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# taz.de -- Streit um BDS
> Boykott BDS-Aktivist bekommt Recht vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss sich nach Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (OVG) mit der Frage auseinandersetzen,
ob die Stadt einen an BDS-Aktivisten vermieteten Raum noch absagen durfte.
Geklagt hatte der Aktivist Christoph Glanz gegen die Stadt Oldenburg. Im
Mai 2016 hatte er im städtischen Kulturzentrum PFL mit der „BDS Initiative
Oldenburg“ einen Vortrag des israelischen Menschenrechtsaktivisten Ronnie
Barkan über die BDS-Bewegung geplant. BDS („Boykott, Deinvest, Sanction“)
befürwortet einen umfassenden Boykott Israels. Die Stadt Oldenburg hatte
die Raumzusage jedoch kurzfristig zurückgezogen. „Das war eine
Grundsatzentscheidung“, sagte Reinhard Schenke, Sprecher der Stadt
Oldenburg. Die Stadt wolle keine Israelboykott-Aufrufe in ihren Räumen
dulden.
Vor Gericht vertrat die Stadt nun die Ansicht, die Vertragskündigung sei
eine rein privatrechtliche Angelegenheit und kein Verwaltungsakt – womit
zum Beispiel Gleichbehandlungsgrundsätze nicht geltend gemacht werden
könnten.
Das sah das Oberverwaltungsgericht anders: Nach Meinung der Richter ist das
Kulturzentrum eine öffentliche Einrichtung. Die Stadt überlasse Nutzern
diese Räume „nach Maßgabe ihrer öffentlich-rechtlichen Richtlinien. Das
unterscheidet die Beklagte beispielsweise von einem Hotel oder einer
Gaststätte“.
„Das ist eine gute Nachricht für alle in dieser Stadt, die Menschenrechte
und Meinungsfreiheit unterstützen und zwar ausnahmelos- und eben auch im
Falle Israels und Palästinas“, fand der Aktivist Glanz
Ob der Raumentzug rechtswidrig war, ist mit dem OVG-Beschluss indes noch
nicht geklärt. Deutschlandweit gibt es Streit um die BDS-Bewegung. Kritiker
werfen den Aktivisten Antisemitismus vor. Städte wie München oder Frankfurt
stellen der Bewegung keinen öffentliche Räume mehr zur Verfügung. PMH
28 Sep 2017
## AUTOREN
Paulina Hemesath
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