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# taz.de -- mietobergrenzen: Rechtswidrig gespart
> Manche Hartz IV-EmpfängerInnen bekamen in Bremen zu wenig Miete bezahlt,
> sagt jetzt das Oberverwaltungsgericht. Doch profitieren kann von dem
> Urteil nur, wer Widerspruch eingelegt hat
Bild: Wer laut Bagis zu viel zahlt, muss ausziehen. Jetzt aber hat das OVG die …
Bremen hat in der Vergangenheit Hartz IV-EmpfängerInnen mitunter zu wenig
Wohngeld gezahlt. Das ist der Tenor eines jetzt gefällten Leiturteils des
Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG), und so hat es auch das Sozialgericht
Bremen vor kurzem verkündet. Das heißt allerdings nicht, dass Betroffene
deswegen jetzt höhere Mieten erstattet bekommen. Rückwirkende Zahlungen
kennt das Sozialrecht im Regelfall nicht, sagt die Sprecherin des
Sozialressorts Petra Kodré. Und so kann von dem OVG-Urteil - dessen
detaillierte Begründung noch aussteht - nur profitieren, wer seinerzeit
selbst Widerspruch gegen einen Bescheid der Bagis eingelegt hat.
Im konkreten Fall ging es um einen Alleinstehenden, der, als es ihn
beruflich nach Walle verschlug, eine 48 Quadratmeter große Wohnung in Walle
bezog, zum Preis von 378 Euro. Als er arbeitslos wurde, bewilligte ihm die
Bagis für das fragliche erste Halbjahr 2005 lediglich eine Kaltmiete von
245 Euro, später stieg der Satz auf 265 Euro. Der Rest musste vom
Arbeitslosengeld bestritten werden. Das OVG sprach ihm nun zehn Prozent
mehr Wohngeld zu - also 291,50 Euro. Die tatsächliche Miete wird weiterhin
nicht bezahlt. Auch einen Umzug hält das Gericht für zumutbar.
Das Urteil gilt analog für alle offenen Verfahren dieses Zeitraums, sagte
Gerichtssprecher Hans Alexy. Wie viele das sind, vermochten aber weder das
Gericht, noch die Bagis oder die Sozialbehörde zu sagen. Dort geht man
davon aus, dass es "nicht viele" sein werden. Über die Höhe jetzt fällig
werdender Nachzahlungen gibt es aber keine Schätzungen. Beim OVG stehen
momentan 125 Berufungsverfahren an - doch die betreffen die ganze
Bandbreite der Sozialgesetze. Der Erwerbslosenverband schätzt, dass 1.500
Haushalten schon im ersten Halbjahr 2005 das Wohngeld gekürzt wurde.
Das Urteil gilt zunächst nur für diesen Zeitraum - und auch nur für so
genannte "Single-Wohnungen" im Bremer Westen. Dort war "ein ausreichendes
Angebot an angemessenen Wohnungen" zum staatlich festgelegten Preis
seinerzeit "nicht vorhanden", so das Urteil. Kommt man zu dem Ergebnis,
dass sich der dortige Wohnungsmarkt hernach nicht wesentlich verändert hat,
sind analoge Entscheidungen für die Zeit seit Sommer 2005 zu erwarten. Auch
später vorgenommene Wohngeldkürzungen wären dann nicht rechtens. Beim
Erwerbslosenverband geht man davon aus, dass die Entscheidung zumindest für
das ganze Stadtgebiet anwendbar ist.
Das OVG stützt sich dabei auf das Gutachten der Gewos von 2005, da für
Bremen kein Mietspiegel existiert. Das Sozialgericht hatte jüngst diese
Untersuchung als inzwischen veraltet und methodisch unsauber eingestuft. Im
Sozialressort geht man davon aus, dass ein Drittel aller Wohnungen in
Bremen auch für Hartz IV-EmpfängerInnen bezahlbar sind.
20 Feb 2009
## AUTOREN
Jan Zier
Jan Zier
## TAGS
Wohngeld
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