| # taz.de -- Streit um BDS | |
| > Boykott BDS-Aktivist bekommt Recht vor Gericht | |
| Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss sich nach Beschluss des | |
| Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (OVG) mit der Frage auseinandersetzen, | |
| ob die Stadt einen an BDS-Aktivisten vermieteten Raum noch absagen durfte. | |
| Geklagt hatte der Aktivist Christoph Glanz gegen die Stadt Oldenburg. Im | |
| Mai 2016 hatte er im städtischen Kulturzentrum PFL mit der „BDS Initiative | |
| Oldenburg“ einen Vortrag des israelischen Menschenrechtsaktivisten Ronnie | |
| Barkan über die BDS-Bewegung geplant. BDS („Boykott, Deinvest, Sanction“) | |
| befürwortet einen umfassenden Boykott Israels. Die Stadt Oldenburg hatte | |
| die Raumzusage jedoch kurzfristig zurückgezogen. „Das war eine | |
| Grundsatzentscheidung“, sagte Reinhard Schenke, Sprecher der Stadt | |
| Oldenburg. Die Stadt wolle keine Israelboykott-Aufrufe in ihren Räumen | |
| dulden. | |
| Vor Gericht vertrat die Stadt nun die Ansicht, die Vertragskündigung sei | |
| eine rein privatrechtliche Angelegenheit und kein Verwaltungsakt – womit | |
| zum Beispiel Gleichbehandlungsgrundsätze nicht geltend gemacht werden | |
| könnten. | |
| Das sah das Oberverwaltungsgericht anders: Nach Meinung der Richter ist das | |
| Kulturzentrum eine öffentliche Einrichtung. Die Stadt überlasse Nutzern | |
| diese Räume „nach Maßgabe ihrer öffentlich-rechtlichen Richtlinien. Das | |
| unterscheidet die Beklagte beispielsweise von einem Hotel oder einer | |
| Gaststätte“. | |
| „Das ist eine gute Nachricht für alle in dieser Stadt, die Menschenrechte | |
| und Meinungsfreiheit unterstützen und zwar ausnahmelos- und eben auch im | |
| Falle Israels und Palästinas“, fand der Aktivist Glanz | |
| Ob der Raumentzug rechtswidrig war, ist mit dem OVG-Beschluss indes noch | |
| nicht geklärt. Deutschlandweit gibt es Streit um die BDS-Bewegung. Kritiker | |
| werfen den Aktivisten Antisemitismus vor. Städte wie München oder Frankfurt | |
| stellen der Bewegung keinen öffentliche Räume mehr zur Verfügung. PMH | |
| 28 Sep 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Paulina Hemesath | |
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