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# taz.de -- Kommentar: Eine Datei gegen Steuersünder
> Bei der zentralen Sammlung von Steuerdaten muß klargestellt werden, dass
> nur die Finanzbehörden Zugriff auf die Angaben haben. Gesetze könnten
> Mißbrauch verhindern.
Eine neue, einheitliche Steuernummer für alle Bundesbürger und eine
zentrale Steuerdatei, in der alle Steuerdaten gespeichert werden?
Datenschützer sind alarmiert: Sie fürchten, eine neue Zentraldatei könnte
mit immer mehr Daten gefüttert werden, auf die nach und nach weitere
Behörden und Firmen zugreifen können.
Tatsächlich wird auf diese Weise zum ersten Mal eine Datei entstehen, in
der jeder Deutsche buchstäblich von der Wiege bis zur Bahre (und sogar
darüber hinaus) erfasst wird. Und dass Daten, wenn sie erst einmal erfasst
sind, immer neue Begehrlichkeiten wecken, kann als erwiesen gelten.
Einige Kritiker schieben das Datenschutzargument allerdings nur vor: Wenn
FDP und Wirtschaftsverbände jetzt lautstark den Eingriff in die
Freiheitsrechte beklagen, dann meinen sie damit vor allem die "Freiheit"
ihrer Klientel, Steuern zu hinterziehen. Als der Datenschutz aufgehoben
wurde, um die finanzielle Situation von Hartz-IV- oder Bafög-Empfängern
auszuspionieren, war von dieser Seite kein vergleichbarer Aufschrei zu
vernehmen. Und auch an den viel umfassenderen Datenbanken, die Unternehmen
mit Hilfe von Kundenkarten aufbauen, haben sich diese Kritiker bisher nicht
gestört.
Das Ziel der neuen Datensammlung ist ja eigentlich nur zu begrüßen: Der
Steuerbetrug, der große Löcher in die öffentlichen Kassen reißt, soll
erschwert werden. Ein Abgleich der Steuerdaten zwischen unterschiedlichen
Ländern und Kommunen ist dafür unverzichtbar. Entscheidend ist daher
weniger, ob die bisher ohnehin erhobenen Daten nun zentral gespeichert
werden oder nicht. Sondern vielmehr, was dann mit diesen Daten geschieht.
Es muss völlig klar sein, dass nur Finanzbehörden Zugriff auf diese Daten
haben. Arbeitgeber beispielsweise dürfen keinesfalls mehr erfahren können
als bisher.
Die Regierung erklärt, dass das so geplant ist. Datenschützer und
Opposition ziehen diese Erklärung in Zweifel. Dieses Thema muss bei den
Beratungen im Bundestag geklärt werden. Um späteren Missbrauch zumindest zu
erschweren, sollte eine Ausweitung von Daten und Nutzern im Gesetz
ausdrücklich verboten werden.
8 Aug 2007
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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