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# taz.de -- Urteil zu Bordellen: Sex für Geld auch in Wohnungen
> Bordellbetreiberin gewinnt Verfahren gegen den Bezirk
> Charlottenburg-Wilmersdorf.
Bild: Prostituierte sollen künftig einen speziellen Berufsausweis besitzen
Strahlend verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch das Berliner
Verwaltungsgericht. Ihr "Salon Prestige" darf Liebesdienste weiterhin in
einem Wohnhaus anbieten. Das Gericht gab der Klage der gelernten
Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt. Dem
zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das
Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem
Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen.
Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Bezirken
bisher unterschiedlich beurteilt. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings
wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung
in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt,
er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die
Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb
mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus
Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig.
Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten
ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen
zu verzeichnen seien. Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit
eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon
in der Ringbahnstraße auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei
[1][(taz berichtete]). Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht
ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien
keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber
zum Handeln auf. Von Alven- Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht
mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution
nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Bei der Berliner
Polizei waren im vergangenen Jahr 232 Wohnungsbordelle bei insgesamt 633
Prostitutionsbetrieben registriert. (Az.:VG 19 A 91.07) (dpa)
7 May 2009
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Prostitutionsschutzgesetz
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