Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Krank durch Tonerstaub: Kündigung rechtens
> Ein an den Folgen von Tonerstaub chronisch erkrankter Mitarbeiter des
> Deutschen Roten Kreuzes (DRK) muss nach Gerichtsurteil seine Kündigung
> akzeptieren.
Bild: Unter Verdacht: Toner
BONN taz Der Angestellte T. C. *, der beim Landesverband Westfalen-Lippe
des DRK beschäftigt war, wurde von diesem wegen erheblicher Fehlzeiten
gekündigt. Der Diplom-Kaufmann war in diesem Jahr nur an zwölf Tagen an
seinem Arbeitsplatz. T. C. hatte daraufhin auf Feststellung der
Unwirksamkeit der Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Münster wies die
Klage am Montag zurück. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Bei T. C. sind erstmals im Jahr 2000 gesundheitlichen Beschwerden im
Zusammenhang mit Tonerstaub aufgetreten. Die Symptome verstärkten sich, als
er im September 2000 beim DRK eingestellt wurde und dort in der Nähe von
mehreren Laserdruckern und Kopierern arbeitete. Seitdem leidet T. C. unter
einer chronischen Bronchitis und Asthma. Im März 2006 erlitt der 36-jährige
einen Asthmaanfall und wurde auf der Intensivstation behandelt. Es folgte
eine Operation der chronisch vereiterten Nasennebenhöhlen.
Ende März 2007 stellte er daraufhin mit seinem Arzt einen Antrag auf
Berufsunfähigkeit. Ein Gutachten für die Unfallkasse des Bundes bescheinigt
T. C., es gebe "Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der
Entstehung der Erkrankung und einer berufsbedingten schädigenden Einwirkung
von Tonerstaub auf die Atemwege". Eine Entscheidung über T. C.s
Berufsunfähigkeit steht bislang aber noch aus.
Obwohl T. C. vom DRK ein Büro zugewiesen wurde, das weiter von den Druckern
entfernt lag, wurde er immer wieder krankgeschrieben, da die Beschwerden
anhielten. Für das DRK war dies Anlass für die im März 2008 ausgesprochene
krankheitsbedingte Kündigung. T. C. erwägt nun entweder beim
Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung zu gehen oder Revision beim
Bundesarbeitsgericht einzulegen. Vom DRK-Landesverband war keine
Stellungnahme zu erhalten. "Wir äußern uns nicht zu schwebenden Verfahren",
so DRK-Sprecherin Claudia Zebandt.
Die genauen gesundheitlichen Auswirkungen von Tonerstaub aus Laserdruckern
und Kopierern sind bis heute ungeklärt. Es ist wissenschaftlich erwiesen,
dass die winzigen Nanopartikel über Atemwege und Blut direkt in Organe
gelangen und dort lokale Entzündungen verursachen können. "Aus
gesundheitlicher Sicht besteht die Vermutung, dass Personen mit einem
überempfindlichen Bronchialsystem verstärkt gegenüber Emissionen aus
Fotokopierern und Druckern reagieren", so Professor Volker
Mersch-Sundermann vom Universitätsklinikum Freiburg. Nach einer Studie der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wirken Tonerfeinstäube
toxisch und krebserregend. Nach Angaben der EU-Kommission sterben jährlich
in Europa mehr als 288.000 Menschen durch Feinstaub, der unter anderem
durch Toner freigesetzt wird.
* Name ist der Redaktion bekannt
8 Sep 2008
## AUTOREN
Marvin Oppong
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umweltzone Ruhrgebiet: Vom Winde verweht
Um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, richten immer mehr Städte
Umweltzonen ein. Ab 1. Januar ist das Ruhrgebiet dabei. Der Effekt wird
unterschiedlich bewertet.
Verkaufsverbot 60-Watt-Glühbirnen: Sparlampen werden gesünder
Immer mehr Modelle enthalten Quecksilber nur noch in gebundener Form,
erklärt Stiftung Warentest. So könne Gift schwerer aus gebrochenen Lampen
entweichen.
Gesundheitsrisiko Drucker: Dreckschleuder im Büro
Husten, Atemnot und Bindehautreizung? Forscher widerlegen, dass der
Feinstaub aus den Tonerkassetten von Druckern stammt. Eine Entwarnung ist
das jedoch nicht.
Druckeremissionen: Berufsunfähig durch Laserstaub
Obwohl Laserdrucker Gifte und Feinstaub emittieren, ist über die Gefahren
durch Tonerstaub kaum etwas bekannt
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.