Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Volksentscheid zum Flughafen: Tempelhoffans geben nicht auf
> Die Icat klagt gegen das Ergebnis des Volksentscheids zum Flughafen
> Tempelhof - weil die Wähler unzulässig beeinflusst worden seien. Experten
> glauben jedoch nicht an Wiederholung der Wahl.
Bild: Zeitgemäßer Verkehr vor hochmodernem Flughafen: Der Haupteingang im Jah…
Der Volksentscheid gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ist
gescheitert, doch der Streit über den Flughafen geht weiter. Die
Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) will nun juristisch
gegen die für Oktober angesetzte Schließung des Flughafens vorgehen. Sie
verkündete am Montag, sie habe beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine
Klage gegen das Ergebnis des Volksentscheids eingereicht. Ziel sei, den
Volksentscheid zu wiederholen.
Beim ersten landesweiten Volksentscheid Ende April hatten die Fans des
innerstädtischen Flughafens nicht genügend BerlinerInnen für den Erhalt von
Tempelhof gewinnen können. Zur Begründung ihrer Klage erklärten nun der
Icat-Vorsitzende Andreas Peter und der Anwalt der Gemeinschaft, Claus-Peter
Martens, die Wähler seien unzulässig beeinflusst worden. So habe der Senat
von vornherein erklärt, dass er den Volksentscheid nicht berücksichtigen
werde. Darüber hinaus habe Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) öffentlich
behauptet, dass der Erhalt des Flughafens den "Baustopp" des Großflughafens
Schönefeld zur Folge hätte. Außerdem habe es Formfehler seitens der
Verwaltung gegeben: Es seien zu wenige Wahllokale geöffnet gewesen und die
Icat habe wegen des frühen Abstimmungstermins nicht ausreichend für ihre
Sache werben können. "Wir glauben, dass aus diesen Gründen viele
Wahlberechtigte gar nicht erst zur Wahl gegangen sind", sagte Martens. "Und
was Herr Wowereit behauptet hat, ist objektiv falsch."
Beim Volksentscheid hatte zwar die Mehrheit der Teilnehmer, nämlich 60,2
Prozent, für die Offenhaltung von Tempelhof gestimmt, allerdings war die
Wahlbeteiligung zu gering: Nur 21,7 Prozent der stimmberechtigten Berliner
stimmten mit Ja. Das erforderliche Quorum aber lag bei 25 Prozent.
Dass die Icat mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht Erfolg hat,
bezweifelt Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins Mehr
Demokratie. "Um einen Volksentscheid zu wiederholen, hätte sich der Senat
weitaus schwerwiegendere Fehler erlauben müssen", prophezeit er. "Die Icat
wusste von Anfang an, dass der Flughafen Tempelhof definitiv geschlossen
wird. Da reichen bloße Anschuldigen an den Bürgermeister für eine Klage
nicht aus." Die Gemeinschaft, so Efler, solle aufhören, "den schlechten
Verlierer" zu spielen. "Die Verfassungsbeschwerde ist sowohl juristisch als
auch politisch völlig aussichtslos."
Dabei sei es gar nicht im Interesse der Icat, wie "schlechte Verlierer"
dazustehen, betonte der Vorsitzender Peter. "Wir wollen lediglich
Rechtsfragen klären und auch im Hinblick auf zukünftige Volksentscheide in
Berlin Klarheit schaffen."
Doch auch Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters,
beurteilt die Vorgehensweise der Icat kritisch. Der Vorwurf, dass der Senat
einen zu frühen Wahltermin festgesetzt habe, sei nicht gerechtfertigt. "Im
Abstimmungsgesetz haben wir klargestellt, wann die Wahl stattfinden soll",
erklärt Baasen. "Alle Fristen und Termine sind vorschriftsgemäß eingehalten
worden."
Trotzdem hofft Icat-Vorsitzender Peter, dass die Klage Erfolg haben wird.
Natürlich, so räumt er ein, könne es im Falle einer Wahlwiederholung
schwierig werden, die Bevölkerung noch einmal zum Gang zur Urne zu
motivieren. "Aber ich glaube, wir haben dennoch eine Chance", bekräftigte
er.
9 Jun 2008
## AUTOREN
Nora Grosse-Harmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bürgerentscheid in Berlin: Das Volk schließt Tempelhof
Nur 530.000 Ja-Sager: Der Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof ist
gescheitert. Die Debatte über die Berliner Airports wird nicht abreißen:
Beide Seiten sehen sich als Sieger.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.