# taz.de -- Neue Bundeswahlordnung tritt in Kraft: Kabinen-Selfies sind jetzt t… | |
> Bei der Bundestagswahl 2013 posteten viele ihr Wahl-Foto online. Der Bund | |
> hat Fotos vom Wählen jetzt verboten: Das Wahlgeheimnis würde verletzt. | |
Bild: Jeder nur ein Kreuz! Und keine Fotos! | |
Berlin dpa | Pizza essen, Muffins backen oder mit dem Hund raus gehen – für | |
viele gehört längst dazu, all das mit der Handykamera festzuhalten und der | |
ganzen Welt zu zeigen, ob auf Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat. | |
Museen fühlen sich schon gezwungen, Selfie-Sticks zu verbieten, jetzt | |
verordnet der Staat einen neuen selfie- und fotofreien Raum: Die Wahlkabine | |
für die Bundestagswahl am 24. September. | |
„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“, heißt es | |
in der neuen [1][Bundeswahlordnung], die am Freitag in Kraft getreten ist. | |
Etwas weiter unten heißt es dann, der Wahlvorstand habe „einen Wähler | |
zurückzuweisen“, der „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine | |
fotografiert oder gefilmt“ habe. Heißt: „Wer erwischt wird, darf seinen | |
Wahlzettel nicht abgeben“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. | |
Wozu das Verbot? Es geht ums Wahlgeheimnis, Wählen ist Privatsache. Niemand | |
darf gezwungen werden zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer | |
unter Druck gesetzt wird, kann ja immer noch lügen – mit einem Foto des | |
Wahlzettels wird das schon schwieriger. Das Bilder-Verbot dient also dem | |
Schutz der Privatsphäre des Wählers. | |
Wähler sollen außerdem nicht beeinflusst werden dadurch, dass sie erfahren, | |
wie andere abgestimmt haben – deswegen gibt es auch Prognosen und | |
Hochrechnungen zum Wahlausgang immer erst um 18 Uhr, wenn die Wahllokale | |
zumachen. Ein bisschen einschränken kann das Bilderverbot die | |
Stimmungsmache am Wahltag wohl. | |
## Schwer durchsetzbares Verbot | |
Natürlich lässt das Handyverbot beim Wählen sich nur bedingt durchsetzen. | |
Für Briefwähler gilt es gar nicht erst, denn was die machen, sieht ja | |
sowieso keiner. Auch am Wahltag darf niemand zuschauen, was die Bürger | |
hinter dem Sichtschutz tun. Das Smartphone muss zudem nicht draußen vor der | |
Kabine bleiben. | |
Wenn man es erst geschafft hat, heimlich zu fotografieren, wie sieht es | |
dann mit dem Hochladen auf Facebook und Co. aus? Damit mache man sich nicht | |
strafbar, heißt es im Innenministerium. Ein Straftatbestand sei dagegen, | |
wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentliche. | |
Für die Landtagswahlen gilt das Verbot übrigens nicht automatisch. Im | |
Saarland etwa waren Handyfotos erlaubt, das hängt von den Wahlordnungen der | |
Bundesländer ab – in denen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, | |
wo im Mai gewählt wird, steht übers Fotografieren und Filmen nichts. | |
Das Thema Wahl-Selfies beschäftigt nicht nur die Deutschen: Popstar Justin | |
Timberlake zum Beispiel hatte in den USA [2][Ärger wegen eines | |
Wahl-Selfies]. Der 36-Jährige Kanadier wusste nach eigenen Angaben nicht, | |
dass die in Tennessee verboten sind. | |
1 Apr 2017 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/ | |
[2] http://www.bbc.com/news/world-us-canada-37770262 | |
## AUTOREN | |
Teresa Dapp | |
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