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# taz.de -- Kiel Vizemeister bei Zwangseinweisungen
> Gesundheit Schleswig-Holsteins Psychiatrie-Gesetz soll novelliert werden.
> Hier landen besonders viele Menschen wegen psychischer Krankheiten hinter
> Schloss und Riegel
Wer genehmigt es, psychisch Kranke tagelang im Bett zu fixieren oder durch
Medikamente ruhigzustellen? Laut dem Psychiatrie-Gesetz entscheiden in
Schleswig-Holstein bei Zwangseingewiesenen allein die Ärzte über die
Fixierung, bei längeren Maßnahmen muss die Klinikleitung einbezogen werden.
Ob künftig ein Gericht mitsprechen solle, werde bei der anstehenden
Novellierung des Gesetzes geprüft, teilt das Sozialministerium in Kiel auf
eine Anfrage des Piratenabgeordneten Patrick Breyer mit, die der taz
vorliegt. Das Psych-KG war nach langem Vorlauf 2015 in Kraft getreten.
Seither gab es bereits mehrere Urteile, die auf Lücken und Unklarheiten im
Text hinwiesen.
Wie oft und wie lange Menschen fixiert werden, sei unbekannt – schließlich
liege das in der Verantwortung der Kommunen, antwortete das Ministerium.
Gewiss sei, dass es einen „intensiven fachlichen Austausch“ zwischen den
Kreisen, Krankenhausbetreibern und Fachverbänden gegeben habe. Nun werde
ein neues Protokoll erarbeitet, in dem „nachvollziehbar“ erklärt werden
muss, warum die Fesselung nötig ist.
In Schleswig-Holstein werden viele Menschen zwangseingewiesen. Das zeigt
eine Statistik, die von der brandenburgischen Gesellschaft für gemeindenahe
Psychiatrie stammt. Laut der Daten von 2014 liegt das Land hinter Bayern
auf dem zweiten Platz, mit Abstand gefolgt von Hamburg auf Platz drei.
Bremen und Niedersachsen stehen auf Rang fünf und sechs,
Mecklenburg-Vorpommern auf zehn.
Die Statistik misst auch die Betreuung von Demenzkranken und psychisch
kranken Straftätern. Das höchste Risiko, wegen einer psychischen Krankheit
eingewiesen zu werden, besteht in Bremen. Einen eindeutigen Grund für den
hohen Wert gibt es nach taz-Recherchen nicht: Genannt werden die „relative
Häufung von Altenheimen“ oder die unterschiedliche Art, die Fälle zu
zählen. EST
8 Jun 2016
## AUTOREN
Esther Geißlinger
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