Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Siemens-Urteil: Manager haften für ihre Fehler
> Nicht jedes Wirtschaftsdelikt wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das
> ist ein gutes Zeichen.
Bild: Soll für die Siemens-Affären in die Verantwortung genommen werden: Ex-S…
Das war knapp. Wäre die Strafe nur um einen Tag höher ausgefallen - der
frühere Siemens-Manager Reinhard S. wäre ohne Bewährung in den Knast
gewandert. Genau zu zwei Jahren wurde der Quasi-Kronzeuge im ersten
Münchner Schmiergeldprozess am Montag verurteilt - das ist die Höchstgrenze
für Bewährungsstrafen.
Was nach richterlicher Milde klingt, sendet dennoch ein klares Signal: Ab
sofort müssen bei Schmiergeldaffären auch Manager - das einstige Rückgrat
der "Deutschland AG" - mit harten Urteilen rechnen. Im Zweifelsfall auch
mit Gefängnisstrafen.
Reinhard S., dieser brave Buchhalter aus Erding bei München, kam nur
deswegen so glimpflich davon, weil er umfangreich ausgepackt hat und
geständig war. 38 Aktenordner schleppte er in den letzten eineinhalb Jahren
als Material zu den Ermittlern, nachdem der mächtige Siemens-Konzern ihre
so wichtige Hilfskraft feige hatte fallen lassen. Andere Siemensianer -
darunter ehemalige Vorstandsmitglieder - haben im Prozess trotz
Zeugenladung nicht ausgesagt, wie das Gericht am Montag kritisch anmerkte.
Sie konnten verweigern, weil teilweise auch gegen sie ermittelt wird. Ob
das im Einzelfall klug war, wird sich zeigen: Allzu deutlich wurde in
diesem ersten Prozess, dass die Manager bis ganz oben Bescheid wissen
mussten. Dass sie die Untreue, wegen derer Reinhard S. verurteilt worden
ist, und nachfolgend die milliardenschweren Bestechungen auf der ganzen
Welt gebilligt und gefordert haben - auch wenn es auf den Papieren oft
anders aussieht.
Etwa 300 Siemensianer stehen derzeit noch auf der Liste der Ermittler. Sie
müssen sich Sorgen machen, wenn sie nicht ausgepackt haben - genau wie auch
unsauber agierende Manager in anderen Unternehmen. Der Mannesmann-Prozess
endete für Deutsche-Bank-Chef Josef "Victory" Ackermann mit einem
Freispruch, der Berliner Bankenskandal mit milden Urteilen. Dagegen setzen
die Siemens-Ermittlungen und dieses erste Urteil nun das richtige Zeichen:
Nicht jedes Wirtschaftsdelikt kann mit einem Deal nach § 153a
Strafprozessordnung rechnen - also damit, wegen Geringfügigkeit
unspektakulär eingestellt zu werden. MAX HÄGLER
28 Jul 2008
## AUTOREN
Max Hägler
## ARTIKEL ZUM THEMA
Folgen des Siemens-Schmiergeldskandals: Von Pierer und Kleinfeld soll zahlen
Der Münchner Technologiekonzern verklagt elf ehemalige Spitzenmanager auf
Schadenersatz. Darunter auch: Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld.
Erstes Urteil im Siemens-Korruptionsprozess: Milde Strafe für Kronzeugen
In 49 Fällen von Untreue soll Ex-ICN-Manager Reinhard Siekaczek rund 50
Millionen Euro aus dem Konzern geschleust haben. Die Strafe: Zwei Jahre auf
Bewährung und 108.000 Euro Geldstrafe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.