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# taz.de -- „Linksterrorist“ freigesprochen: Sieben Jahre Untersuchungshaft
> Weil er angeblich an einem linken Anschlag in der Türkei beteiligt war,
> verbrachte Faruk E. sieben Jahre in deutscher U-Haft. Nun wurde er
> freigesprochen.
Bild: Freispruch unter Hochsicherheit: Polizisten vor dem Oberlandesgericht Dü…
DÜSSELDORF dpa | Nach fast sieben Jahren in Untersuchungshaft hat das
Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Mordes
freigesprochen. Das Gericht habe den Hauptbelastungszeugen in der Türkei
trotz intensiver Bemühungen nicht vernehmen können, sagte die Vorsitzende
Richterin Barbara Havliza am Freitag.
Dem [1][60-jährigen Angeklagten], Faruk E., war vorgeworfen worden, als
Führungskader der linksterroristischen Dev Sol von Deutschland aus einen
Anschlag in Istanbul befohlen zu haben, bei dem 1993 zwei Polizisten und
drei der Attentäter getötet worden waren.
In den 1980er Jahren hatte der Staatenlose bereits wegen anderer Vorwürfe
vier Jahre ohne Urteil in türkischer Haft verbracht. Er sei in der Türkei
damals auch gefoltert worden, erklärte sein Verteidiger Peter Budde. Nun
steht ihm wegen der U-Haft eine Entschädigung zu.
Im Jahr 2007 war Faruk E. in Deutschland festgenommen worden. 2009 begann
der erste Prozess vor dem Oberlandesgericht. Er endete 2011 mit der
Verurteilung zu lebenslanger Haft als Drahtzieher des Anschlags.
Bei einer geplanten Zeugenvernehmung in der Türkei hatte die türkische
Justiz überraschend einen anderen als den geplanten Zeugen präsentiert. Der
neue Zeuge belastete den Angeklagten: Ein anderes Mitglied der
kommunistischen Terrorgruppe habe ihm verraten, dass der Angeklagte den
Anschlag befohlen habe.
## Schlüsselzeuge durch Hörensagen
Die Verteidiger kritisierten, die hätten sich auf den neuen Zeugen kaum
vorbereiten können und sprachen von einem Komplott des türkischen Staates.
Dieser „Zeuge vom Hörensagen“ wurde dennoch zum Schlüsselzeugen, auf den
sich die Verurteilung zu lebenslanger Haft stützte. Der Bundesgerichtshof
hob das Urteil aber 2012 wegen Widersprüchen in dessen Aussage auf.
Bei der fälligen Neuauflage des Prozesses hatte das Gericht es nicht
geschafft, den Schlüsselzeugen, der sich in einem türkischen
Zeugenschutzprogramm befinden soll, erneut zu befragen. Während die Türkei
allen anderen Hilfeersuchen des Senats umgehend entsprochen habe, sei
ausgerechnet dieser Zeuge für den Senat nicht greifbar gewesen. Gründe habe
die Türkei dafür nicht genannt. Dies spreche „eine eigene Sprache“, sagte
Havliza.
Seit der Festnahme in Hagen im April 2007 saß der Angeklagte bis Februar
2014 in Untersuchungshaft, dann hatte der Senat den Haftbefehl aufgehoben.
Der Prozess ging aber weiter. Aus der auch in Deutschland verbotenen Dev
Sol war später die DHKP-C hervorgegangen.
22 May 2015
## LINKS
[1] http://blogs.taz.de/terrorismusblog/tag/faruk_e/
## TAGS
Linksextremismus
Schwerpunkt Türkei
Justizskandal
DHKP-C
DHKP-C
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