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# taz.de -- Ayla darf bleiben – vorerst wenigstens
> Asyl Die von Abschiebung bedrohte Familie Khankishiyev nun Fall für
> Härtefallkommission
Ayla und ihre Eltern und Geschwister bleiben vorerst in Berlin. Denn mit
dem Fall der von Abschiebung bedrohten Familie befasst sich nun die
Härtefallkommission. Bis die entschieden hat, ob sie den Fall der Familie
mit der Bitte um die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Innensenator
Frank Henkel (CDU) weiterleitet, dürfen die Khankishiyevs nicht abgeschoben
werden.
Eigentlich sollte die Familie nach 16 Jahren Duldung am 24. März
Deutschland verlassen und in ihre Heimat Aserbaidschan zurückkehren.
Die Juristin Monika Hermann vertritt den Flüchtlingsrat in der
Härtefallkommission und hat den Fall der aserbaidschanischen Familie in das
Gremium eingebracht. Sie äußert sich im Gespräch mit der taz optimistisch:
„Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Mitglieder dem Antrag zustimmen
wird.“
Der lange Aufenthalt der Familie in Deutschland und die Tatsache, dass
Tochter Ayla hier geboren wurde, in Neukölln zur Schule geht und sehr gut
Deutsch spricht, sind Hermann zufolge Argumente für ein Bleiberecht.
Außerdem habe sich die Lage in Berg-Karabach, der Heimatregion der
Khankishiyevs, derzeit wieder verschlechtert.
## Täuschung bei Identität
Allerdings habe der Familienvater die Behörden mehrere Jahre über seine und
die Identität seiner Familie getäuscht. Daher konnten die Khankishiyevs
bislang auch kein Bleiberecht, sondern nur eine Duldung bekommen, erklärt
Hermann. „Der Worst Case wäre, dass die Familie getrennt würde“, sagt sie.
Der Vater müsste dann zurück nach Aserbaidschan, die Mutter könnte mit den
Kindern in Berlin bleiben.
Die Härtefallkommission tagt ein Mal im Monat. Einen Termin für
Beschäftigung mit dem Fall Khankishiyev gibt es Hermann zufolge noch nicht.
Bis die Kommission dann einen Beschluss gefasst hat, könnten wiederum bis
zu acht Monate vergehen.
## Henkel entscheidet
Das letzte Wort in der Entscheidung über den Härtefallantrag hat
Innensenator Frank Henkel (CDU) – und er ist dabei nicht an den Beschluss
der Kommission gebunden. Im Oktober 2014 hatte er bereits einen Antrag der
Familie Khankishiyev ablehnt, obwohl die Mitglieder der Kommission sich für
eine Aufenthaltserlaubnis aussprachen.
SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte der Neuköllner Sonnen-Grundschule
hatten am 14. März gegen die Abschiebung ihrer Mitschülerin Ayla
protestiert.
Auch die Schule will Ayla vor der Abschiebung schützen und hat sich deshalb
an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses gewandt. Die Petition sei
Mitte März beim Ausschuss eingegangen und werde nun an die Senatsverwaltung
für Inneres und Sport weitergeleitet, wie Carol Bosenius,
Sekretariatsleiter des Petitionsausschusses, der taz mitteilte. Vor Mai
rechne er nicht mit einer Stellungnahme der Innenverwaltung. Erst dann
werde sich der Ausschuss inhaltlich mit der Petition befassen, sich
positionieren und eine Empfehlung abgeben. „Wir können jetzt nur die Daumen
drücken“, sagte Schulleiterin Pocko Moukoury. Fabienne von der Eltz
19 Apr 2016
## AUTOREN
Fabienne von der Eltz
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