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# taz.de -- Spreedreieck: Hochhaus fällt auf Berlin zurück
> Der Bebauunsgplan für das Spreedreieck ist laut Gerichtsurteil illegal.
> Investor will dennoch sein zehnstöckiges Bürohaus erreichten. Dem Land
> drohen Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe.
Die Friedrichstraße ist ein teures Pflaster. Nun hat sich dort das Land
Berlin verspekuliert. Erst verkaufte es dem Investor Harm Müller-Spreer
neben dem Tränenpalast ein Baugrundstück, das in Teilen der Bahn AG
gehörte. Um den Käufer zu besänftigen, wurde ein bis zu zehnstöckiger
Neubau genehmigt. Doch den Bebauungsplan dafür hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) für ungültig erklärt. Das geht aus dem nun
vorliegendem Urteil hervor. Wie Berlin ohne Entschädigungen in
Millionenhöhe aus dem Schlamassel kommen soll, ist ein Rätsel.
Seit Februar 2007 bebaut Müller-Spreer das Gelände nördlich des S-Bahnhofs
zwischen Friedrichstraße und Spreeufer. Die Planskizzen erinnern ein wenig
an den Entwurf von Ludwig Mies van der Rohe, der bereits 1921 einen
expressionistischen Glasturm für das Arreal vorgeschlagen hatte. Doch in
der Nachbarschaft kommt der geschwungene Bürobau nicht gut an. Denn er soll
zehn Meter über die in Berlin allgemein übliche Traufhöhe hinausragen. Das
Melia-Hotel auf der anderen Seite der Friedrichstraße würde so verschattet.
Erst Ende 2006 war das Hotel fertig geworden. Dessen Bauherr hätte auch
gern ein höheres Haus mit Glasfassade errichtet. Doch anders als
Müller-Spreer musste er sich nach "langem Gewürge" an das
"Schuhkartondenken" der Bauverwaltung halten, sagt Rechtsanwalt Martin
Fleckenstein, der den Hotelerbauer vor Gericht vertritt. Das OVG habe die
dunkle und abweisende Fassade des Spreedreieckbaus bemängelt, zitiert
Fleckenstein aus dem 45-seitigen Urteil. Der Neubau habe eine "erdrückende
Wirkung", notwendige Abstandsflächen seien nicht eingehalten worden. Nun
sei das Land Berlin am Zug, sagt Fleckenstein. Es könne den Bebauungsplan
erneuern. Das aber dauere Monate.
Doch die Zeit drängt. Denn Fleckenstein hat beim OVG auch einen Baustopp
für Müller-Spreer beantragt. Mit einer Entscheidung rechnet er in Kürze.
Ein Baustopp aber dürfte unweigerlich neue Entschädigungsforderungen von
Müller-Spreer zur Folge haben.
So bleibt dem Land nur der Verhandlungsweg. Entweder es kann Müller-Spreer
dazu bewegen, die geplante Bauhöhe zu reduzieren. Oder es muss den Eigner
der Hotel-Immobilie dazu bringen, die bisherigen Pläne doch noch zu
akzeptieren.
Zwar geben sich alle gesprächsbereit. Doch eine Lösung ist nicht in Sicht.
Müller-Spreer will keinesfalls auf seine zehn Stockwerke verzichten. Er
habe das Gebäude bereits komplett vermietet. "Ich will die Fläche bauen",
so Müller-Spreer. Dann, erwidert Fleckenstein, müsse sich das Land Gedanken
über eine finanzielle Kompensation für seinen Mandanten machen.
"Im Moment ist von einer Ausgleichszahlung noch nicht die Rede", sagt Petra
Rohland, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die
hauseigenen Juristen müssten das Urteil noch ausführlich bewerten.
Doch die Schlampereien der Senatsverwaltungen für Finanzen und
Stadtentwicklung können die Juristen nicht mehr ausbaden. "Erst konnte die
Verwaltung das Grundbuch nicht lesen, dann war sie nicht in der Lage, das
eigene Baurecht zu beachten", schimpft Jochen Esser, finanzpolitischer
Sprecher der Grünen. Schon als bekannt wurde, dass das Land dem Investor
ein Grundstück verkauft hatte, das ihm nicht gehörte, habe Müller-Spreer 45
Millionen Euro Entschädigung gefordert, erinnert Esser. "Das wird heftig".
25 Jan 2008
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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