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# taz.de -- Gastkommentar von Rudolf Hickel über das Urteil zum Offshore Termi…
Während das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil auf Verfahrensfragen
und Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren abgestellt hat, konzentriert
sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf die Haltbarkeit der
ökologisch-ökonomischen Begründung. Im Mittelpunkt steht der ursprünglich
bei der Entscheidung für den Bau des Offshore Terminals Bremerhaven (OTB)
geschlossene Öko-Deal: Der Bau des Schwerlasthafens zusammen mit den 250
Hektar für ein neues Gewerbegebiet führt zu einem massiven Eingriff in das
europarechtlich geschützte Naturschutzgebiet am Blexer Bogen. Dieser
ökologisch unbestreitbaren Belastung, die mit Ausgleichsmaßnahmen reduziert
wird, steht der übergreifende ökologische Vorteil der Stromerzeugung durch
den Bau von Windenergieanlagen auf See und damit die Zurückdrängung
fossiler Energieerzeugung gegenüber. Dieser Öko-Deal hat zu Recht zur
Zustimmung durch den BUND zum OTB geführt.
Ob dieser Öko-Deal aufgeht, hängt vom Bedarf und damit dem Ausbau der
Offshore-Windenergieerzeugungsanlagen ab. Auf einen Nachweis der
Plausibilität der Bedarfsanalysen konzentriert sich das OVG. Es sieht in
seinem Urteil eine absehbar ausreichende Nachfrage nach Offshore-Anlagen,
die den Umschlag über den geplanten OTB rechtfertigen, nicht als gegeben.
Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Prognos AG und damit den
Wirtschaftssenator und Bremenports. Prognos hatte 2011 eine erste
Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt und 2012 eine weitere Fassung
nachgeschoben. Zuletzt wurde im Dezember 2016 eine „Aktualisierung der
Bedarfs- und Potenzialanalyse von 2012“ auf der Basis der „grundsätzlich
unveränderten Methodik“ vorgelegt. Trotz massiv belastender Veränderungen
der energiepolitischen Rahmenbedingungen wurde der Bau des OTB immer wieder
uneingeschränkt gerechtfertigt. Auch sind die relevanten Veränderungen der
Märkte sowie der relevanten Unternehmen vor Ort die potenzielle Konkurrenz
eher durch Zweckoptimismus gekennzeichnet.
Die jüngste Behauptung der Prognos AG zur Errichtung von 110
Offshore-Windenergieanlagen pro Jahr bezogen auf 2016 bis 2040 in der
deutschen Nordsee ist nicht plausibel begründbar. Nach diesen mehrfach
kritisierten Gutachten ist das Vertrauen in Prognos im Rahmen der
Begründung des OTB-Bedarfs wohl kaum noch gegeben. Das ist auch nicht mehr
durch erneute Aktualisierung der Bedarfsschätzung zu retten.
Die zentrale Botschaft durch das OVG-Urteil ist: Die in der Politik schon
lange kolportierte Möglichkeit, einen Schwerlasthafen ohne die
OTB-Zweckbindung zusammen mit 250 Hektar Gewerbefläche zu schaffen, ist
einerseits wegen der massiven Eingriffe in das Naturschutzgebiet und
andererseits dem fehlenden ökologischen Ausgleich durch den ausreichenden
Bau von Offshore-Winderzeugungsanlagen rechtlich untersagt. Die Politik
sollte sich endlich darauf konzentrieren, das hochwertige
Windenenergiecluster Bremerhaven ohne den OTB auch unter Nutzung
vorhandener Hafenfazilitäten auszubauen.
11 Apr 2017
## AUTOREN
Rudolf Hickel
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