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# taz.de -- Offenere Hochschulen
> BILDUNG Zentrale Beratungsstelle und Zulassung erleichtert Geflüchteten
> den Hochschul-Zugang
Im Haus der Wissenschaft wurde gestern das Hochschulbüro HERE (Higher
Education Refugees Entrance) eröffnet. Hier können sich Flüchtlinge zu
allen Fragen rund ums Hochschulstudium beraten lassen. Unterstützt wird die
zentrale Beratungsstelle von der Universität Bremen, von der Hochschule für
Kunst sowie von den zwei Hochschulen in Bremen und Bremerhaven.
Neben weniger Bürokratie soll HERE auch den Zugang zu Hochschulen für
Geflüchtete vereinfachen: „Dafür haben wir das Hochschulgesetz geändert“,
sagt die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Eva Quante-Brandt (SPD).
Neu ist, dass die Bremer Hochschulen selbst die Zulassungsprüfungen für
Geflüchtete durchführen. Eine Entlastung für alle, die zuvor ihre
Bildungsabschlüsse an den jeweiligen Stellen überall im Bundesgebiet prüfen
lassen mussten.Das nächste Ziel sei jetzt eine einheitliche
Zulassungsprüfung für alle Bremer Hochschulen, sagte der Konrektor für
Lehre und Studium an der Universität Bremen, Thomas Hoffmeister.
Bisher haben es Geflüchtete an den Hochschulen schwer: Sie müssen nur für
eine Bewerbung auf einen Studienplatz das Sprachniveau C1 (Europäischer
Referenzrahmen) nachweisen. Das bedeutet: fließendes Deutsch in Wort und
Schrift. Deutschkurse dafür sind jedoch Mangelware.
Samer Y. hat mit den hohen Sprachanforderungen zu kämpfen. Vor zwei Jahren
ist der studierte Banker aus Syrien nach Bremen gekommen. Seitdem besucht
er Deutschkurse, derzeit sogar zwei: einen an der Universität Bremen im
Rahmen des vom DAAD geförderten Projekts Integra und einen zusätzlich in
seiner Freizeit. In einem Jahr erreicht der ehemalige Filialleiter einer
Bank dann voraussichtlich das nötige C1-Niveau und kann sich endlich auf
den Master für Business Management an der Hochschule bewerben. „Drei Jahre
Vorbereitung und dann noch zwei Jahre Master, das ist lang“, sagt Samer Y..
Geflüchtete, die bereits in ihren Herkunftsländern studiert haben, müssen
mindestens ein Jahr ihres Studiums nachweisen können. Dafür müssen sie,
ebenso wie für Schulabschlüsse, Originalzeugnisse vorlegen, die jedoch
häufig auf der Flucht oder schon im Heimatland verloren gehen oder von den
Behörden zurückgehalten werden.
Obendrein werden viele ausländische Abschlüsse in Deutschland nicht als
gleichwertig oder überhaupt nicht anerkannt. In solchen Fällen müssen auch
AkademikerInnen unter Umständen wieder zurück auf die Schulbank. PRZ
7 Jul 2016
## AUTOREN
Eva Przybyla
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