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# taz.de -- Polizeigewalt am 1. Mai: Mildes Urteil, kurzer Prozess
> Ein Polizist, der am 1. Mai 2008 einen taz-Journalisten geschlagen hat,
> ist zu einer Mindestgeldstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und
> Gericht verzichten auf ein öffentliches Verfahren.
Bild: Manch einer war am 1. Mai 2008 nicht zimperlich. Zumindest ein Polizist m…
Der Polizeibeamte, der den taz-Redakteur Bert Schulz am 1. Mai 2008 ins
Gesicht geschlagen hat, ist verurteilt worden. 90 Tagessätze wegen
Körperverletzung im Amt, lautet der Richterspruch. Das Urteil erging nach
Angaben eines Justizsprechers bereits im vergangenen Oktober. Es erfolgte
per Strafbefehl, das heißt, es gab keine mündliche Gerichtsverhandlung. Der
Geschädigte, Schulz, erfuhr davon nichts. Auch nicht davon, dass der Fall
seit Anfang Februar durch Rechtskraft des Urteils abgeschlossen ist.
Das rasante Vorgehen der Justiz lässt in Strafverteidigerkreisen vermuten,
dass man den Fall offenbar ohne Öffentlichkeit schnell vom Tisch haben
wollte. Denn so viel ist gewiss: Eine mündliche Gerichtsverhandlung wäre
von einem großen Medienaufgebot begleitet gewesen. Schließlich hatten am 1.
Mai gleich zwei taz-Journalisten die Fäuste von Polizisten zu spüren
bekommen.
Bert Schulz, Chef vom Dienst, und Gereon Asmuth, Leiter der
Berlin-Redaktion, waren am 1. Mai in Kreuzberg unterwegs, um die Ereignisse
zu beobachten. Nach dem Vorfall auf der Skalitzer Straße hatten Schulz und
Asmuth Strafanzeige gegen die unbekannten Beamten wegen des Vorwurfs der
Körperverletzung im Amt erstattet. Im Fall von Asmuth ist das Verfahren
jetzt eingestellt worden, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden
konnte. Die Begründung der Staatsanwaltschaft flatterte dem Leiter der
Berlin-Redaktion letzte Woche in Form eines ausführlichen Schreibens ins
Haus.
Anders im Fall von Schulz. Der erfuhr vom Ausgang des Verfahrens von Amts
wegen überhaupt nichts. Auch nicht, dass der schlagende Beamte von
Polizeikollegen identifiziert worden war. Er wurde auf Polizeivideos von
der Tat daran erkannt, dass er einen besonderen Ausrüstungsgegenstand dabei
hatte. "Dabei handelte es sich um Pfefferspray", so Justizsprecher Michael
Grunwald zur taz.
Dadurch, dass der Prozess auf schriftlichem Weg durch einen Strafbefehl
abwickelt wurde, wurde Schulz die Möglichkeit genommen, als Nebenkläger
aufzutreten. In einem Verfahren vor Gericht hätte Schulz zudem einen Antrag
auf Schadenersatz für die erlittene Köperverletzung stellen können. Bei
einem "Adhäsionsverfahren" wäre die zivilrechtliche Forderung in dem
Strafprozess gleich miterledigt worden. Jetzt müsste der taz-Redakteur vor
ein Zivilgericht ziehen, um Schmerzensgeld für seine blutige Nase und
geschwollene Lippe geltend zu machen.
Dass Verfahren per Strafbefehl abgewickelt werden, ist nichts Besonderes.
"Das ist aber eher die klassische Art, kleine Verfahren zu erledigen, oder
wenn Prominente angeklagt sind, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen",
sagt der langjährige Strafverteidiger Hans-Joachim Ehrig. Bei Verfahren
wegen Körperverletzung im Amt sei das eher unüblich. Wenn es überhaupt mal
zur Anklage komme, so Ehrigs Erfahrung, setzten sich die beschuldigten
Polizisten gegen den Vorwurf in einem mündlichen Prozess zur Wehr, statt
die Anklage in einem Strafbefehl wie im vorliegenden Fall kleinlaut zu
akzeptieren. Ehrig ist überzeugt, dass um den Fall kein Aufheben gemacht
werden sollte. Warum sonst sei die Öffentlichkeit nicht über den Ausgang
informiert worden?
Nicht nur der Medienrummel blieb dem 27-jährigen Beamten erspart, auch beim
Strafmaß kam er billig davon. 90 Tagessätze seien das denkbar mildeste
Urteil, das bei einer Körperverletzung im Amt herauskommen könne, sagt
Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. "Erst
ab 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis."
24 Feb 2009
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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