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# taz.de -- Einigung: Terrorcamper sollen bestraft werden
> Besucher von Terror-Ausbildungslagern müssen künftig mit Strafe rechnen.
> Das Thema Onlinedurchsuchung hat die Innenministerkonferenz dagegen
> vertagt.
Bild: Videoaufnahme von Terror-Ausbildung im pakistanischen Grenzland zu Afghan…
Wer sich in Terrorcamps im Ausland ausbilden lässt, muss nach seiner
Rückkehr nach Deutschland künftig mit einer Strafverfolgung rechnen. So
soll die Teilnahme an Terrorcamps oder die Werbung für terroristische
Aktivitäten nicht länger straffrei bleiben. So lauten die Ergebnisse der
Sondersitzung der Innenminister von Bund und Ländern, die am Freitag in
Berlin tagte.
Die Union will dazu nicht nur das Strafrecht, sondern auch das
Ausländerrecht ändern. Wem nachgewiesen werden kann, dass er an
Terrortraining im Ausland teilgenommen hat, soll keine Einreiseerlaubnis
mehr erhalten oder, sofern er sich bereits im Land aufhält, abgeschoben
werden.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Ausbildung in einem Terrorcamp
erfahren hätten, müsse die Rückkehr nach Deutschland verweigert werden,
forderte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU). "Wir sollten
verhindern, dass Leute nach einer Terrorausbildung wieder nach Deutschland
kommen", sagte er. Seien sie bereits wieder im Lande, müsse die Möglichkeit
geschaffen werden, sie auszuweisen.
Keine Einigung gab es hingegen bei dem Streitthema Online-Durchsuchungen.
Auch nach dem Sondertreffen geht die Auseinandersetzung zwischen der Union
und der SPD darüber weiter.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Berliner Innensenator
Ehrhart Körting (SPD), sagte, dass es weiterhin Differenzen in der Frage
gebe, "ob man und in welchem Umfang und in welcher Tiefe man
Online-Durchsuchungen bei Computern macht". Deswegen habe man die
Diskussion vertagt.
Sein hessischer Kollege Bouffier hingegen sagte, man sei in der Frage
"einen Schritt" weitergekommen. "Wir haben die Überzeugung, dass wir dieses
Instrument brauchen." Er forderte in Übereinstimmung mit
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Bundesregierung solle das
Gesetzgebungsverfahren nun beginnen. Dann könne nämlich das für Frühjahr
2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem entsprechenden
Gesetz in Nordrhein-Westfalen noch berücksichtigt werden. "Ich glaube, dass
wir dafür nicht mehr sehr viel Zeit haben werden.
Diesen Vorschlag lehnt der sozialdemokratische Innenminister
Schleswig-Holsteins, Ralf Stegner, ab. Auch Dieter Wiefelspütz,
Innenexperte der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, will die
Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten. "Wir werden unsere
Entscheidung erst dann fällen", sagte er der taz. "Bis dahin brauchen wir
Zeit." Als besonders problematisch betrachtet er die Beweisführung bei
Strafe für Reisen ins Terrorcamp. Denn Informationen über Ausbildungen in
Terrorcamps kämen in der Regel aus Geheimdienstquellen. "Diese kann man vor
Gericht aber nicht verwerten", gibt Wiefelspütz zu bedenken.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mahnt zur Ruhe und warnt vor
voreiligen Maßnahmen. Sie hatte vor der Konferenz der Innenminister
klargestellt, sie wolle sich von der Union nicht zur Eile drängen lassen.
Sie lehne die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht
prinzipiell ab, wolle aber keine überstürzten Entscheidungen: "Man muss
erst wissen, worüber man diskutiert." Auch sie lehnte den Vorschlag der
Union für eine sofortige Erarbeitung eines Gesetzentwurfs ab.
Grüne und Linke kritisieren die Pläne gegen die Terrorlager. Die
Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, bezeichnete das Vorhaben als
"populistischen Unfug". Sie erklärte: "Die Innenminister wollen den starken
Mann markieren und der Bevölkerung suggerieren, dass sie mit Verboten und
Strafen das Problem lösen können."
8 Sep 2007
## AUTOREN
Cigdem Akyol
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