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# taz.de -- Gericht sieht Folterverbot nicht missachtet: Kindermörder scheiter…
> Kindsmörder Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein Prozess nochmals
> aufgerollt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies
> seine Beschwerde ab.
Bild: Die Drohung im Fall Gäfgen war keine Folter - Demonstranten sahen das 20…
Der 33-jährige Kindsmörder Magnus Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein
Prozess noch einmal neu aufgerollt wird. Die Verurteilung zu lebenslanger
Haft entsprach rechtsstaatlichen Anforderungen. Dies stellte gestern der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest.
Gäfgen war 2003 wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob vom
Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall
sorgte damals für großes Aufsehen. Denn die Polizei hatte dem Entführer
kurz nach der Festnahme Folter angedroht. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort
des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.
Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob.
In Straßburg beschwerte sich Gäfgen, dass das deutsche Gerichtsverfahren
unfair gewesen sei. Er sei mit Hilfe von Beweismitteln verurteilt worden,
die die Polizei nur aufgrund ihrer Folterdrohung erlangt habe. Diese
Argumentation hielt der Gerichtshof aber schon im Ansatz für falsch. Weder
die aufgefundene Leiche noch Reifenspuren Gäfgens am Fundort seien für die
Verurteilung ausschlaggebend gewesen. Vielmehr habe sich das Strafurteil
vor allem auf Gäfgens Geständnis in der Hauptverhandlung gestützt. Gäfgen
hatte damals mehrfach betont, dass er freiwillig gestehen wolle, als
Zeichen der Reue. Zuvor war er auch ausdrücklich belehrt worden, dass die
in der Polizeihaft gemachten Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden
können. Seine Beschwerde wurde deshalb in Straßburg abgelehnt.
Auch mit seinem zweiten Punkt hatte Gäfgen beim Gericht des Europarats
keinen Erfolg. Er wollte erreichen, dass Deutschland ausdrücklich wegen
Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt
wird. Das lehnte Straßburg als überflüssig ab. Deutsche Gerichte hätten
bereits in allen Instanzen das Vorgehen der Franfurter Polizei als Verstoß
gegen deutsche Gesetze und die Europäische Menschenrechtskonvention
gebrandmarkt. Damit könne Gäfgen nicht mehr behaupten, er sei noch Opfer
einer Verletzung des Folterverbots, so die ziemlich verwirrende
Formulierung des Gerichtshofs.
Auch Straßburg bekräftigte gestern aber, dass die Gewaltandrohung der
Polizei - wäre sie umgesetzt worden - "Folter gleichgekommen wäre". Die
bloße Drohung mit diesem Mittel wurde als "unmenschliche" Behandlung
eingestuft.
30 Jun 2008
## AUTOREN
Christian Rath
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