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# taz.de -- Ukraine: Erfolg für Julia Timoschenko
> Ukraine: Oppositionsführerin erstreitet Registrierung ihrer Partei für
> Parlamentswahlen.
Bild: Timoschenko-Anhänger demonstrieren vor der Zentralen Wahlkommission.
BERLIN taz Die ukrainische Oppositionsführerin Julia Timoschenko und ihre
Partei "Block Julia Timoschenko (BJUT) dürfen nun doch bei den vorgezogenen
Parlamentswahlen am 30. September antreten. Ein Verwaltungsgericht in Kiew
forderte am Dienstag die Zentrale Wahlkommission auf, BJUT zu registrieren.
Dieses hatte die Kommission, die mehrheitlich von Anhängern des
Regierungschefs und Timoschenko-Widersachers Wiktor Janukowitsch besetzt
ist, BJUT am vergangenen Samstag verweigert. Zur Begründung hieß es, die
Partei habe nur unzureichende Angaben zu den Wohnorten ihrer Kandidaten
gemacht.
Timoschenko hatte die Entscheidung der Kommission als eindeutig "politisch
motiviert" bezeichnet und einen Gang vor das Gericht angekündigt. An den
folgenden Tagen hatten hunderte von BJUT-Anhängern vor dem Sitz der
Wahlkommission demonstriert und diese aufgefordert, ihre Entscheidung
zurückzunehmen.
Der Einigung auf vorgezogenen Neuwahlen vom vergangenen Frühjahr war eine
monatelange Blockade zwischen Regierung und Parlament sowie dem Staatschef
vorausgegangen. Einen vorläufigen Höhepunkt hatte die Krise im April
erreicht, als Staatspräsident Wiktor Juschtschenko das Parlament mit der
Begründung auflöste, Janukowitsch habe durch das Abwerben von Abgeordneten
anderer Parteien versucht, sich eine Zweidrittelmehrheit zu verschaffen.
Dieses komme dem Versuch gleich, sich widerrechtlich Machtbefugnisse
anzueignen. Nach anfänglichem Widerstand und der kurzzeitigen Gefahr eines
Eingreifens des Militärs hatte Janukowitsch schließlich dem Kompromiss
zugestimmt.
Doch ob die Wahl einen Neuanfang ermöglicht, ist fraglich. Letzten Umfragen
zufolge dürfte sich an der Zusammensetzung des Parlaments nur wenig ändern.
So würde die Partei der Regionen von Janukowitsch mit 30 bis 33 Prozent
erneut stärkste Fraktion werden gefolgt von BJUT mit 14 bis 17 sowie der
Partei "Unsere Ukraine" von Juschtschenko mit 13 bis 15 Prozent. Als vierte
Kraft können die Kommunisten hoffen, die 3-Prozent-Hürde zu überspringen.
Der jüngste Streit um die Zulassung von BJUT könnte juristisch jedoch noch
nicht ausgestanden sein. Zwar begrüßte die Zentrale Wahlkommission die
Entscheidung, wies aber auf das Recht der Kommission hin, das
Appellationsgericht anzurufen. Derweil sprechen Experten in Kiew schon von
einem "neuen Krieg der Gerichte". "Sollte die Zentrale Wahlkommission ihre
Entscheidung revidieren, gibt es ein großes Risiko, dass ihre
Entscheidungen auch in Zukunft in einer solchen Weise korrigiert werden,
das heißt auch bei den Ergebnissen der Wahl", sagte der
Politikwissenschaftler Wladimir Fesenko der Internetzeitung Ukrainska
Prawda. "Da stellt sich doch die Frage, wer künftig über den Wahlprozess
entscheidet: die Wahlkommission oder die Gerichte."
15 Aug 2007
## AUTOREN
Barbara Oertel
Barbara Oertel
## TAGS
Ukraine
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