Schädigung der Kunden, da diese ohnehin
individuelle Rabatte bekommen. Gut möglich ist auch, dass sich die Firmen
vor Gericht mit einem Vergleich einigen und damit in der Sache gar kein
Urteil gefällt wird.
Richard Rother
22 Dec 2017
## AUTOREN
Richard Rother
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