# taz.de -- Krank durch Tonerstaub: Kündigung rechtens | |
> Ein an den Folgen von Tonerstaub chronisch erkrankter Mitarbeiter des | |
> Deutschen Roten Kreuzes (DRK) muss nach Gerichtsurteil seine Kündigung | |
> akzeptieren. | |
Bild: Unter Verdacht: Toner | |
BONN taz Der Angestellte T. C. *, der beim Landesverband Westfalen-Lippe | |
des DRK beschäftigt war, wurde von diesem wegen erheblicher Fehlzeiten | |
gekündigt. Der Diplom-Kaufmann war in diesem Jahr nur an zwölf Tagen an | |
seinem Arbeitsplatz. T. C. hatte daraufhin auf Feststellung der | |
Unwirksamkeit der Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Münster wies die | |
Klage am Montag zurück. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. | |
Bei T. C. sind erstmals im Jahr 2000 gesundheitlichen Beschwerden im | |
Zusammenhang mit Tonerstaub aufgetreten. Die Symptome verstärkten sich, als | |
er im September 2000 beim DRK eingestellt wurde und dort in der Nähe von | |
mehreren Laserdruckern und Kopierern arbeitete. Seitdem leidet T. C. unter | |
einer chronischen Bronchitis und Asthma. Im März 2006 erlitt der 36-jährige | |
einen Asthmaanfall und wurde auf der Intensivstation behandelt. Es folgte | |
eine Operation der chronisch vereiterten Nasennebenhöhlen. | |
Ende März 2007 stellte er daraufhin mit seinem Arzt einen Antrag auf | |
Berufsunfähigkeit. Ein Gutachten für die Unfallkasse des Bundes bescheinigt | |
T. C., es gebe "Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der | |
Entstehung der Erkrankung und einer berufsbedingten schädigenden Einwirkung | |
von Tonerstaub auf die Atemwege". Eine Entscheidung über T. C.s | |
Berufsunfähigkeit steht bislang aber noch aus. | |
Obwohl T. C. vom DRK ein Büro zugewiesen wurde, das weiter von den Druckern | |
entfernt lag, wurde er immer wieder krankgeschrieben, da die Beschwerden | |
anhielten. Für das DRK war dies Anlass für die im März 2008 ausgesprochene | |
krankheitsbedingte Kündigung. T. C. erwägt nun entweder beim | |
Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung zu gehen oder Revision beim | |
Bundesarbeitsgericht einzulegen. Vom DRK-Landesverband war keine | |
Stellungnahme zu erhalten. "Wir äußern uns nicht zu schwebenden Verfahren", | |
so DRK-Sprecherin Claudia Zebandt. | |
Die genauen gesundheitlichen Auswirkungen von Tonerstaub aus Laserdruckern | |
und Kopierern sind bis heute ungeklärt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, | |
dass die winzigen Nanopartikel über Atemwege und Blut direkt in Organe | |
gelangen und dort lokale Entzündungen verursachen können. "Aus | |
gesundheitlicher Sicht besteht die Vermutung, dass Personen mit einem | |
überempfindlichen Bronchialsystem verstärkt gegenüber Emissionen aus | |
Fotokopierern und Druckern reagieren", so Professor Volker | |
Mersch-Sundermann vom Universitätsklinikum Freiburg. Nach einer Studie der | |
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wirken Tonerfeinstäube | |
toxisch und krebserregend. Nach Angaben der EU-Kommission sterben jährlich | |
in Europa mehr als 288.000 Menschen durch Feinstaub, der unter anderem | |
durch Toner freigesetzt wird. | |
* Name ist der Redaktion bekannt | |
8 Sep 2008 | |
## AUTOREN | |
Marvin Oppong | |
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