# taz.de -- Stillen besser als Fleischpüree: Hipp verzichtet auf irritierende … | |
> Der Hersteller wird auf Druck der Bremer Verbraucherzentrale nicht mehr | |
> behaupten, Babys brauchten Fleisch. Ernährungsstudien belegen, dass sechs | |
> Monate Stillen besser ist als Babynahrung. | |
Bild: Phantasie besser auf der Leinwand als im Werbespot: Oberbabybreier Claus … | |
BREMEN taz Der Babynahrungskonzern Hipp wird nicht mehr behaupten, "das | |
intensive Wachstum des Babys fordert nach dem vierten Monat die Erweiterung | |
des Speiseplans um Fleisch-/Gemüsemahlzeiten, den Menüs". Mit diesem Satz | |
hatte der Konzern Produkte wie sein püriertes "Bio-Putenfleisch" beworben, | |
zum Ärger der Bremer Verbraucherzentrale. Die wollte das Unternehmen gerade | |
auf Unterlassung verklagen, da gab der Konzern nach und übermittelte per | |
Fax von selbst eine entsprechende Erklärung. | |
Mit seiner Werbung stand Hipp im Widerspruch zu allem, was einschlägige | |
Institutionen empfehlen. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung über | |
das Bundesinstitut für Risikoforschung, die Nationale Stillkommission bis | |
hin zur Weltgesundheitsorganisation: Alle sind sich einig, dass eine | |
Mindest-Stilldauer von sechs Monaten die beste Voraussetzung für eine | |
optimale Nährstoffversorgung und die Vermeidung von Allergien, der | |
Glutenunverträglichkeit Zöliakie und Diabetes darstellt. | |
Regina Aschmann von der Bremer Verbraucherzentrale - mit ihrem | |
800.000-Euro-Etat ist sie die mit Abstand kleinste der Republik - stößt | |
sich vor allem an der Formulierung "fordert" in der Hipp-Werbung. Damit | |
werde gerade jungen, unerfahrenen Eltern suggeriert, dass sie ihren Kindern | |
andernfalls die für eine optimale Entwicklung erforderliche Ernährung | |
vorenthielten. | |
Hipp gilt wegen seiner konsequenten Verwendung von biologisch produzierten | |
Rohstoffen bislang als qualitativ zuverlässiger Anbieter. Allerdings musste | |
die Baden-Württembergische Verbraucherzentrale bereits vergangenes Jahr | |
eine Abmahnung gegen die zu Hipp gehörende Marke Bebivita durchsetzen: Der | |
Niedrigpreis-Anbieter hatte seine "Menüs" für vier Monate alte Babys mit | |
ähnlich irreführenden Slogans beworben. Hipp versicherte am Donnerstag auf | |
Anfrage, dass nie die Absicht bestand, "das Stillen zu diskriminieren". | |
Zudem sei "die beanstandete Aussage" sofort auf der Homepage geändert | |
worden. | |
In der Tat ist dort mittlerweile ein modifizierter Werbe-Slogan zu finden: | |
Die "feinstpürierten Hipp-Fleischzubereitungen" seien "nach dem vierten | |
Monat ideal zur Ergänzung von Gemüse und Beilagen für eine komplette | |
Mahlzeit". Das suggeriert ebenfalls eine gewisse Notwendigkeit - wer will | |
seinem Kind schon eine "komplette" Mahlzeit vorenthalten -, ist aber nach | |
Einschätzung der Bremer Verbraucherzentrale juristisch nicht zu | |
beanstanden. | |
30 Oct 2008 | |
## AUTOREN | |
Henning Bleyl | |
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