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# taz.de -- Neue Bundeswahlordnung tritt in Kraft: Kabinen-Selfies sind jetzt t…
> Bei der Bundestagswahl 2013 posteten viele ihr Wahl-Foto online. Der Bund
> hat Fotos vom Wählen jetzt verboten: Das Wahlgeheimnis würde verletzt.
Bild: Jeder nur ein Kreuz! Und keine Fotos!
Berlin dpa | Pizza essen, Muffins backen oder mit dem Hund raus gehen – für
viele gehört längst dazu, all das mit der Handykamera festzuhalten und der
ganzen Welt zu zeigen, ob auf Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat.
Museen fühlen sich schon gezwungen, Selfie-Sticks zu verbieten, jetzt
verordnet der Staat einen neuen selfie- und fotofreien Raum: Die Wahlkabine
für die Bundestagswahl am 24. September.
„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“, heißt es
in der neuen [1][Bundeswahlordnung], die am Freitag in Kraft getreten ist.
Etwas weiter unten heißt es dann, der Wahlvorstand habe „einen Wähler
zurückzuweisen“, der „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine
fotografiert oder gefilmt“ habe. Heißt: „Wer erwischt wird, darf seinen
Wahlzettel nicht abgeben“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums.
Wozu das Verbot? Es geht ums Wahlgeheimnis, Wählen ist Privatsache. Niemand
darf gezwungen werden zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer
unter Druck gesetzt wird, kann ja immer noch lügen – mit einem Foto des
Wahlzettels wird das schon schwieriger. Das Bilder-Verbot dient also dem
Schutz der Privatsphäre des Wählers.
Wähler sollen außerdem nicht beeinflusst werden dadurch, dass sie erfahren,
wie andere abgestimmt haben – deswegen gibt es auch Prognosen und
Hochrechnungen zum Wahlausgang immer erst um 18 Uhr, wenn die Wahllokale
zumachen. Ein bisschen einschränken kann das Bilderverbot die
Stimmungsmache am Wahltag wohl.
## Schwer durchsetzbares Verbot
Natürlich lässt das Handyverbot beim Wählen sich nur bedingt durchsetzen.
Für Briefwähler gilt es gar nicht erst, denn was die machen, sieht ja
sowieso keiner. Auch am Wahltag darf niemand zuschauen, was die Bürger
hinter dem Sichtschutz tun. Das Smartphone muss zudem nicht draußen vor der
Kabine bleiben.
Wenn man es erst geschafft hat, heimlich zu fotografieren, wie sieht es
dann mit dem Hochladen auf Facebook und Co. aus? Damit mache man sich nicht
strafbar, heißt es im Innenministerium. Ein Straftatbestand sei dagegen,
wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentliche.
Für die Landtagswahlen gilt das Verbot übrigens nicht automatisch. Im
Saarland etwa waren Handyfotos erlaubt, das hängt von den Wahlordnungen der
Bundesländer ab – in denen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen,
wo im Mai gewählt wird, steht übers Fotografieren und Filmen nichts.
Das Thema Wahl-Selfies beschäftigt nicht nur die Deutschen: Popstar Justin
Timberlake zum Beispiel hatte in den USA [2][Ärger wegen eines
Wahl-Selfies]. Der 36-Jährige Kanadier wusste nach eigenen Angaben nicht,
dass die in Tennessee verboten sind.
1 Apr 2017
## LINKS
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/
[2] http://www.bbc.com/news/world-us-canada-37770262
## AUTOREN
Teresa Dapp
## TAGS
Wahlen
Wahlrecht
Selfie
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