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# taz.de -- EU-Urteil zum Asyl: Hoffnung für Flüchtlinge
> Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof können mehrere
> tausend Bürgerkriegsflüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde,
> hierzulande nun doch ein Bleiberecht erhalten.
Bild: Wurden vom EuGH erhört: Protestierende gegen Abschiebungen.
BERLIN/LUXEMBURG taz/afp Mehrere tausend Bürgerkriegsflüchtlinge
hierzulande können nach Einschätzung der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl
auf eine Verbesserung ihres Bleiberechts hoffen. Hintergrund ist ein
Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag in
Luxemburg verkündet hat. Danach müssen Flüchtlinge nicht zwingend
nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland persönlich von "willkürlicher
Gewalt" bedroht sind.
"Das ist ein sensationelles Urteil", sagte Karl Kopp, Europareferent von
Pro Asyl, der taz. Das Urteil gebe Flüchtlingen aus Ländern wie
Afghanistan, Irak und Somalia, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die
Aussicht, mit Hilfe eines Folgeantrags nun doch einen Schutzstatus zu
erreichen.
Flüchtlinge, die nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention
erfüllen, dürfen in Europa unter ganz bestimmten Umständen trotzdem nicht
abgeschoben werden. Der sogenannte subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn die
Flüchtlinge nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention
schutzbedürftig sind. Das gilt insbesondere bei drohender Folter,
Todesstrafe und "willkürlicher Gewalt".
Im konkreten Fall war ein Ehepaar aus dem Irak in die Niederlande geflohen
und hatte dort geltend gemacht, bei einer Rückkehr drohe ihnen willkürliche
Gewalt. Der Mann hatte im Irak für einen britischen Sicherheitsdienst
gearbeitet und deswegen Drohbriefe bekommen. Ein Onkel, der für dieselbe
Organisation gearbeitet hatte, war bei einem Anschlag ums Leben gekommen.
Dennoch kamen die niederländischen Behörden zu dem Schluss, das Paar habe
eine individuelle Bedrohung nicht ausreichend begründet.
Nach dem Luxemburger Urteil ist dies jedoch auch nicht zwingend
erforderlich. Schließlich sei es gerade kennzeichnend für "willkürliche
Gewalt", dass sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je
größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto
weniger müssten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen,
heißt es in dem Urteil. Umgekehrt reiche ein geringeres Ausmaß an
allgemeiner willkürlicher Gewalt aus, wenn der Flüchtling glaubhaft machen
kann, dass er auch aufgrund persönlicher Umstände bedroht ist.
"Der EuGH schließt eine Schutzlücke in Deutschland und Europa", sagte
Pro-Asyl-Europareferent Kopp. Mit dem Urteil werde eine über Jahrzehnte
aufgebaute Blockade gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland
aufgelöst. Es gebe Bürgerkriegsflüchtlingen, denen die EU-Mitgliedsstaaten
den Asylstatus versagt hätten, neue Hoffnung.
Auch in Deutschland sei der subsidiäre Schutz bislang eng ausgelegt worden,
sagte der deutsche Sprecher des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Stefan
Telöken. Die hohen Hürden habe der EuGH nun gesenkt. Über den konkreten
Fall müssen nun die Gerichte in den Niederlanden abschließend entscheiden.
(AZ: C-465/07)
18 Feb 2009
## AUTOREN
Sabine am Orde
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