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# taz.de -- Reichstagsbrand: Sehr später Freispruch
> 75 Jahre nach dem Reichstagbrand 1993 ist der angebliche Täter Marinus
> van der Lubbe rehabiltiert worden.
Bild: Marinus vna der Lubbe auf einem Foto vom März 1933
Versuchen wir mal, die folgende Geschichte ohne Geschwurbel zu erzählen.
Sie ist ohnehin kompliziert genug. Also: 75 Jahre nach dem Reichstagsbrand
wird das Todesurteil gegen den damals angeklagten Marinus van der Lubbe
aufgehoben. Nun kann sich der Niederländer darüber nicht mehr so richtig
freuen. Der damals 24-Jährige wurde am 10. Januar 1934 wegen Hochverrats
und Brandstiftung in Leipzig hingerichtet. Und noch etwas schmälert seine
posthume Ehrenrettung: Viele Forscher sehen in ihm bis heute den
Brandstifter.
Zwar hat die Bundesanwaltschaft, wie am Donnerstag bekannt wurde, das
Todesurteil bereits im Dezember aufgehoben. Das liegt aber weniger an van
der Lubbes Unschuld, als vielmehr daran, dass sich die Richter 1933 auf
zwei "spezifisch nationalsozialistische Unrechtsvorschriften" beriefen: die
"Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" und ein Gesetz, das die
Verhängung von Todesstrafen rückwirkend erlaubte. Der Berliner Anwalt
Reinhard Hillebrand hat den Antrag gestellt, der jetzt zur Aufhebung des
Urteils geführt hat. Doch die Frage bleibt: War ers, oder war ers nicht?
Manche Forscher halten den kommunistischen Maurer, der während seines
Prozesses versunken auf der Anklagebank hockte, für ein Bauernopfer.
Unmöglich habe der Augenkranke den riesigen Parlamentspalast allein
abfackeln können. Doch ein Fakt steht dieser Sicht bis heute im Wege.
Anwalt Hillebrand sagt es so: "Man kommt nicht darum herum, dass er vor Ort
als Brandstifter festgenommen wurde."
10 Jan 2008
## AUTOREN
Matthias Lohre
## TAGS
Reichstag
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