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# taz.de -- Gruppe "Neujahr" ermittelt noch
> Delikte Derzeit liegen den Behörden 1.092 Anzeigen vor, davon 471 zu
> sexuellen Übergriffen
KÖLN taz | Die Kölner Staatsanwaltschaft bereitet im Zusammenhang mit den
Ereignissen vor und im Hauptbahnhof der Stadt in der Silvesternacht weitere
Anklagen gegen Verdächtige vor. Zurzeit ermitteln die Behörden gegen 78
Beschuldigte, gegen 14 davon wegen sexueller Übergriffe. 16 Personen sitzen
in Untersuchungshaft, darunter auch die drei Angeklagten, deren Verfahren
am Mittwoch in Köln vor Gericht verhandelt wurden. Von den 16 inhaftierten
mutmaßlichen Tätern wird nur einem unter anderem ein Sexualdelikt
vorgeworfen, ansonsten geht es vor allem um Eigentumsdelikte.
Der Staatsanwaltschaft liegen derzeit 1.092 Anzeigen im Zusammenhang mit
den Ereignissen vor. „Davon haben 471 Anzeigen den Vorwurf eines sexuellen
Übergriffs zum Gegenstand“, sagte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer der
taz. Die Vorwürfe reichen von Beleidigung mit sexuellem Bezug bis zu
Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen wegen
Vergewaltigung. „Es handelt sich in keinem Fall um den Vorwurf des
erzwungenen Geschlechtsverkehrs“, sagte Bremer. Bei den
Vergewaltigungsvorwürfen geht es um das Einführen von Fingern in die Vagina
der Opfer.
Die Zahl der Anzeigen dürfte allerdings noch steigen: Die Ermittlungsgruppe
„Neujahr“ der Kölner Polizei arbeitet weiterhin. Die Ermittler sichten
Videomaterial. Entdecken sie bislang nicht erfasste Straftaten, werden
diese aufgenommen. Außerdem gehen noch immer Anzeigen ein, die Opfer an
ihren Wohnorten gestellt haben und die über die Staatsanwaltschaften vor
Ort erst nach und nach in Köln eintreffen.
Bei den 78 Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der
Staatsanwaltschaft überwiegend um Männer zwischen 18 und 25 Jahren.
Darunter sind drei deutsche Staatsbürger und drei Syrer, die übrigen
stammen überwiegend aus anderen nordafrikanischen Ländern, vor allem aus
Marokko und Algerien.
Bereits im Januar hatte ein Prozess für öffentliches Aufsehen gesorgt, bei
dem zwei junge Männer wegen Diebstahl in einem sogenannten Eilverfahren zu
einer Woche Jugendarrest verurteilt worden waren, den sie bereits mit der
Untersuchungshaft abgesessen hatten. Dieses Verfahren stand aber nicht im
Zusammenhang mit der Silvesternacht, sondern bezog sich auf einen danach
verübten Diebstahl, bei dem die Täter ihr Opfer „angetanzt“ hatten.
Anja Krüger
25 Feb 2016
## AUTOREN
Anja Krüger
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