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# taz.de -- Imbissbetreiber verlieren Bratwurststreit: Kein Straßenverkauf an …
> Ein Gericht hat entschieden, dass der Verkauf über einen Zaun an
> Autofahrer nicht rechtens ist. Dennoch wollen die Betreiber vorerst
> weitermachen.
Bild: In Thüringen geht's um die Zaunwurst
Rodaborn dpa | Der Bratwurstverkauf an der Autobahn 9 (Strecke
Berlin-München) in Thüringen ist einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Gera zufolge rechtswidrig. Für den Verkauf an Deutschlands erster
Raststätte über einen Zaun hinweg sei eine Konzession oder
Sondernutzungsgenehmigung nötig – beides fehle, entschied das Gericht am
Dienstag bei einer Verhandlung im thüringischen Rodaborn. Dass die Behörden
in vergangenen Jahren den Verkauf geduldet haben, schaffe keinen
Rechtstitel, sagte der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs in der
Urteilsbegründung.
Weil ein Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus
Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke
auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Das hatte der Freistaat Thüringen auf
Druck des Bundes 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro
angedroht. Dagegen waren die Betreiber in Widerspruch gegangen und der Fall
landete vor Gericht.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Verkauf an Autofahrer
auf dem Parkplatz vorerst weitergehen. Betreiberin Christina Wagner gab
sich nach der Entscheidung kämpferisch. „Auf alle Fälle“ werde sie weiter
Bratwürste verkaufen, sagte sie. Sie wolle das Urteil prüfen und dann
Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.
Die Konzession für die historische Raststätte war 2004 erloschen. Das
Ehepaar hatte die Immobilie 2009 vom Bund gekauft und ein Jahr später mit
dem Verkauf von Speisen und Getränken begonnen.
3 May 2016
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Bratwurst
Schwerpunkt Thüringen
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