# taz.de -- Bildung: Kita-Volksbegehren ist Senat zu teuer | |
> Der Senat erklärt das Volksbegehren für bessere Kitas für unzulässig, | |
> weil es ihm zu teuer ist. Damit beraube das Volk das Parlament seines | |
> Haushaltsrechts. Initiatoren wollen vors Verfassungsgericht ziehen und | |
> sammeln dafür Geld. | |
Eine bessere Betreuung für Kinder ist dem Senat zu teuer: "Wir sehen durch | |
das Kita-Volksbegehren das Budgetrecht des Parlamentes verletzt", sagte | |
Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des | |
Senates. Das Volksbegehren sei daher unzulässig. Die Berliner sollen also | |
nicht selbst an der Abstimmungsurne über die Forderungen der Initiatoren | |
entscheiden können. | |
Mit dem Volksbegehren soll die Betreuung in den Berliner Kindertagesstätten | |
besser werden: mehr Betreuer, mehr Zeit für die Kinder. Umstritten ist, was | |
das genau kosten würde. Es geht dabei etwa um die Frage: Wie viele Eltern | |
melden ihre Kinder zusätzlich in den Kitas an, wenn die Betreuung dort | |
deutlich besser wird? Die Initiatoren gehen von 1.000 zusätzlichen Kindern | |
aus und kommen auf Gesamtkosten für ihre Forderungen von 96 Millionen Euro | |
pro Jahr. Das entspricht knapp 0,5 Prozent des Gesamthaushaltes des Landes. | |
Der Senat dagegen geht davon aus, dass bei einer besseren Kinderbetreuung | |
deutlich mehr Kinder in die Kitas gehen würden. Und das würde dann richtig | |
teuer: 166 Millionen Euro müsste das Land dann pro Jahr zusätzlich | |
ausgeben, rechnet der Senat vor. Das sind dann schon 0,83 Prozent der | |
jährlichen Landesausgaben. | |
Wenn die Berliner das per Volksentscheid so beschließen würden, würde das | |
nach Ansicht des Senates die Rechte des Parlamentes zu stark beschneiden. | |
Schließlich ist das Parlament dafür zuständig, den Haushalt aufzustellen. | |
Wenn die Bürger so teure Ausgaben beschließen, bleibe zu wenig Spielraum | |
für die Abgeordneten, so Zöllner. | |
Die Landesverfassung sieht keine genaue Grenze vor, wie teuer ein | |
Volksbegehren werden darf. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat | |
diese Frage auch noch nicht entschieden. Zöllner verwies allerdings auf die | |
Entscheidungen von Gerichten anderer Bundesländer, die bei 0,5 bis 0,7 | |
Prozent des Haushaltes die Grenze sehen. | |
Die Initiatoren des Volksbegehrens sind über die Ablehnung empört und | |
wollen nun klagen. "Der Senat schiebt hanebüchene rechtliche Gründe vor, um | |
das Volksbegehren zu beerdigen", kritisiert Burkhard Entrup vom | |
Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten. Auch die Grünen | |
kritisierten, die Begründung des Senates sei "vorgeschoben". | |
Die Linkspartei kündigte an, einzelne Punkte aus dem Volksbegehren dennoch | |
umsetzen zu wollen, verteidigte aber zugleich die Entscheidung des Senates. | |
Nach Ansicht des Landesvorsitzenden Klaus Lederer ist es "notwendig für | |
Berlin, eine juristische Klärung herbeizuführen". Dafür wollen jetzt die | |
Initiatoren sorgen - sie sammeln Geld, um Anwalt und Gutachten für das | |
Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zahlen zu können. | |
26 Aug 2008 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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