| # taz.de -- Vorratsdatenspeicherung gerichtlich für illegal erklärt | |
| > EILBESCHLUSS Das OVG Münster sieht Verstoß gegen EU-Recht und gibt | |
| > Münchener Provider Recht | |
| KARLSRUHE taz | Die Vorratsdatenspeicherung verletzt europäisches Recht. | |
| Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem | |
| Eilverfahren. Auf diesen Beschluss, gegen den keine Rechtsmittel mehr | |
| möglich sind, können sich nun alle Telefon- und Internetprovider in | |
| Deutschland berufen. | |
| Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits | |
| im Oktober 2015 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsfrist beginnt die | |
| eigentliche Speicherpflicht aber erst am 1. Juli 2017, also in wenigen | |
| Tagen. | |
| Dann müssen Internetfirmen laut Gesetz zehn Wochen lang speichern, wer sich | |
| wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingeloggt hat. Telefonfirmen | |
| müssen zehn Wochen lang festhalten, wer wann mit wem telefoniert oder | |
| gesimst hat. Vier Wochen lang muss gespeichert werden, wo sich ein | |
| Mobiltelefon befindet. | |
| Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 solche | |
| anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien als | |
| Verstoß gegen EU-Recht beanstandet. Die deutsche Politik war davon völlig | |
| überrascht. Sie tat so, als hätte das alles mit Deutschland nichts zu tun. | |
| Das sah das OVG Münster nun anders. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße | |
| gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation | |
| von 2002. Das EuGH-Urteil vom Dezember sei auch auf Deutschland anwendbar. | |
| Eine anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten der ganzen | |
| Bevölkerung sei deshalb nicht zulässig. Möglich wäre nur eine personell, | |
| zeitlich oder örtlich beschränkte Vorratsdatenspeicherung. Der Eilbeschluss | |
| ist „unanfechtbar“. | |
| Das OVG Münster wurde von dem Münchener Provider SpaceNet AG angerufen. Die | |
| Firma wollte verhindern, dass sie für 40.000 Euro neue Hardware anschaffen | |
| muss, wenn die Vorratsdatenspeicherung doch rechtswidrig ist. In erster | |
| Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag noch abgelehnt. Die | |
| Klage wurde vom Internetbranchenverband Eco unterstützt und vom Mainzer | |
| Rechtsprofessor Matthias Bäcker formuliert. | |
| Auf den Münsteraner Beschluss können sich nun auch alle anderen Telefon- | |
| und Internetfirmen in Deutschland berufen. Mit einem Eilantrag gegen die | |
| Bonner Bundesnetzagentur würden auch sie beim Verwaltungsgericht Köln und | |
| in letzter Instanz beim OVG Münster landen. | |
| Die Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßte die | |
| Entscheidung. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von | |
| diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument | |
| verabschieden“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. (Az.: 13 B | |
| 238/17) | |
| Christian Rath | |
| 23 Jun 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA |