# taz.de -- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Gerichtsbeschluss zur Du… | |
> Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Umbenennung eines Teils der | |
> Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße bestätigt - 9/2008, Beschluss vom 17. | |
> April 2008. | |
Bild: Bald nicht bloß aus Pappe: Die Rudi-Dutschke-Straße trifft auf die Axel… | |
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Antrag | |
auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin | |
vom 9. Mai 2007 abgelehnt, mit dem die Klage gegen die Umbenennung eines | |
Teiles der im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegenden Kochstraße in | |
Rudi-Dutschke-Straße abgewiesen worden war. Mit dem Beschluss, der den | |
Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, ist das Urteil | |
des Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Die Umbenennungsverfügung | |
des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg kann vollzogen werden. | |
Die Straßenumbenennung betrifft den zwischen Friedrichstraße und | |
Lindenstraße/Axel-Springer-Straße verlaufenden Teil der Kochstraße. Die | |
Kläger, eine Vielzahl von Eigentümern und Mietern an der Kochstraße | |
gelegener gewerblicher Immobilien, unter ihnen die Axel Springer AG, sehen | |
in der Straßenumbenennung die Billigung von vor 40 Jahren begangenen | |
Straftaten und betrachten sie als Diskreditierung und daher als einen | |
Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Das OVG ist dieser | |
Argumentation nicht gefolgt. Die Benennung und Umbenennung von Straßen | |
geschehe ausschließlich im öffentlichen, nicht auch im privaten Interesse | |
der Anwohner. Deren Interesse am Fortbestand oder an der Abwehr eines | |
Straßennamens sei grundsätzlich rechtlich nicht geschützt. Ob ausnahmsweise | |
das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot staatlichen Handelns missachtet | |
werde, richte sich nach einer objektiven Betrachtung. Danach sei die | |
konkrete Umbenennung nicht zu beanstanden. Sie zeichne die 40 Jahre | |
zurückliegende zeitgeschichtliche Situation nach, auf die sowohl Dutschke | |
als einer der Protagonisten der Studentenbewegung und als einer der | |
Initiatoren der Kampagne Enteignet Springer als auch Springer mit seiner | |
Presse Einfluss genommen hätten. Dass die damaligen exponierten | |
Kontrahenten im politischen Meinungskampf als Namensgeber von aufeinander | |
stoßenden Straßen weiterlebten, könne aus objektiver Sicht als Ausdruck der | |
Meinungs- und Informationsfreiheit verstanden werden und lasse | |
verschiedene, auch versöhnliche Deutungen zu. Das Bestehen solcher | |
Interpretationsmöglichkeiten schließe einen Verstoß gegen das Gebot | |
staatlicher Neutralität und das Willkürverbot aus. | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Umbenennung eines Teils der | |
Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße bestätigt - 9/2008, Beschluss vom 17. | |
April 2008 - OVG 1 N 63.07 - | |
21 Apr 2008 | |
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