# taz.de -- mietobergrenzen: Rechtswidrig gespart | |
> Manche Hartz IV-EmpfängerInnen bekamen in Bremen zu wenig Miete bezahlt, | |
> sagt jetzt das Oberverwaltungsgericht. Doch profitieren kann von dem | |
> Urteil nur, wer Widerspruch eingelegt hat | |
Bild: Wer laut Bagis zu viel zahlt, muss ausziehen. Jetzt aber hat das OVG die … | |
Bremen hat in der Vergangenheit Hartz IV-EmpfängerInnen mitunter zu wenig | |
Wohngeld gezahlt. Das ist der Tenor eines jetzt gefällten Leiturteils des | |
Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG), und so hat es auch das Sozialgericht | |
Bremen vor kurzem verkündet. Das heißt allerdings nicht, dass Betroffene | |
deswegen jetzt höhere Mieten erstattet bekommen. Rückwirkende Zahlungen | |
kennt das Sozialrecht im Regelfall nicht, sagt die Sprecherin des | |
Sozialressorts Petra Kodré. Und so kann von dem OVG-Urteil - dessen | |
detaillierte Begründung noch aussteht - nur profitieren, wer seinerzeit | |
selbst Widerspruch gegen einen Bescheid der Bagis eingelegt hat. | |
Im konkreten Fall ging es um einen Alleinstehenden, der, als es ihn | |
beruflich nach Walle verschlug, eine 48 Quadratmeter große Wohnung in Walle | |
bezog, zum Preis von 378 Euro. Als er arbeitslos wurde, bewilligte ihm die | |
Bagis für das fragliche erste Halbjahr 2005 lediglich eine Kaltmiete von | |
245 Euro, später stieg der Satz auf 265 Euro. Der Rest musste vom | |
Arbeitslosengeld bestritten werden. Das OVG sprach ihm nun zehn Prozent | |
mehr Wohngeld zu - also 291,50 Euro. Die tatsächliche Miete wird weiterhin | |
nicht bezahlt. Auch einen Umzug hält das Gericht für zumutbar. | |
Das Urteil gilt analog für alle offenen Verfahren dieses Zeitraums, sagte | |
Gerichtssprecher Hans Alexy. Wie viele das sind, vermochten aber weder das | |
Gericht, noch die Bagis oder die Sozialbehörde zu sagen. Dort geht man | |
davon aus, dass es "nicht viele" sein werden. Über die Höhe jetzt fällig | |
werdender Nachzahlungen gibt es aber keine Schätzungen. Beim OVG stehen | |
momentan 125 Berufungsverfahren an - doch die betreffen die ganze | |
Bandbreite der Sozialgesetze. Der Erwerbslosenverband schätzt, dass 1.500 | |
Haushalten schon im ersten Halbjahr 2005 das Wohngeld gekürzt wurde. | |
Das Urteil gilt zunächst nur für diesen Zeitraum - und auch nur für so | |
genannte "Single-Wohnungen" im Bremer Westen. Dort war "ein ausreichendes | |
Angebot an angemessenen Wohnungen" zum staatlich festgelegten Preis | |
seinerzeit "nicht vorhanden", so das Urteil. Kommt man zu dem Ergebnis, | |
dass sich der dortige Wohnungsmarkt hernach nicht wesentlich verändert hat, | |
sind analoge Entscheidungen für die Zeit seit Sommer 2005 zu erwarten. Auch | |
später vorgenommene Wohngeldkürzungen wären dann nicht rechtens. Beim | |
Erwerbslosenverband geht man davon aus, dass die Entscheidung zumindest für | |
das ganze Stadtgebiet anwendbar ist. | |
Das OVG stützt sich dabei auf das Gutachten der Gewos von 2005, da für | |
Bremen kein Mietspiegel existiert. Das Sozialgericht hatte jüngst diese | |
Untersuchung als inzwischen veraltet und methodisch unsauber eingestuft. Im | |
Sozialressort geht man davon aus, dass ein Drittel aller Wohnungen in | |
Bremen auch für Hartz IV-EmpfängerInnen bezahlbar sind. | |
20 Feb 2009 | |
## AUTOREN | |
Jan Zier | |
Jan Zier | |
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Wohngeld | |
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