| # taz.de -- Bundeskartellamt gegen Booking.com: Kein Urlaub mit Bestpreisklause… | |
| > Das Bundeskartellamt hat dem Hotel-Buchungsportal untersagt, den | |
| > Wettbewerb mit Bestpreisklauseln zu beschränken. Booking.com kündigt eine | |
| > Beschwerde an. | |
| Bild: Schön billig? | |
| Berlin afp | Das Bundeskartellamt geht gegen einen weiteren Anbieter von | |
| Hotelbuchungen im Internet vor: Die Behörde verbot dem Portal Booking.com | |
| die sogenannten Bestpreisklauseln, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. | |
| Bis zum 31. Januar müsse Booking die Klauseln „vollständig“ streichen. | |
| Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Klauseln beschränkten den | |
| Wettbewerb. „Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher“ sei damit zudem | |
| nicht verbunden. | |
| Dem Wettbewerber HRS hatte das Kartellamt die Bestpreisklauseln bereits | |
| verboten; das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung | |
| bereits. Auch gegen den dritten großen Anbieter auf dem deutschen Markt, | |
| das Portal Expedia, läuft ein Verfahren des Kartellamtes. | |
| Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im | |
| Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese | |
| ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren | |
| Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei | |
| Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf | |
| günstigere Angebote stoßen. | |
| Gegen diese Klauseln von Booking hatte der Hotelverband Deutschland (IHA) | |
| geklagt. Das Kartellamt mahnte Booking bereits im März ab; das Unternehmen | |
| fasste seine Klauseln daraufhin enger: Die Hotels dürfen seitdem ihre | |
| Zimmer auf anderen Portalen preiswerter anbieten, der Preis auf der | |
| hoteleigenen Website darf aber nicht niedriger sein als bei Booking. Doch | |
| auch diese Praxis untersagte das Kartellamt nun. | |
| „Auch diese engen Bestpreisklauseln beschränken sowohl den Wettbewerb | |
| zwischen bestehenden Portalen als auch zwischen den Hotels selbst“, | |
| erklärte Behördenpräsident Mundt. Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise | |
| auf einem Portal zu senken, sei sehr gering, wenn es gleichzeitig im | |
| eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen müssen. Zudem werde der | |
| Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert. Daher sei mit den | |
| Bestpreisklauseln auch kein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher | |
| verbunden. | |
| ## Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe | |
| Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das | |
| Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu | |
| dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband | |
| Deutschland mit. „Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten | |
| des Bundeskartellamts außerordentlich“, erklärte | |
| Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. | |
| Booking kündigte umgehend an, die beanstandeten Klauseln ab sofort | |
| auszusetzen. Das Unternehmen werde aber gegen die Entscheidung Beschwerde | |
| einlegen; zuständig ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das | |
| Bundeskartellamt sei die „einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa“, die | |
| Online-Reisevermittlern die engen Bestpreisklauseln untersage, erklärte | |
| Booking. | |
| In elf weiteren Ländern in Europa hätten die Behörden keine Bedenken gegen | |
| diese Klauseln. Der deutsche Markt unterscheide sich nicht wesentlich von | |
| dem in Frankreich, Italien oder Schweden. Das Bundeskartellamt habe es | |
| versäumt, sich mit den Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen, monierte | |
| das Unternehmen. | |
| Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als | |
| Vertriebskanal auch in der Hotelbranche enorm an Bedeutung gewonnen. Das | |
| Kartellamt erklärte, es stehe in diesem Bereich mit anderen europäischen | |
| Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission in engem Kontakt und beteilige | |
| sich im kommenden Jahr an einer Auswertung von Kartellmaßnahmen auf den | |
| europäischen Hotelportalmärkten. | |
| Booking ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline. | |
| Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern | |
| und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten. | |
| 23 Dec 2015 | |
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