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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung gerichtlich für illegal erklärt
> EILBESCHLUSS Das OVG Münster sieht Verstoß gegen EU-Recht und gibt
> Münchener Provider Recht
KARLSRUHE taz | Die Vorratsdatenspeicherung verletzt europäisches Recht.
Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem
Eilverfahren. Auf diesen Beschluss, gegen den keine Rechtsmittel mehr
möglich sind, können sich nun alle Telefon- und Internetprovider in
Deutschland berufen.
Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits
im Oktober 2015 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsfrist beginnt die
eigentliche Speicherpflicht aber erst am 1. Juli 2017, also in wenigen
Tagen.
Dann müssen Internetfirmen laut Gesetz zehn Wochen lang speichern, wer sich
wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingeloggt hat. Telefonfirmen
müssen zehn Wochen lang festhalten, wer wann mit wem telefoniert oder
gesimst hat. Vier Wochen lang muss gespeichert werden, wo sich ein
Mobiltelefon befindet.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 solche
anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien als
Verstoß gegen EU-Recht beanstandet. Die deutsche Politik war davon völlig
überrascht. Sie tat so, als hätte das alles mit Deutschland nichts zu tun.
Das sah das OVG Münster nun anders. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße
gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation
von 2002. Das EuGH-Urteil vom Dezember sei auch auf Deutschland anwendbar.
Eine anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten der ganzen
Bevölkerung sei deshalb nicht zulässig. Möglich wäre nur eine personell,
zeitlich oder örtlich beschränkte Vorratsdatenspeicherung. Der Eilbeschluss
ist „unanfechtbar“.
Das OVG Münster wurde von dem Münchener Provider SpaceNet AG angerufen. Die
Firma wollte verhindern, dass sie für 40.000 Euro neue Hardware anschaffen
muss, wenn die Vorratsdatenspeicherung doch rechtswidrig ist. In erster
Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag noch abgelehnt. Die
Klage wurde vom Internetbranchenverband Eco unterstützt und vom Mainzer
Rechtsprofessor Matthias Bäcker formuliert.
Auf den Münsteraner Beschluss können sich nun auch alle anderen Telefon-
und Internetfirmen in Deutschland berufen. Mit einem Eilantrag gegen die
Bonner Bundesnetzagentur würden auch sie beim Verwaltungsgericht Köln und
in letzter Instanz beim OVG Münster landen.
Die Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßte die
Entscheidung. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von
diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument
verabschieden“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. (Az.: 13 B
238/17)
Christian Rath
23 Jun 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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