# taz.de -- Urteil zu Bordellen: Sex für Geld auch in Wohnungen | |
> Bordellbetreiberin gewinnt Verfahren gegen den Bezirk | |
> Charlottenburg-Wilmersdorf. | |
Bild: Prostituierte sollen künftig einen speziellen Berufsausweis besitzen | |
Strahlend verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch das Berliner | |
Verwaltungsgericht. Ihr "Salon Prestige" darf Liebesdienste weiterhin in | |
einem Wohnhaus anbieten. Das Gericht gab der Klage der gelernten | |
Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt. Dem | |
zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das | |
Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem | |
Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen. | |
Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Bezirken | |
bisher unterschiedlich beurteilt. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings | |
wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung | |
in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, | |
er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die | |
Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring. | |
Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb | |
mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus | |
Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig. | |
Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten | |
ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen | |
zu verzeichnen seien. Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit | |
eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon | |
in der Ringbahnstraße auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei | |
[1][(taz berichtete]). Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht | |
ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. | |
Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien | |
keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber | |
zum Handeln auf. Von Alven- Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht | |
mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution | |
nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Bei der Berliner | |
Polizei waren im vergangenen Jahr 232 Wohnungsbordelle bei insgesamt 633 | |
Prostitutionsbetrieben registriert. (Az.:VG 19 A 91.07) (dpa) | |
7 May 2009 | |
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