| # taz.de -- EU-Gerichtsurteil zu Lego-Figuren: Bleibt geschützt mit und ohne N… | |
| > Ein britischer Konkurrent hatte gegen den Markenschutz für die Figuren | |
| > des dänischen Spielzeugherstellers Lego geklagt – ohne Erfolg. Ihm bleibt | |
| > der Gang zum EuGH. | |
| Bild: Bleiben exklusiv StaatsbürgerInnen von Legoland: Legofiguren – hier nu… | |
| Luxemburg/Billund dpa | Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das | |
| entschied das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit eine Klage | |
| des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück (Rechtssachen T-395/14 und | |
| T-396/14). Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale | |
| Darstellung der Spielzeugfigur mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 | |
| europaweit schützen lassen. | |
| Best-Lock argumentierte, die Figur erfülle aus mehreren Gründen nicht die | |
| Anforderungen für den Markenschutz. Nachdem das Unternehmen mit seinen | |
| Einwänden bereits beim Europäischen Markenamt gescheitert war, zeigte sich | |
| nun auch das EU-Gericht nicht überzeugt. Das Urteil könnte noch vor dem | |
| höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. | |
| Lego-Chef Jørgen Vig Knudstorp zeigte sich erfreut. „Mini-Figuren sind | |
| unserer Auffassung nach etwas, das Leute ganz eindeutig mit Lego-Klötzen | |
| und der Marke Lego verbinden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in | |
| Kopenhagen. | |
| Konkret führte Legos Konkurrent drei Argumente ins Feld. Erstens habe Lego | |
| seine schützen lassen, obwohl das Unternehmen wusste, dass Best-Lock | |
| ebenfalls eine ähnliche Figur auf dem Markt hatte. Dies sah das Gericht als | |
| nicht erwiesen an. | |
| Zweitens, so argumentierte Best-Lock, könne die Spielfigur nicht geschützt | |
| werden, weil sich ihre Form zwangsweise aus der Form der Ware ergebe. Denn | |
| eine solche quasi vorgegebene Form ist per se nicht schutzwürdig. Das | |
| könnte zum Beispiel bei Bananen oder Fußbällen der Fall sein, hatte das | |
| Markenamt dazu erklärt. Bei der Lego-Figur aber fehlten dem Gericht Belege, | |
| dass die Form vorgegeben sei – Best-Lock scheiterte auch hier. | |
| Auch mit seinem dritten Argument, die Form der Lego-Figur sei rein | |
| funktional, hatte Best-Lock keinen Erfolg. Best-Lock meinte, die Tatsache, | |
| dass die Figur mit Lego-Steinen verbunden werden könne, stelle auch solch | |
| eine „technische Wirkung“ dar, die für sich genommen kein Schutzgrund ist. | |
| Laut Gericht ist dies aber nicht der Fall. Selbst wenn die Verbindung mit | |
| anderen Elementen wie Lego-Steinen eine technische Wirkung sein sollte, so | |
| die Richter, dann sie dies hier kein wesentliches Merkmal. | |
| 16 Jun 2015 | |
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