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# taz.de -- Urteil in VW-Affäre: Knast für Volkert
> Der Ex-Betriebsratschef muss wegen der VW-Affäre für zwei Jahre und neun
> Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung kritisiert "Zwei-Klassen-Justiz"
Bild: Vermutlich der einzige, der wegen der VW-Affäre in den Knast wandert: Kl…
Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert, einst wohl mächtigster
Betriebsratsvorsitzende der Republik, soll wegen der VW-Affäre ins
Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65-Jährigen gestern
wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue in 44 Fällen zu zwei Jahren und
neun Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen den mitangeklagten Klaus-Joachim
Gebauer verhängte die Wirtschaftsstrafkammer wegen Untreue eine einjährige
Bewährungsstrafe.
Nach dem Urteil soll Volkert den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz
zur Untreue angestiftet oder ihm dabei geholfen haben. Die gleiche
Strafkammer hatte Hartz wegen Anfang 2007 zu einer Bewährungsstrafe von
zwei Jahren verurteilt. Wichtigster Anklagepunkt waren in beiden Prozessen
die Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast 2 Millionen Euro, die Volkert von
1995 bis 2005 auf Anweisung von Hartz von VW erhalten hatte. Diese
Zahlungen wurden in beiden Prozessen als schwere Untreue gewertet.
Anders als Hartz wurde Volkert gestern allerdings nur wegen Beihilfe zur
schweren Untreue verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Volkert keine
Vermögensbetreuungspflicht für VW hatte und sah darin einen weiteren
Milderungsgrund. Die Richterin Gerstin Dreyer legte Volkert jedoch zur
Last, dass er anders als Hartz von allen angeklagten Taten persönlich
profitiert hat. Für die Vergünstigungen an den Betriebsratschef gab
Volkswagen über 2,6 Millionen Euro aus.
Volkert verließ das Gericht als freier Mann. Sein Verteidiger Johann
Schwenn kündigte umgehend Revision an: "Das ist ein krasser Fall von
Zweiklassenjustiz." Das Strafmaß sei im Vergleich zu Hartz "krass zu hoch"
und liege außerhalb des Rahmens, den das Gesetz dem Gericht eröffne.
Zufrieden äußerte sich die Staatsanwaltschaft. Die Anklage habe sich in den
wesentlichen rechtlichen Aspekten durchgesetzt, sagte der Sprecher der
Anklagebehörde. Allerdings will auch die Staatsanwaltschaft eine Revision
noch prüfen.
Seriöser grauer Anzug, kräftig rote Krawatte, das Gesicht in tiefe
mürrische Falten gelegt - so verfolgte der mittlerweile 65-jährige Volkert
fast reglos die eineinhalbstündige Urteilsbegründung. Als Anstiftung zur
einfachen Untreue wertete die Richterin private Reisen und Vergnügungen von
Volkert auf VW-Kosten im Gesamtwert von 236.000 Euro. Auch bei dem
"Agenturvertrag, über den Hartz und Volkert dessen brasilianischer Freundin
knapp 400.000 Euro zukommen ließen, sah die Richterin Volkert als Anstifter
von Hartz.
Nach den Worten von Richterin Dreyer erhielt Volkert schon 1992 von
Volkswagen ein Jahresgehalt von 150.000 Euro. In die dazugehörige
zweithöchste Gehaltsgruppe 35 von VW sei er bereits mit Blick auf seine
Funktion als Betriebsratsvorsitzender eingestuft worden, so die Richterin.
Dennoch verlangte Volkert dann 2004, als gerade die anderen
VW-Beschäftigten wegen der Viertagewoche auf knapp 20 Prozent ihres Gehalts
verzichteten, bei VW-Chef Ferdinand Piëch eine Gehaltserhöhung. Hartz
umging nach dem Urteil mit Hilfe der Bonuszahlungen die Kommission, die bei
VW für die Gehälter der Betriebsräte zuständig war. Die Auszahlung der Boni
wurde von Hartz telefonisch angewiesen.
22 Feb 2008
## AUTOREN
Jürgen Voges
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