# taz.de -- NPD-Präsidentschaftskandidat: Rechtes Geklampfe fürs höchste Amt | |
> Liedermacher Rennicke soll für die NPD gegen Horst Köhler antreten. Die | |
> Partei betont, dass ihm das Bundesverfassungsgericht im März 2008 seine | |
> braunen Reime hat durchgehen lassen. | |
Bild: Das ist nicht Frank Rennicke. Aber womöglich einer aus seinem Fanclub. | |
FREIBURG taz Die NPD hat am Wochenende den rechtsradikalen Liedermacher | |
Frank Rennicke als ihren Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten | |
benannt. Die Partei weist darauf hin, dass eine Verurteilung Rennickes | |
wegen Volksverhetzung vom Bundesverfassungsgericht schon im Vorjahr | |
aufgehoben wurde. Karlsruhe hatte dies nicht bekannt gemacht. | |
Frank Rennicke, Jahrgang 1964, versteht sich als nationaler Liedermacher. | |
Musikalisch orientiert er sich an Reinhard Mey und Hannes Wader. Seine | |
Texte handeln vom "Mädel mit der Fahne" und den "besten Soldaten der Welt". | |
Rennicke war bis zur Auflösung 1994 in der Wiking-Jugend aktiv, heute | |
gehört er der NPD an. | |
Das Amtsgericht Böblingen verurteilte Rennicke im Jahr 2000 wegen | |
Volksverhetzung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, vor allem | |
wegen des so genannten "Heimatvertriebenenlieds". Dabei beschreibt der | |
Sänger die Situation der Deutschen in der Bundesrepublik als "Knechtschaft" | |
in der Heimat. Das Hetzlied endet mit den Zeilen: "Amis, Russen, | |
Fremdvölker raus - endlich wieder Herr im eigenen Haus." In der Begründung | |
des Amtsgerichts heißt es, damit werde die Wiederherstellung des Dritten | |
Reiches propagiert und zur Gewaltanwendung gegen Ausländer aufgerufen. Das | |
Landgericht Stuttgart bestätigte 2002 das Urteil, erhöhte aber die Strafe | |
auf 17 Monate mit Bewährung. | |
Im März 2008 hob das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung weitgehend | |
auf. Rennicke sei in seiner Meinungsfreiheit verletzt, hieß es in der | |
Kammerentscheidung. Die Strafurteile enthielten "keine hinreichend | |
nachvollziehbaren Argumente", warum das Lied eine Wiederherstellung des | |
NS-Regimes und Gewalt gegen Ausländer propagiere. Eine echte Abwägung mit | |
der Meinungsfreiheit sei gar nicht erst vorgenommen worden. Das Landgericht | |
Stuttgart muss über den Fall neu entscheiden, was noch nicht erfolgt ist. | |
Zumindest teilweise bleibt Rennickes Verurteilung aber bestehen. Das | |
Amtsgericht hatte dem Sänger auch eine Leugnung des Holocaust vorgeworfen. | |
Einer Warensendung seines Versandhandels habe er eine entsprechende | |
Broschüre beigelegt, was das Böblinger Gericht ebenfalls als | |
Volksverhetzung wertete. Dagegen hatte auch das Bundesverfassungsgericht | |
keine Einwände: "Erwiesen unrichtige Tatsachenbehauptungen" seien nicht vom | |
Grundgesetz geschützt. | |
Erstaunlicherweise hat Karlsruhe seine Entscheidung im letzten Jahr nicht | |
publik gemacht, obwohl sie doch den bekanntesten rechtsradikalen | |
Liedermacher in Deutschland betraf. Außerhalb einschlägiger Kreise war | |
Rennickes Erfolg in Karlsruhe deshalb nicht bekannt. | |
Dass das Verfassungsgericht die Aufhebung von Strafurteilen gegen | |
Rechtsradikale nicht an die große Glocke hängt, ist fast schon üblich. Auf | |
eine Mitteilung verzichtete das Gericht auch 2006, als es entschied, die | |
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" sei keine NS-Parole und ähnele auch | |
keiner solchen. Ebenso verfuhr Karlsruhe Ende letzten Jahres, als es die | |
Verurteilung eines Rechtsradikalen beanstandete, der die deutsche Fahne mit | |
der Bezeichnung "schwarz-rot-senf" verunglimpft haben soll. Meist wurden | |
derartige Entscheidungen der Verfassungsrichter erst über Umwege bekannt | |
und führten nachträglich zu erheblichen Diskussionen. | |
7 Apr 2009 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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VOX | |
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