# taz.de -- Gericht sieht Folterverbot nicht missachtet: Kindermörder scheiter… | |
> Kindsmörder Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein Prozess nochmals | |
> aufgerollt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies | |
> seine Beschwerde ab. | |
Bild: Die Drohung im Fall Gäfgen war keine Folter - Demonstranten sahen das 20… | |
Der 33-jährige Kindsmörder Magnus Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein | |
Prozess noch einmal neu aufgerollt wird. Die Verurteilung zu lebenslanger | |
Haft entsprach rechtsstaatlichen Anforderungen. Dies stellte gestern der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest. | |
Gäfgen war 2003 wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob vom | |
Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall | |
sorgte damals für großes Aufsehen. Denn die Polizei hatte dem Entführer | |
kurz nach der Festnahme Folter angedroht. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort | |
des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. | |
Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob. | |
In Straßburg beschwerte sich Gäfgen, dass das deutsche Gerichtsverfahren | |
unfair gewesen sei. Er sei mit Hilfe von Beweismitteln verurteilt worden, | |
die die Polizei nur aufgrund ihrer Folterdrohung erlangt habe. Diese | |
Argumentation hielt der Gerichtshof aber schon im Ansatz für falsch. Weder | |
die aufgefundene Leiche noch Reifenspuren Gäfgens am Fundort seien für die | |
Verurteilung ausschlaggebend gewesen. Vielmehr habe sich das Strafurteil | |
vor allem auf Gäfgens Geständnis in der Hauptverhandlung gestützt. Gäfgen | |
hatte damals mehrfach betont, dass er freiwillig gestehen wolle, als | |
Zeichen der Reue. Zuvor war er auch ausdrücklich belehrt worden, dass die | |
in der Polizeihaft gemachten Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden | |
können. Seine Beschwerde wurde deshalb in Straßburg abgelehnt. | |
Auch mit seinem zweiten Punkt hatte Gäfgen beim Gericht des Europarats | |
keinen Erfolg. Er wollte erreichen, dass Deutschland ausdrücklich wegen | |
Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt | |
wird. Das lehnte Straßburg als überflüssig ab. Deutsche Gerichte hätten | |
bereits in allen Instanzen das Vorgehen der Franfurter Polizei als Verstoß | |
gegen deutsche Gesetze und die Europäische Menschenrechtskonvention | |
gebrandmarkt. Damit könne Gäfgen nicht mehr behaupten, er sei noch Opfer | |
einer Verletzung des Folterverbots, so die ziemlich verwirrende | |
Formulierung des Gerichtshofs. | |
Auch Straßburg bekräftigte gestern aber, dass die Gewaltandrohung der | |
Polizei - wäre sie umgesetzt worden - "Folter gleichgekommen wäre". Die | |
bloße Drohung mit diesem Mittel wurde als "unmenschliche" Behandlung | |
eingestuft. | |
30 Jun 2008 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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