# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung gerichtlich für illegal erklärt | |
> EILBESCHLUSS Das OVG Münster sieht Verstoß gegen EU-Recht und gibt | |
> Münchener Provider Recht | |
KARLSRUHE taz | Die Vorratsdatenspeicherung verletzt europäisches Recht. | |
Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem | |
Eilverfahren. Auf diesen Beschluss, gegen den keine Rechtsmittel mehr | |
möglich sind, können sich nun alle Telefon- und Internetprovider in | |
Deutschland berufen. | |
Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits | |
im Oktober 2015 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsfrist beginnt die | |
eigentliche Speicherpflicht aber erst am 1. Juli 2017, also in wenigen | |
Tagen. | |
Dann müssen Internetfirmen laut Gesetz zehn Wochen lang speichern, wer sich | |
wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingeloggt hat. Telefonfirmen | |
müssen zehn Wochen lang festhalten, wer wann mit wem telefoniert oder | |
gesimst hat. Vier Wochen lang muss gespeichert werden, wo sich ein | |
Mobiltelefon befindet. | |
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 solche | |
anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien als | |
Verstoß gegen EU-Recht beanstandet. Die deutsche Politik war davon völlig | |
überrascht. Sie tat so, als hätte das alles mit Deutschland nichts zu tun. | |
Das sah das OVG Münster nun anders. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße | |
gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation | |
von 2002. Das EuGH-Urteil vom Dezember sei auch auf Deutschland anwendbar. | |
Eine anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten der ganzen | |
Bevölkerung sei deshalb nicht zulässig. Möglich wäre nur eine personell, | |
zeitlich oder örtlich beschränkte Vorratsdatenspeicherung. Der Eilbeschluss | |
ist „unanfechtbar“. | |
Das OVG Münster wurde von dem Münchener Provider SpaceNet AG angerufen. Die | |
Firma wollte verhindern, dass sie für 40.000 Euro neue Hardware anschaffen | |
muss, wenn die Vorratsdatenspeicherung doch rechtswidrig ist. In erster | |
Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag noch abgelehnt. Die | |
Klage wurde vom Internetbranchenverband Eco unterstützt und vom Mainzer | |
Rechtsprofessor Matthias Bäcker formuliert. | |
Auf den Münsteraner Beschluss können sich nun auch alle anderen Telefon- | |
und Internetfirmen in Deutschland berufen. Mit einem Eilantrag gegen die | |
Bonner Bundesnetzagentur würden auch sie beim Verwaltungsgericht Köln und | |
in letzter Instanz beim OVG Münster landen. | |
Die Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßte die | |
Entscheidung. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von | |
diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument | |
verabschieden“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. (Az.: 13 B | |
238/17) | |
Christian Rath | |
23 Jun 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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