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# taz.de -- Rassismus in Oberfranken: Ja, das ist Volksverhetzung
> Ein Ladenbesitzer will keine „Asylanten“ in seinem Laden und stellt sie
> auf einem Schild mit Hunden gleich. Dafür wurde er nun verurteilt.
Bild: Blieb vor Gericht wortlos: der angeklagte Ladenbesitzer
Selb/Wunsiedel dpa | „Hunde müssen draußen bleiben“ – diesen Satz liest…
oft auf Schildern neben Hundebildern, an Metzgereien zum Beispiel. Auch ein
Mann aus dem oberfränkischen Selb hatte in seinem Schaufenster so ein
Schild aufgestellt, auf dem ein Hund zu sehen war, ein Boxer. Doch daneben
stand: „Asylanten müssen draußen bleiben.“ Dafür ist der 54-Jährige jet…
wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Richter Roland Kastner spricht von
„Dummheit“.
„Der Knackpunkt ist der Hund“, sagt er im Amtsgericht Wunsiedel am
Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. „Sie hätten ohne Probleme an Ihre
Tür schreiben können: „Asylanten haben hier nichts zu suchen“ – ohne den
Hund.“ Das, sagt der Richter, wäre noch im Rahmen der freien
Meinungsäußerung gewesen. Aber mit dem Bild von einem Hund sieht die Sache
für das Gericht anders aus.
Der Mann, der das Schild in seinem Ladenfenster aufgestellt hatte, sagt
nichts. Der selbstständige Handelsvertreter mit grauem Schnauzer sitzt
ruhig da und lässt andere über sich sprechen. Sein Anwalt verweist in
seinem Plädoyer auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Seit zehn Jahren sei
sein Mandant mit einer Russin zusammen, er habe Freunde, die Ausländer
seien. Er sei kein Rassist, zitiert er seinen Mandanten. Er habe sich bei
dem Schild nicht viel gedacht.
## Eine böswillige Herabwürdigung
Der Staatsanwalt sagt hingegen: „Hunde gelten als unrein.“ Deshalb dürften
sie nicht in Lebensmittelläden. Auf einem Schild, das sonst dafür da sei,
Hygienevorschriften zu wahren, das Wort „Hunde“ mit „Asylanten“ zu
ersetzen, sei eine böswillige Herabwürdigung einer abgrenzbaren Gruppe –
Asylbewerber, die in Deutschland Schutz suchten.
Der Ladeninhaber hatte der Polizei bei seiner Vernehmung gesagt, mit
Menschen, die er für „Asylanten“ gehalten habe, negative Erfahrungen
gemacht zu haben – im Straßenverkehr und in seinem früheren Laden. Dort
hätten zwei Männer einen Joint geraucht, obwohl er brennbares Material im
Raum gehabt habe. Solche Leute brauche er nicht in seinem Geschäft – diesen
Satz des Mannes hält die Polizei fest. Ausländerfeindlichkeit stritt er ab.
Sein Mandant, sagt der Anwalt, habe aus Sorge um sein Geschäft gehandelt.
Als die Polizei im August zu dem Mann fährt und ihm vom Vorwurf der
Staatsanwalt berichtet, hat der das Schild schon aus dem Fenster genommen.
Die Medien hatten berichtet. „Er war von den Socken, welche Lawine sich da
medial entwickelt hat“, sagt ein Polizist als Zeuge. „Ich hab' ihm
abgenommen, dass das nicht seine Intention war.“ In der Schwebe bleibt, was
der Mann aus Sicht des Beamten nicht wollte: die Aufmerksamkeit der Medien
– oder eine Gruppe Menschen mit Hunden gleichsetzen.
## Letztlich eine recht milde Geldstrafe
Die Folgen treffen auch den Ladeninhaber selbst. Sein Anwalt sagt, jemand
habe Kot an dessen Fenster geschmiert, Radmuttern am Auto gelockert – diese
Vorwürfe sind aber nicht Teil dieses Prozesses. Auf Facebook wird der Mann
als Rassist und „Vollpfosten“ beschimpft.
Richter Kastner verwarnt den 54-Jährigen schließlich in seinem Urteil. Der
54-Jährige muss 1.800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt er die
Auflage nicht, wird eine Strafe von 4.950 Euro fällig. Der Staatsanwalt
hatte eine Geldstrafe von 6.600 Euro gefordert, der Anwalt Freispruch.
Der Mann habe mit seinem Verhalten den öffentlichen Frieden gestört,
begründet der Richter sein Urteil. „Sie haben mit Sicherheit nicht damit
gerechnet, dass das Schild so hohe Wellen schlagen wird“, fährt Kastner
fort. „Das ist aus meiner Sicht – ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – a…
Dummheit zurückzuführen.“
17 Nov 2016
## AUTOREN
Sophie Rohrmeier
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Volksverhetzung
Schwerpunkt Pegida
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