# taz.de -- Justizgebaren: "Ein Versuch der Einschüchterung" | |
> Der Fall Andrej H. weitet sich aus. Interview mit dessen Rechtsanwältin | |
> Christina Clemm. | |
Bild: In Adlerpose: Das Bundeskriminalamt | |
taz: Frau Clemm, am Sonntag wurde erneut die Wohnung des Berliner | |
Soziologen Andrej H. durchsucht. Worauf hatten es die Ermittler des | |
Bundeskriminalamts abgesehen? | |
Christina Clemm: Sie behaupteten, es gebe neues Beweismaterial gegen meinen | |
Mandanten, und zwar in einer schwarzen Tüte. | |
Gab es diese schwarze Tüte wirklich? | |
Ja. Darin befanden sich allerdings nur die Akten, die H. zur Durchsicht bei | |
sich zu Hause hatte. | |
Das BKA sucht auf Anweisung der Bundesanwaltschaft Ermittlungsakten, die | |
diese Behörde selbst verfasst hat? | |
Ja. Ich kann mir das nur als weiteren Versuch der Einschüchterung in diesem | |
Verfahren erklären. Durch die anhaltende Telefonüberwachung haben sie | |
offenbar mitbekommen, dass es am Sonntagabend ein Treffen zwischen meinem | |
Mandanten und den Anwälten geben sollte. Eine größere Beschränkung der | |
Verteidigerarbeit kann ich mir nicht vorstellen. | |
Haben die Beamten die Akten mitgenommen? | |
Nein. Aber sie haben die Akten tatsächlich noch einmal durchgesehen. Ich | |
weiß nicht, ob sie sie mitgenommen hätten, wenn mein Mandant an irgendeiner | |
Stelle etwas markiert hätte. | |
Was war die Rechtsgrundlage dieser Durchsuchung? | |
Es gab für die Durchsuchung am Sonntag nicht einmal einen | |
Durchsuchungsbefehl. Sie haben zwar behauptet, dass es einen solchen gebe, | |
konnten ihn mir aber auf Anfrage nicht vorlegen. | |
Die Grünen sagen, Generalbundesanwältin Monika Harms stehe in dem Verfahren | |
mit dem Rücken zur Wand. | |
Das sehe ich genauso. Offenbar braucht sie dringend Material, um ihre | |
Beschwerde gegen die Haftverschonung zu begründen. | |
Wann wird über die Beschwerde entschieden? | |
Voraussichtlich in dieser Woche. Einen Antrag, die Haftverschonung bis zur | |
Entscheidung der Beschwerde wieder aufzuheben, hat der Bundesgerichtshof | |
aber bereits abgelehnt. | |
Der Ermittlungsrichter hat aber auch gesagt, dass der dringende Tatverdacht | |
gegen Ihren Mandanten fortbesteht. | |
Das stimmt. Er hat den Haftbefehl nicht aufgehoben. Er war der Ansicht, | |
dass der Fluchtgefahr mit milderen Mitteln als der Untersuchungshaft | |
begegnet werden kann. | |
Kann es sein, dass der Haftbefehl diese Woche aufgehoben wird? | |
Das könnte der zuständige Senat entscheiden. Genau darum geht es. | |
26 Aug 2007 | |
## AUTOREN | |
Uwe Rada | |
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