# taz.de -- EU-Gerichtsurteil zu Lego-Figuren: Bleibt geschützt mit und ohne N… | |
> Ein britischer Konkurrent hatte gegen den Markenschutz für die Figuren | |
> des dänischen Spielzeugherstellers Lego geklagt – ohne Erfolg. Ihm bleibt | |
> der Gang zum EuGH. | |
Bild: Bleiben exklusiv StaatsbürgerInnen von Legoland: Legofiguren – hier nu… | |
LUXEMBURG/BILLUND dpa | Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das | |
entschied das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit eine Klage | |
des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück (Rechtssachen T-395/14 und | |
T-396/14). Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale | |
Darstellung der Spielzeugfigur mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 | |
europaweit schützen lassen. | |
Best-Lock argumentierte, die Figur erfülle aus mehreren Gründen nicht die | |
Anforderungen für den Markenschutz. Nachdem das Unternehmen mit seinen | |
Einwänden bereits beim Europäischen Markenamt gescheitert war, zeigte sich | |
nun auch das EU-Gericht nicht überzeugt. Das Urteil könnte noch vor dem | |
höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. | |
Lego-Chef Jørgen Vig Knudstorp zeigte sich erfreut. „Mini-Figuren sind | |
unserer Auffassung nach etwas, das Leute ganz eindeutig mit Lego-Klötzen | |
und der Marke Lego verbinden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in | |
Kopenhagen. | |
Konkret führte Legos Konkurrent drei Argumente ins Feld. Erstens habe Lego | |
seine schützen lassen, obwohl das Unternehmen wusste, dass Best-Lock | |
ebenfalls eine ähnliche Figur auf dem Markt hatte. Dies sah das Gericht als | |
nicht erwiesen an. | |
Zweitens, so argumentierte Best-Lock, könne die Spielfigur nicht geschützt | |
werden, weil sich ihre Form zwangsweise aus der Form der Ware ergebe. Denn | |
eine solche quasi vorgegebene Form ist per se nicht schutzwürdig. Das | |
könnte zum Beispiel bei Bananen oder Fußbällen der Fall sein, hatte das | |
Markenamt dazu erklärt. Bei der Lego-Figur aber fehlten dem Gericht Belege, | |
dass die Form vorgegeben sei – Best-Lock scheiterte auch hier. | |
Auch mit seinem dritten Argument, die Form der Lego-Figur sei rein | |
funktional, hatte Best-Lock keinen Erfolg. Best-Lock meinte, die Tatsache, | |
dass die Figur mit Lego-Steinen verbunden werden könne, stelle auch solch | |
eine „technische Wirkung“ dar, die für sich genommen kein Schutzgrund ist. | |
Laut Gericht ist dies aber nicht der Fall. Selbst wenn die Verbindung mit | |
anderen Elementen wie Lego-Steinen eine technische Wirkung sein sollte, so | |
die Richter, dann sie dies hier kein wesentliches Merkmal. | |
16 Jun 2015 | |
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