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# taz.de -- Keine Mieterhöhung?Nur auf Antrag!
> DegewoDie Wohnungsbau-gesellschafterhöht die Miete – auf ihre Art
Eigentlich ist ja alles klar. Wer in einer der 300.000 Wohnungen der
landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wohnt, muss drastische
Mieterhöhungen nicht fürchten. 2 Prozent im Jahr oder 8 Prozent in vier
Jahren. So steht es in der Kooperationsvereinbarung, die der Senat und die
sechs landeseigenen Gesellschaften unterzeichnet haben. Bausenatorin Katrin
Lompscher (Linke) hatte die Vereinbarung Anfang April vorgestellt.
Wie die landeseigene Degewo diese Vereinbarung interpretiert, ist nun einem
Schreiben zu entnehmen, das die Gesellschaft an Mieterinnen und Mieter in
Marzahn verschickt hat. In dem Brief, der der taz vorliegt, heißt es
wörtlich: „Die Mieter, die eine Nettokalt-Mieterhöhung […] erhielten, die
über acht Prozent in den vergangenen vier Jahren […] liegt, können die
Einhaltung dieser Kriterien beantragen.“ Per Fax, E-Mail oder Schreiben
möge man sich an das Mietenmanagement in der Mehrower Allee wenden, heißt
es. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen: „Die Kooperationsvereinbarung
begründet keine Rechtsansprüche.“
Auf Nachfrage der taz will weder die Degewo noch die Verwaltung von
Bausenatorin Lompscher darin etwas Verwerfliches sehen. Weil die seit 1.
Januar verlangten Mieterhöhungen auch unter der nun vereinbarten
Kappungsgrenze liegen können, so Behördensprecherin Petra Rohland, „wurde
von der Degewo das Verfahren gewählt, ihren Mieter*innen mit
Mietanpassungsbescheid eine Überprüfung der Höhe der Mietsteigerung auf
Antrag anzubieten“.
Ganz anders sieht das der Sprecher des Mietenvolksentscheids, Rouzbeh
Taheri. „Wenn man Anträge stellen muss, gibt es immer die Gefahr, dass das
welche nicht tun.“ Er hat das Thema nun der Anstalt öffentlichen Rechts
übergeben, die die landeseigenen Gesellschaften kontrollieren soll.
Uwe Rada
20 Apr 2017
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Uwe Rada
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