Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Polizei-Übergriff: Untersuchung fortgesetzt
> Gut einen Monat nach den Polizeiübergriffen auf zwei taz-Redakteure
> wurden die beiden Opfer als Zeugen vernommen. Dabei zeigt sich: Die
> Videoaufnahmen der Polizei vom 1. Mai belegen zumindest einen Faustschlag
Im Fall der von Polizisten geschlagenen taz-Redakteure laufen die
Ermittlungen offenbar auf Hochtouren. Am Montag wurden die zwei Opfer
getrennt voneinander insgesamt sieben Stunden von einer Beamtin des
Landeskriminalamts als Zeugen vernommen. Dabei wurden ihnen auch mehrere
Videos gezeigt. "Teile des Vorfalls sind deutlich zu sehen", sagt Bert
Schulz, Chef vom Dienst der Berlin-Redaktion. Schulz hat am 1. Mai zweimal
eine Polizeifaust ins Gesicht bekommen. Der Leiter der Berlin-Redaktion,
Gereon Asmuth, war einmal geschlagen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft
ermitteln wegen Körperverletzung im Amt.
Der Vorfall hatte sich am 1. Mai gegen 23.50 Uhr am Rande des Myfests
ereignet (taz berichtete). Asmuth und Schulz befanden sich an der Skalitzer
Ecke Manteuffelstraße, um die Scharmützel unter der Hochbahn zu beobachten.
Die Redakteure, die nicht als Journalisten zu erkennen waren, standen
abgesetzt von der Menschenmenge mit zwei Männern zusammen. "Auf dem Video
ist zu sehen, wie mir ein Polizist mit weißem Helm en passant im
Vorbeigehen die Faust ins Gesicht haut", so Schulz. Die meisten anderen
Polizisten hätten dunkle Helmüberzüge getragen. Kollege Asmuth war Zeuge
des Vorfalls. Aus den Aufnahmen gehe hervor, dass der Polizeischläger
einfach weiterlief und versuchte, einen jungen Mann festzunehmen. "Dadurch
ist der Beamte ziemlich lange im Bild", so Schulz. "Seine Polizeikollegen
müssten ihn eigentlich identifizieren können."
In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass Schläger in Uniform nur
schwer zur Verantwortung zu ziehen sind, weil die Truppe aus Corpsgeist
zusammenhält. Die gleichaussehenden Schutzanzüge und Helme machen sie für
Außenstehende ununterscheidbar. Deshalb fordern Bürgerrechtsgruppen schon
lange, die Demonstrationseinheiten mit inviduellen Kennzeichen
auszustatten. Doch die von Rot-Rot in Aussicht gestellte Reform blieb 2005
auf halben Wege stecken: Einzige Neuerung war, dass die aus zehn Beamten
bestehenden Kleingruppen durch ein gemeinsames Kennzeichen von anderen
Kleingruppen unterscheidbar sind.
Polizeipräsident Dieter Glietsch hat mehrfach angekündigt, die individuelle
Kennzeichnungspflicht sofort einzuführen, wenn es einen Fall gebe, in dem
Beamte wegen mangelnder Identifizierbarkeit nicht belangt werden könnten.
Bislang sei ihm so ein Fall nicht untergekommen, so Glietsch erst kürzlich
wieder in einem taz-Gespräch.
Bei ihrer Vernehmung wurden die taz-Redakteure auch mit einem eineinhalb
Seiten langen Fragebogen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. "Nicht nur
die Polizei, auch die Staatsanwaltschaft scheint großes Interesse an der
Aufklärung zu haben", stellt Asmuth fest. Beeindruckt hat ihn auch der
Zusammenschnitt von ingesamt fünf Polizeivideos. "Es ist frappierend, was
man auf den Bildern alles sieht. Dort aber, wo es dunkel ist oder eine
dichte Menschenmenge steht, funktioniert auch die Polizeikamera nicht." Die
von der "Einsatzgruppe Video" erstellte Schau steht übrigens unter dem
lateinischen Motto: "Quod erat demonstrandum". Zu Deutsch: was zu beweisen
war.
27 May 2008
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.