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# taz.de -- Freilandeier aus dem Stall: Vogelgrippe ist Schuld
> Tierschützer haben Recht: Manchmal kommen Freiland-Eier aus dem Stall.
> Doch die Eier-Kennzeichnung war möglicherweise zulässig. Ermöglichst wird
> das Schlupfloch durch die Vogelgrippe.
Bild: Machen Freigänge alle paar Wochen ihre Eier schon zu Freilandprodukten?
Es sind schwere Vorwürfe, die die Tierschutzorganisation Peta in der
vergangenen Woche erhoben hatte: Eier aus Käfig- und Bodenhaltung seien von
der Erzeugergesellschaft Landkost-Ei im brandenburgischen Spreenhagen
massenhaft als Freiland-Ware deklariert worden. Bei der Staatsanwaltschaft
Potsdam erstattete Peta Anzeige. Untermauert wurden die Vorwürfe mit
Aufnahmen von dicht gedrängten Hühnern, die aus dem Sommer stammen sollen.
Der betroffene Betrieb weist den Vorwurf der Falsch-Etikettierung zurück -
bestreit aber nicht, dass die Hühner überwiegend im Stall gehalten werden.
Das sei in der Region wegen der Vogelgrippegefahr seit einem Jahr
vorgeschrieben. Wie Landkost-Anwalt Walter Scheuerl der taz sagte, hätten
die Tiere "zwischendurch für drei, vier, fünf Tage" Zugang zur Außenfläche
gehabt. Die Abstände zwischen diesen Freigängen seien stets kleiner als
zwölf Wochen gewesen. Durch diesen Trick kann das Unternehmen die Eier
weiterhin als Freiland-Eier verkaufen. Denn nach den Regeln gelten Hühner,
die wegen Vogelgrippegefahr eingesperrt werden, für eine Übergangszeit von
zwölf Wochen weiterhin als Freiland-Hennen.
Die Rewe-Gruppe ist von dieser Argumentation offenbar nicht überzeugt.
Während die Bio-Eier eines anderen beschuldigten Produzenten wieder ins
Sortiment aufgenommen wurden, weil die Vorwürfe ausgeräumt seien, kaufe der
Einzelhandelskonzern weiterhin keine Eier von Landkost, sagte Sprecher
Andreas Krämer der taz. "Da sind noch zu viele Fragen offen."
Tatsächlich ist fraglich, ob die Voraussetzung für den Landkost-Trick - die
kurzen Freigänge - überhaupt rechtmäßig waren. Während Landkost-Anwalt
Scheuerl behauptet, diese seien "mit Duldung der Amtstierärzte" erfolgt,
verweist der zuständige Veterinäramtsleiter Thomas Maczek darauf, dass für
Spreenhagen im Mai 2006 die Stallpflicht angeordnet wurde. "Das ist seitdem
nie widerrufen oder aufgehoben worden. Das gilt bis heute." Es wäre zwar
möglich gewesen in bestimmten Zeiträumen Ausnahmen zu beantragen - auch
zwischen März und Oktober diese Jahres wäre eine solche Gelegenheit
gewesen. Aber Landkost habe offiziell nichts beantragt. Und wenn die
Behörde eine Ausnahme erlaubt hätte, dann bis auf Widerruf und nicht bloß
für einige Tage.
Bei den sieben oder acht Kontrollen, die Maczek seit März in Spreenhagen
durchgeführt hat, sei ihm kein Verstoß aufgefallen - die Tiere saßen
vorschriftsmäßig im Stall. Und was passiert, wenn die Tiere trotz
Freilaufverbot draußen sind? "Wenn das nicht amtlich zur Kenntnis kommt,
ist das irrelevant." Auch Landkost ist sich offenbar bewusst, dass ihr
Vorgehen nicht korrekt ist: "Da muss es nur einen missgünstigen Bauern
geben", und das Unternehmen habe Ärger am Hals, sagt Anwalt Scheuerl.
Von den zuständigen Behörden selbst droht aber offenbar keine Gefahr.
Während das Veterinäramt nur darauf achtet, dass die Tiere eingesperrt
sind, überprüft das brandenburgische Landesamt für Verbraucherschutz, ob
sie regelmäßig Freigang haben. Das wird in Stalljournalen dokumentiert, die
von den Betrieben geführt und bei Kontrollen überprüft werden, sagt Petra
Schiwietz vom Landesamt. Zwar gibt es nach ihrer Aussage einen "direkten
Draht" zum Veterinäramt - doch der Widerspruch, dass die Tiere einerseits
eingesperrt sein sollten, andererseits aber regelmäßig nach draußen
mussten, fiel offenbar niemandem auf.
Zumindest der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen
(KAT), der für die Zertifizierung der Eier zuständig ist, scheint es als
Problem erkannt zu haben, dass Eier als Freiland-Ware deklariert werden,
obwohl die Hennen die meiste Zeit im Stall stehen. Bislang sei dies wegen
der zwölfwöchigen Übergangsfrist gesetzlich gedeckt. "Aber das werden wir
nicht mehr akzeptieren", sagt Sprecher Caspar von der Crone. "Für mich ist
das keine Freilandhaltung." KAT wolle die Kriterien ändern, um in Zukunft
solche Fälle auszuschließen.
Die private Kontrollorganisation, die von Unternehmen der Eierwirtschaft
gegründet wurde, habe Landkost zuletzt Anfang des Jahres kontrolliert. Auch
damals waren die Tiere im Stall.
5 Dec 2008
## AUTOREN
F. Werdermann
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