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# taz.de -- Bessere Bezahlung in Weiterbildung: Mindestlohn für Akademiker
> Wer in der Weiterbildung arbeitet bekommt in Zukunft einen Mindestlohn.
> Die Branche wurde in das Entsendegesetz aufgenommen. Honorarkräfte
> profitieren nicht davon.
Bild: Haben künftig mehr in der Tasche: Lehrer in der Weiterbildung.
Rainer Vollbrecht (60) ist ein engagierter Lehrer in einem
Weiterbildungsinstitut. 1.600 Euro brutto verdient er im Monat. Das wird
bald etwas mehr werden. "Der Mindestlohn ist für mich ein kleiner Sprung",
sagt der Diplompädagoge aus Rostock.
Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, auch für die
Weiterbildungsbranche einen Mindestlohn einzuführen. Nach Angaben der
Gewerkschaft Ver.di sind 23.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte,
die als Lehrer, Sozialpädagogen oder Handwerksmeister Jugendliche aus- und
Arbeitslose weiterbilden, von der Maßnahme betroffen. Die vereinbarten
Mindestlöhne entsprechen den untersten Tariflöhnen. Diese liegen in der
Weiterbildung je nach Tätigkeit bei mindestens 10,71 Euro im Westen
Deutschlands und bei 9,53 im Osten.
Statt seines bisherigen Gehalts von 1.600 Euro wird Rainer Vollbrecht
künftig 1.845 Euro brutto für seine Arbeit als Sozialpädagoge und Lehrer
bekommen. Seine Kollegen im Westen sollen voraussichtlich 2.235 Euro
erhalten.
Der neue Lohn entspricht zwar nicht Vollbrechts Gehalt von einst. Bis vor
acht Jahren bekam er für die gleiche Arbeit knapp eintausend Euro mehr.
Doch seine Firma musste die Löhne drastisch senken. Zu groß war die
Konkurrenz auf dem privaten Aus- und Fortbildungsmarkt.
Auch sein Kollege Jan Hintzpeter (39), der als Malermeister benachteiligte
Jugendliche ausbildet, beurteilt die Neuregelung zum Mindestlohn positiv:
"Dadurch wird die Auftragslage für die Firma in Zukunft sicherer." Die
Einführung von Mindestlöhnen in der Weiterbildungsbranche wird den
Preiskampf um Aufträge deutlich entschärfen.
Kurse für Arbeitslose oder Jugendliche, die keine Stelle finden, werden in
der Regel von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezahlt. Diese sei
verpflichtet, die Haushaltsmittel wirtschaftlich einzusetzen, so
BA-Sprecherin Anja Hut. Deshalb werden die Aufträge von der Agentur für
private Unternehmen ausgeschrieben.
Die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Neben der
Qualität des Unterrichts spiele dabei auch der Preis eine entscheidende
Rolle, so die Agentursprecherin. Wie viel die Unternehmen ihren
Angestellten bezahlen, überprüfe die Arbeitsagentur dabei nicht.
In der Branche führte dieses Verfahren in der Vergangenheit zu drastisch
sinkenden Löhnen für das zumeist akademisch ausgebildete Lehrpersonal. "Es
gab Unternehmen, die nur noch 1.200 Euro und weniger bezahlt haben, um den
Auftrag zu bekommen", berichtet Helmuth Kramer, Betriebsratsvorsitzender
des DGB-Berufsfortbildungswerks.
Horst Palik, Vorsitzender des Bundesverbandes Berufliche Bildung, begrüßt
deshalb die Einführung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche:
"Niemand kann verantworten, dass Akademiker mit einer Bezahlung von
deutlich unter 1.500 Euro brutto nach hause gehen", sagte er der taz.
Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, müssen Unternehmen, die sich um einen
Ausbildungsauftrag der Arbeitsagentur bewerben, künftig eine Erklärung
unterschreiben, in der sie versichern, Mindestlöhne zu bezahlen.
Die vielen tausend freiberuflichen Honorarkräfte in der Branche, die sich
selbst kranken- und rentenversichern müssen, haben allerdings auch
weiterhin das Nachsehen. Für sie wird der Mindestlohn nicht gelten. Obwohl
auch diese Lehrenden meist einen Uniabschluss haben, werden die je nach
Fach üblichen Stundensätze zwischen 15 und 30 Euro nicht steigen, hieß es
bei der Rackow-Schule in Berlin.
23 Jan 2009
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Weiterbildung
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