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# taz.de -- Prozess gegen rechte Terrorgruppe: V-Mann fühlt sich getäuscht
> Prozess gegen die verbotene Nazi-Kameradschaft "Sturm 34" in Dresden: Vor
> Gericht steht auch ein 40-Jähriger, der als Informant für den
> Staatsschutz wirkte.
Bild: Wohl kein V-Mann: Tom W., einer der fünf Angeklagten im Dresdener Prozes…
DRESDEN taz Mit einer fragilen Anklagekonstruktion hat am Donnerstag vor
dem Landgericht Dresden der Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer der
paramilitärischen Nazi-Kameradschaft "Sturm 34" begonnen. Den fünf
Angeklagten wird Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche
Körperverletzung, Volksverhetzung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter
ihnen befindet sich allerdings auch der 40-jährige Matthias R., der
unbestritten wenige Tage nach Gründung von "Sturm 34" Anfang März 2006 als
Informant des Staatsschutzes tätig wurde. Ob er zuvor bereits als V-Mann in
der Vorläuferorganisation "Division Sächsischer Sturm" aktiv war, ist noch
offen.
"Sturm 34" erwarb sich durch organisierte Überfälle seiner bis zu 50
Mitglieder im Raum Mittweida und Mittelsachsen bald einen üblen Ruf. Ziel,
so die Anklage, sei die Herrschaft in einer "National befreiten Zone"
gewesen. Erst im April 2007 verbot Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo
(CDU) die rechte Terrorgruppe. Matthias R. war bereits im Juli 2006
enttarnt worden, angeblich durch einen zweiten Informanten. Aus einem
Zeugenschutzprogramm stieg er wegen unzumutbarer Umstände wie der Trennung
von seiner Lebensgefährtin bald wieder aus. Vom Staatsschutz in Chemnitz
fühlt er sich betrogen und im Stich gelassen, denn seit Juli des Vorjahres
muss er trotz Zuarbeit eine zweijährige Haftstrafe absitzen. Hilfe suchend
hatte er sich deshalb an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt.
Während das Innenministerium konsequent schweigt, hat Justizminister Geerth
Mackenroth (CDU) die Informantentätigkeit von R. indirekt bestätigt.
Alle Verteidiger wollten deshalb bis zur Klärung von R.s Doppelrolle das
Verfahren aussetzen. Damit steht und fällt ähnlich wie beim gescheiterten
NPD-Verbotsverfahren die Verwertbarkeit seiner Aussagen. R.s Verteidiger
Uwe Hoffmann bestätigte auf Anfrage, dass unter diesen Umständen ein
Verfahren gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Er kündigte "zu gegebener
Zeit" eine Erklärung seines Mandanten an, die den Prozess schnell beenden
könnte.
Der Vorsitzende Richter Schultze-Griebler lehnte eine Aussetzung jedoch ab
und versprach, im Verfahren R.s Rolle zu klären, "so unangenehm das für
andere Behörden auch sein mag". Staatsanwältin Beatrice Baumann hatte zuvor
versichert, die Prozessakten, in denen Hinweise auf einen V-Mann fehlen,
seien auf der Basis der vom Staatsschutz gemachten Angaben vollständig.
Unstrittig sind aber Kontakte zwischen Baumann und Verteidiger Hoffmann
über eine denkbare Kronzeugenregelung für den Fall einer umfassenden
Aussage. Die NPD nutzt derweil die Gunst der Stunde und spricht von
"staatlich inszenierter Gruppenbildung".
10 Apr 2008
## AUTOREN
Michael Bartsch
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