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# taz.de -- Juristen protestieren: Niedrighonorare für Asylanwälte
> Sie verteidigen Leben und Freiheit von Flüchtlingen. Trotzdem dürfen
> Anwälte für Asylverfahren nur sehr wenig berechnen. Der Deutsche
> Anwaltverein fordert 60 Prozent mehr.
Bild: Wenig Geld macht die Arbeit als Asylanwalt schnell unattraktiv.
BERLIN taz Der Deutsche Anwaltverein sieht den "Zugang zum Recht" für
Asylbewerber stark gefährdet. Sein Präsident Hartmut Kilger sagte,
Asylanwälte würden heute so schlecht bezahlt, dass eine "verantwortliche"
Betreuung der Mandanten kaum möglich sei. Er forderte am Donnerstag
deshalb, die Honorare um 60 Prozent anzuheben.
Derzeit bekommt ein Anwalt für die Klage gegen einen negativen Asylbescheid
laut Gesetz 472,50 Euro. Für dieses Geld spricht er mit dem Asylbewerber,
schreibt einen Schriftsatz, beruhigt den Mandanten immer wieder, führt
Schriftwechsel mit dem Gericht, bereitet den Prozess vor und nimmt an der
Verhandlung teil. "Ein Zeitaufwand von 10 Stunden pro Fall kommt bei einer
seriösen Vertretung schnell zusammen", rechnet der Rainer Hofmann,
Asylexperte des Anwaltvereins, vor. Das ergibt einen Stundensatz von 47
Euro, von dem der Anwalt noch seine Angestellten, seine Miete und - als
Selbständiger - seine Alterssicherung bezahlen muss.
Nur wenn der Asylbewerber Vermögen hat oder finanzielle Hilfe aus seinem
Umfeld bekommt, kann ein Anwalt ein individuelles Honorar vereinbaren, das
über den gesetzlichen Sätzen liegt. Aber das ist die Ausnahme.
Schuld an den niedrigen Honoraren ist der Gesetzgeber. Er legte den
Streitwert für Asylsachen auf nur 3.000 Euro fest. Das war 1993, als auch
das Asylgrundrecht eingeschränkt wurde. Nach Auffassung der Anwälte sollte
so die Übernahme von Asylmandaten unattraktiv werden. Seither wurde der
Streitwert nicht angehoben.
Der Anwaltverein fordert nun, den Streitwert in Asylsachen auf 5.000 Euro
zu erhöhen. Diese Summe wird auch bei einem Streit im Ausländerrecht
zugrunde gelegt - etwa, wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung eines
Einwanderers geht. Nach der Gebührentabelle könnte ein Asylanwalt dann
752,50 Euro für seine Arbeit verlangen, 60 Prozent mehr als bisher.
"Es geht beim Asylrecht immerhin um das Leben, die Sicherheit und die
Freiheit eines Menschen", sagt Anwalt Hofmann. Schon dies rechtfertige
einen höheren Streitwert: "Bei der Klage um einen verweigerten Waffenschein
ist der Streitwert immerhin 7.500 Euro, da stimmt doch das Verhältnis
nicht." Außerdem sei das Asylrecht kompliziert, Ermittlungen zu Zuständen
im Herkunftsland schwierig und die Verständigung mit dem Mandanten meist
zäh, weil sie über Dolmetscher erfolge.
Der Staat ist auch aus finanziellen Gründen an niedrigen Honoraren für
Asylanwälte interessiert. Wenn die Klage zumindest erfolgversprechend ist,
zahlt der Staat einem mittellosen Antragsteller die Anwaltskosten via
Prozesskostenhilfe. Wenn der Flüchtling vor Gericht erfolgreich ist, muss
der Staat die Anwaltskosten stets übernehmen.
Doch dem Anwaltverein geht es nicht nur um die Asylanwälte. Er benutzt das
drastische Beispiel, um die Öffentlichkeit für die Bedeutung der
Anwaltshonorare zu sensibilisieren. Anfang Mai forderte Anwälte-Präsident
Kilger eine allgemeine Erhöhung der Anwaltsgebühren um 8 Prozent.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich "überrascht".
22 May 2008
## AUTOREN
Christian Rath
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