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# taz.de -- Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekü…
> Einer dunkelhäutigen Studentin und ihrer Tochter wurde aus rassistischen
> Gründen die Wohnung gekündigt. Nun klagt sie - und beruft sich auf das
> Gleichbehandlungsgesetz.
Bild: Würde gekündigt, weil einige Nachbarn "nicht mit ihrer Hautfarbe einver…
OSNABRÜCK taz So offen und ehrlich gibt selten jemand Rassismus zu: "Die
Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des
Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen
Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind." Mit diesen Worten
teilte der Vermieter Natasha Kelly und ihrer kleinen Tochter mit, dass sie
ihre Wohnung in Osnabrück los war. Sie klagt nun und könnte damit einen
Präzedenzfall schaffen.
Bevor die 34-jährige Studentin dieses Schreiben Mitte Dezember 2007 las,
hatte der ebenfalls mit ihr im Haus lebende Vermieter F. ein fast
freundschaftliches Verhältnis zu ihr und ihrem 12-jährigen Kind gehabt.
Doch zwei Bewohner des Sechs-Parteien-Miethauses in der Innenstadt hätten
ihn so sehr unter Druck gesetzt, dass er Kelly habe hinauswerfen müssen,
sagt F. heute. "Dass man mir wegen meiner Hautfarbe die Wohnung nicht
vermietet, kenne ich schon", sagte Kelly. "Aber dass man mich deswegen
nachträglich wieder rausschmeißt, ist mir noch nie passiert" Ihre Anwältin
halt die Begründung des Vermieters für eine Farce. "Wer ist der Chef im
Haus?", fragt Simone Singer. "Ich glaube, dass hier einfach abwertendes
Gedankengut vorhanden ist. So geht man nicht mit anderen Menschen um!"
Auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz klagt die junge Frau nun.
Das wird sehr wahrscheinlich einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit
August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schaffen. Laut
dem Gesetz darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, einer
Behinderung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen
Identität benachteiligt werden. Rechtsanwältin Singer betont die
Einzigartigkeit des Falles: "Das hat es noch nie gegeben, dass jemand
diskriminierendes Gedankengut so offen preisgibt!".
Inzwischen haben sich die Kellys eine neue Wohnung gesucht. "Ich selbst
wäre da wohnen geblieben und hätte den Kampf bis zu Ende durchgekämpft",
sagt Kelly. "Aber ich wollte meine Tochter nicht in einem rassistischen
Umfeld aufwachsen lassen." Einfach war der Umzug trotzdem nicht. Auch beim
Finden der neuen Wohnung hatte Kelly mit Vorurteilen von Vermietern zu
kämpfen, die sie für eine Mietnomadin hielten. Über zwei Monate musste sie
ohne Telefon- und Internetanschluss auskommen und das obwohl sie gerade
ihre Doktorarbeit schreibt.
Mit der schwierigen Situation dunkelhäutiger Einwanderer hat sich die in
London geborene und dann in Deutschland aufgewachsene Afro-Britin schon
während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften beschäftigt. Sie
publizierte im Sommer 2007 die erste deutsche Zeitschrift für Afrokultur -
das X-Magazin. Zu den Autoren zählte unter anderem der südafrikanische
Bürgerrechtler Denis Goldberg. Sie betrachtet Deutschland als ihre Heimat
und wollte etwas für die Verständigung der Deutschen mit den
afrikanischstämmigen Zuwanderern tun. "Wir Afros sind ein Teil dieser
Gesellschaft", sagt Kelly. In Osnabrück haben das einige Menschen offenbar
noch nicht begriffen.
13 Apr 2008
## AUTOREN
Sigrid Lehmann
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Natasha Kelly, die ihren Vermieter wegen rassistischer Diskriminierung vor
Gericht bringen will, über Hautfarbe, Identität und die Schwierigkeiten von
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